Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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rung 30 .  Für  die  Entnazifizierung  war  Arweiler  zuständig 31 .  Er  war  zunächst  als
Bankangestellter  und  dann  bis  1939  als  selbständiger  Kaufmann  tätig  gewesen.  Von
1940  bis  1942  hatte  er  bei  der  Generalinspektion  für  das  deutsche  Straßen  wesen  gearbeitet, ­
  bevor  er  als  Angestellter  zur  Behörde  des  Reichsstatthalters  in  der  Westmark ­
  und  Chef  der  Zivilverwaltung  in  Lothringen  überwechselte.  Im  Juni  1945
wurde  er  in  das  Regierungspräsidium  übernommen 32 .  Für  die  Fragen  der  Entnazifizierung ­
  im  Wirtschaftsbereich  war  Oberregierungsrat  Jakob  Herbert  von  der  Wirtschaftsabteilung ­
  des  Regierungspräsidiums  zuständig 33 .
Die  Einrichtung  der  Verwaltungskommission  im  Oktober  1946  führte  auch  zu  personellen ­
  Veränderungen  beim  Epurationsreferat.  Der  bisherige  Leiter  Arweiler  wurde
entlassen;  ihm  wurden  seine  Vorstrafen  aus  den  30er  Jahren  angelastet 34 .  Leiter  des
Personalreferates  wurde  der  bisherige  Bürgermeister  von  St.  Wendel,  Regierungsrat
Franz  Kempf.  Der  seit  April  1946  als  Sachbearbeiter  im  Personalreferat  tätige  Raabe
übernahm  jetzt  dessen  Leitung.  Gleich  zu  Beginn  seiner  neuen  Tätigkeit  forderte  er,
unterstützt  von  Kempf,  mehr  Schreibkräfte  (inklusive  Schreibmaschinen),  um  eine
geordnete  Durchführung  der  Entnazifizierung  sicherzustellen 35 .  Zur  bestimmenden
Figur  bei  der  Entnazifizierung  wurde  der  Generalsekretär  der  Verwaltungskommission, ­
  Kurt  Kuchenbecker.  Der  Richter  und  ehemals  führende  Beamte  der  Regierungskommission ­
  Kuchenbecker  hatte  die  Zeit  des  NS-Regimes  im  vorzeitigen  Ruhestand ­
  verbracht.  Er  war  trotz  seiner  Mitgliedschaft  in  verschiedenen  NS-Organisationen
  (nicht  aber  in  der  NSDAP)  nach  1935  nicht  als  Anwalt  zugelassen  worden.
1946  wurde  er  von  Neureuter  zum  Landeswahlleiter  bei  den  Kommunal-  und  Landtagswahlen ­
  ernannt 36 .

Der  "Conseil  Superieur  d'Epuration"
Ende  März  1946  beauftragte  Grandval  Neureuter,  einen  Conseil  Superieur
d'Epuration  (CSE),  in  der  Übersetzung  des  Schreibens  Höherer  Säuberungsrat  genannt, ­
  zu  bilden.  Der  CSE  bestand  aus  je  zwei  Vertretern  der  KP,  SPS  und  CVP  sowie ­
  drei  Vertretern  der  Einheitsgewerkschaft.

30  VK/Generalsekretär  Kuchenbecker  beauftragte  das  Epurationsreferat  am  15.  November  1946,  einen
Erlaß  zur  Gebührenregelung  für  die  Wirtschaftssäuberungsverfahren  auszuarbeiten;  LA  SB  VK  238.
31  Neureuter:  Verfügung,  30.1.1946;  LA  SB  Min/Wirtschaft  667.
32  Zur  Person  Arweilers:  LA  SB  RP  139/19L,  VK  215,  237,  238  u.  SK  892.
33  VK/Wirtschaft,  16.1.1947;  LA  SB  Min/Wirtschaft  667.
34  Arweiler  war  1931  wegen  Urkundenfälschung  und  1937  wegen  eines  Verkehrsdelikts  verurteilt  worden. ­
  Er  wurde  in  die  Pensionsregelungsstelle  der  Finanzabteilung  versetzt.  1947  betrieb  er  seine  Wiedereinstellung ­
  als  Beamter.  Dies  wurde  jedoch  von  der  Verwaltungskommission  abgelehnt,  die  die  zu
seinen  Gunsten  sprechenden  Umstände  bereits  durch  die  Übernahme  in  das  Angestelltenverhältnis  berücksichtigt ­
  sah;  LA  SB  RP  139/19L,  VK  215,  237,  238  u.  SK  892.
35  VK/Personalreferat:  Kempf  an  Müller,  5.12.1946;  LA  SB  VK  183.
36  Mission  Diplomatique  Fran^aise  en  Sarre,  o.D.  (1954);  AP  GG  d.7-S.
            
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