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rung 30 . Für die Entnazifizierung war Arweiler zuständig 31 . Er war zunächst als
Bankangestellter und dann bis 1939 als selbständiger Kaufmann tätig gewesen. Von
1940 bis 1942 hatte er bei der Generalinspektion für das deutsche Straßen wesen gearbeitet,
bevor er als Angestellter zur Behörde des Reichsstatthalters in der Westmark
und Chef der Zivilverwaltung in Lothringen überwechselte. Im Juni 1945
wurde er in das Regierungspräsidium übernommen 32 . Für die Fragen der Entnazifizierung
im Wirtschaftsbereich war Oberregierungsrat Jakob Herbert von der Wirtschaftsabteilung
des Regierungspräsidiums zuständig 33 .
Die Einrichtung der Verwaltungskommission im Oktober 1946 führte auch zu personellen
Veränderungen beim Epurationsreferat. Der bisherige Leiter Arweiler wurde
entlassen; ihm wurden seine Vorstrafen aus den 30er Jahren angelastet 34 . Leiter des
Personalreferates wurde der bisherige Bürgermeister von St. Wendel, Regierungsrat
Franz Kempf. Der seit April 1946 als Sachbearbeiter im Personalreferat tätige Raabe
übernahm jetzt dessen Leitung. Gleich zu Beginn seiner neuen Tätigkeit forderte er,
unterstützt von Kempf, mehr Schreibkräfte (inklusive Schreibmaschinen), um eine
geordnete Durchführung der Entnazifizierung sicherzustellen 35 . Zur bestimmenden
Figur bei der Entnazifizierung wurde der Generalsekretär der Verwaltungskommission,
Kurt Kuchenbecker. Der Richter und ehemals führende Beamte der Regierungskommission
Kuchenbecker hatte die Zeit des NS-Regimes im vorzeitigen Ruhestand
verbracht. Er war trotz seiner Mitgliedschaft in verschiedenen NS-Organisationen
(nicht aber in der NSDAP) nach 1935 nicht als Anwalt zugelassen worden.
1946 wurde er von Neureuter zum Landeswahlleiter bei den Kommunal- und Landtagswahlen
ernannt 36 .
Der "Conseil Superieur d'Epuration"
Ende März 1946 beauftragte Grandval Neureuter, einen Conseil Superieur
d'Epuration (CSE), in der Übersetzung des Schreibens Höherer Säuberungsrat genannt,
zu bilden. Der CSE bestand aus je zwei Vertretern der KP, SPS und CVP sowie
drei Vertretern der Einheitsgewerkschaft.
30 VK/Generalsekretär Kuchenbecker beauftragte das Epurationsreferat am 15. November 1946, einen
Erlaß zur Gebührenregelung für die Wirtschaftssäuberungsverfahren auszuarbeiten; LA SB VK 238.
31 Neureuter: Verfügung, 30.1.1946; LA SB Min/Wirtschaft 667.
32 Zur Person Arweilers: LA SB RP 139/19L, VK 215, 237, 238 u. SK 892.
33 VK/Wirtschaft, 16.1.1947; LA SB Min/Wirtschaft 667.
34 Arweiler war 1931 wegen Urkundenfälschung und 1937 wegen eines Verkehrsdelikts verurteilt worden.
Er wurde in die Pensionsregelungsstelle der Finanzabteilung versetzt. 1947 betrieb er seine Wiedereinstellung
als Beamter. Dies wurde jedoch von der Verwaltungskommission abgelehnt, die die zu
seinen Gunsten sprechenden Umstände bereits durch die Übernahme in das Angestelltenverhältnis berücksichtigt
sah; LA SB RP 139/19L, VK 215, 237, 238 u. SK 892.
35 VK/Personalreferat: Kempf an Müller, 5.12.1946; LA SB VK 183.
36 Mission Diplomatique Fran^aise en Sarre, o.D. (1954); AP GG d.7-S.