Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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er  wünschte 45 .  Es  handelte  sich  um  je  einen  Landgerichtsdirektor,  Regierungsdirektor
und  Oberforstmeister  sowie  zwei  Regierungsräte  und  sieben  Oberregierungsräte
(darunter  vier  Oberregierungsbauräte).  Vier  der  Beamten  waren  bereits  1933  der
NSDAP  beigetreten,  zwei  1935  und  vier  später  als  1936 46 .  Neureuter  teilte  Grandval
mit,  daß  er  gemeinsam  mit  den  Parteien  im  Konsultativausschuß 47  über  geeignete
Nachfolger  und  die  weitere  Verwendung  der  Betroffenen  beraten  werde 48 .  Der  Konsultativausschuß
  beschloß  am  7.  März  1946,  den  Betroffenen  die  Weiterbeschäftigung ­
  bei  Kommunalverwaltungen  zu  erlauben  -  vorbehaltlich  des  genauen  Wortlauts
des  Epurationsbescheides 49 .  Dies  entsprach  dem  Willen  der  Militärregierung,  die  für
die  Betroffenen  ein  Beschäftigungsverbot  in  Landesverwaltungen  aussprach  (qu'en
aucun  cas,  ceux-ci  ne  pourront  etre  appeles  ä  remplir  des  fonctions  dans  un  organisme
  central  du  Gouvernement  civil).  Der  zuständige  Säuberungsausschuß  sollte
über  ihre  weitere  Verwendung  entscheiden 50 .  Anschließend  wurde  das  übrige  Personal ­
  des  Regierungspräsidiums  durch  die  Organe  überprüft  und  die  Beschlüsse  Neureuter ­
  zur  Durchführung  mitgeteilt.  Im  August  1946  beendeten  die  Epurationsorgane
der  allgemeinen  Verwaltung  ihre  Arbeit;  Anträge  auf  Neu-  beziehungsweise  Wiedereinstellung ­
  wurden  jetzt  vom  neu  konstituierten  Dauer-Säuberungsausschuß  überprüft ­
 51 .
Die  Suche  nach  adäquatem  Ersatz  für  die  entlassenen  höheren  Beamten  gestaltete
sich  schwierig  und  führte  dazu,  daß  einige  Entlassungen  nicht  sofort  durchgeführt
wurden.  So  arbeitete  Oberregierungsrat  Paul  Luxemburger  als  privater  Referent  im
Regierungspräsidium  weiter,  da  seine  Kenntnisse  zum  Aufbau  der  Verwaltungs-Polizei ­
  gebraucht  wurden.  Die  Militärregierung  stimmte  diesem  Verfahren  unter  der
Voraussetzung  zu,  daß  dies  nicht  öffentlich  bekannt  werde:  Je  tiens  ä  vous  faire  observer
  que,  si  je  vous  ai  dit  de  vive  voix  que  je  ne  voyais  pas  d'inconvenient  ä  ce  que
vous  fassiez  ä  titre  prive  appel  au  Dr.  Luxemburger  pour  l'etablissement  de  ce  travail,
  ce  n'est  pas  une  raison  pour  que  vous  fassiez  etat  dans  une  correspondance  offi-45

  GMSA/DAA/CAB  1452:  Grandval  an  Neureuter,  29.1.1946;  LA  SB  RP  137/57f.
46  Die  Namen  wurden  im  Amtsblatt  veröffentlicht:  ABI-Saar  1947,  S.  161,  200  u.  227f.
47  Der  Konsultativausschuß  als  beratendes  politisches  Organ  trat  nur  in  der  ersten  Jahreshälfte  1946  zusammen; ­
  LA  SB  RP  2.  Hierzu:  Sander,  Die  Entstehung.
48  Neureuter  an  Grandval,  4.3.1946;  LA  SB  RP  137/45f.
49  Vom  Konsultativausschuß  waren  für  die  CVP  Johannes  Hoffmann  und  Franz  Singer,  für  die  SPS  Emst
Roth  und  Franz  Glauben,  für  die  KP  Fritz  Basel  und  Karl  Hoppe  und  für  die  Einheitsgewerkschaft
Heinrich  Wacker  und  Paul  Obermeyer  erschienen;  Sitzungsprotokoll,  7.3.1946;  LA  SB  RP  137/42-44.
Neureuter  teilte  den  Betroffenen  im  Anschluß  an  die  Sitzung  mit,  daß  die  Anfang  Februar  ausgesprochene ­
  vorläufige  Suspendierung  jetzt  in  eine  endgültige  Entlassung  umgewandelt  worden  sei;  Neureuter, ­
  7.3.1946;  LA  SB  RP  137/33.
50  Das  Beschäftigungsverbot  galt  für  das  Landesarbeitsamt,  -emährungsamt,  und  -Wohnungsamt  sowie  für
die  Landesversicherungsanstalt.  Die  Militärregierung  genehmigte  die  Einstellung  eines  der  Betroffenen
beim  Arbeitsamt  Saarbrücken;  GMSA/DAA/IC  6385:  Grandval  an  Neureuter,  26.3.1946;  LA  SB  RP
137/16f.  u.  RP  12/20.
51  Alle  zu  entlassenden  Bediensteten  sollten  dem  Arbeitsamt  gemeldet  werden;  LA  SB  RP  12/305  u.
13/553;  GMSA/DAA/IC-EPU  597:  Grandval,  19.8.1946;  LA  SB  RP  13/400.
            
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