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er wünschte 45 . Es handelte sich um je einen Landgerichtsdirektor, Regierungsdirektor
und Oberforstmeister sowie zwei Regierungsräte und sieben Oberregierungsräte
(darunter vier Oberregierungsbauräte). Vier der Beamten waren bereits 1933 der
NSDAP beigetreten, zwei 1935 und vier später als 1936 46 . Neureuter teilte Grandval
mit, daß er gemeinsam mit den Parteien im Konsultativausschuß 47 über geeignete
Nachfolger und die weitere Verwendung der Betroffenen beraten werde 48 . Der Konsultativausschuß
beschloß am 7. März 1946, den Betroffenen die Weiterbeschäftigung
bei Kommunalverwaltungen zu erlauben - vorbehaltlich des genauen Wortlauts
des Epurationsbescheides 49 . Dies entsprach dem Willen der Militärregierung, die für
die Betroffenen ein Beschäftigungsverbot in Landesverwaltungen aussprach (qu'en
aucun cas, ceux-ci ne pourront etre appeles ä remplir des fonctions dans un organisme
central du Gouvernement civil). Der zuständige Säuberungsausschuß sollte
über ihre weitere Verwendung entscheiden 50 . Anschließend wurde das übrige Personal
des Regierungspräsidiums durch die Organe überprüft und die Beschlüsse Neureuter
zur Durchführung mitgeteilt. Im August 1946 beendeten die Epurationsorgane
der allgemeinen Verwaltung ihre Arbeit; Anträge auf Neu- beziehungsweise Wiedereinstellung
wurden jetzt vom neu konstituierten Dauer-Säuberungsausschuß überprüft
51 .
Die Suche nach adäquatem Ersatz für die entlassenen höheren Beamten gestaltete
sich schwierig und führte dazu, daß einige Entlassungen nicht sofort durchgeführt
wurden. So arbeitete Oberregierungsrat Paul Luxemburger als privater Referent im
Regierungspräsidium weiter, da seine Kenntnisse zum Aufbau der Verwaltungs-Polizei
gebraucht wurden. Die Militärregierung stimmte diesem Verfahren unter der
Voraussetzung zu, daß dies nicht öffentlich bekannt werde: Je tiens ä vous faire observer
que, si je vous ai dit de vive voix que je ne voyais pas d'inconvenient ä ce que
vous fassiez ä titre prive appel au Dr. Luxemburger pour l'etablissement de ce travail,
ce n'est pas une raison pour que vous fassiez etat dans une correspondance offi-45
GMSA/DAA/CAB 1452: Grandval an Neureuter, 29.1.1946; LA SB RP 137/57f.
46 Die Namen wurden im Amtsblatt veröffentlicht: ABI-Saar 1947, S. 161, 200 u. 227f.
47 Der Konsultativausschuß als beratendes politisches Organ trat nur in der ersten Jahreshälfte 1946 zusammen;
LA SB RP 2. Hierzu: Sander, Die Entstehung.
48 Neureuter an Grandval, 4.3.1946; LA SB RP 137/45f.
49 Vom Konsultativausschuß waren für die CVP Johannes Hoffmann und Franz Singer, für die SPS Emst
Roth und Franz Glauben, für die KP Fritz Basel und Karl Hoppe und für die Einheitsgewerkschaft
Heinrich Wacker und Paul Obermeyer erschienen; Sitzungsprotokoll, 7.3.1946; LA SB RP 137/42-44.
Neureuter teilte den Betroffenen im Anschluß an die Sitzung mit, daß die Anfang Februar ausgesprochene
vorläufige Suspendierung jetzt in eine endgültige Entlassung umgewandelt worden sei; Neureuter,
7.3.1946; LA SB RP 137/33.
50 Das Beschäftigungsverbot galt für das Landesarbeitsamt, -emährungsamt, und -Wohnungsamt sowie für
die Landesversicherungsanstalt. Die Militärregierung genehmigte die Einstellung eines der Betroffenen
beim Arbeitsamt Saarbrücken; GMSA/DAA/IC 6385: Grandval an Neureuter, 26.3.1946; LA SB RP
137/16f. u. RP 12/20.
51 Alle zu entlassenden Bediensteten sollten dem Arbeitsamt gemeldet werden; LA SB RP 12/305 u.
13/553; GMSA/DAA/IC-EPU 597: Grandval, 19.8.1946; LA SB RP 13/400.