Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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sten  der  Behördenbediensteten  und  deren  Fragebögen  übergeben  wurden 24 .  Für  den
Landkreis  St.  Ingbert  konnte  Landrat  Andreas  Grieser  bereits  am  Ende  des  Monats
Neureuter  melden,  daß  die  Arbeit  der  Untersuchungsabordnungen  weit  vorangeschritten ­
  sei.  Die  Angaben  im  Fragebogen  und  auch  das  jeweilige  Verhalten  der  Betroffenen ­
  gegenüber  der  Judenfrage  sei  gewissenhaft  überprüft  worden.  Als  besonders ­
  heilsame  Maßnahme  habe  sich  die  Umwandlung  des  Beamtenverhältnisses  in
ein  jederzeit  kündbares  Angestelltenverhältnis  unter  Kürzung  der  Bezüge  erwiesen 25 .
Der  Umfang  der  Säuberungsmaßnahmen  erforderte  bald  die  Einrichtung  weiterer
Säuberungsausschüsse  für  die  Bereiche  Post,  Bahn  und  Saargruben.  Die  Entnazifizierung ­
  kam  unterschiedlich  schnell  voran:  Die  Sanktionsvorschläge  für  die  allgemeine
Verwaltung  und  die  Saargruben  wurden  bereits  Ende  Januar  der  Militärregierung
übergeben;  das  Landesemährungsamt  Saar  begann  dagegen  erst  Mitte  März  1946  mit
der  Bildung  des  Säuberungsausschusses  für  die  Landwirtschaft 26 .
Im  Regierungspräsidium  war  die  Leitung  der  Entnazifizierung  von  Anfang  an  institutioneil ­
  dem  Personalreferat  angegliedert.  Neureuter  hatte  zwar  im  Juni  1945  die
Anordnung  des  Neustadter  Oberregierungspräsidenten  Hermann  Heimerich  bekanntgegeben, ­
  daß  die  Ernennung  und  Entlassung  höherer  Beamter,  Amtsbürgermeister
und  Landräte  Heimerichs  Genehmigung  unterliege 27 .  Die  Eigenständigkeit  des  Saarlandes ­
  führte  jedoch  dazu,  daß  Neureuter  in  Saarbrücken  sämtliche  Personalentscheidungen ­
  selber  traf.  Die  Bearbeitung  erfolgte  durch  das  Personalreferat 28 .  Sein
Leiter  war  Oberregierungsrat  Georg  Schulte,  später  in  der  Verwaltungskommission
Direktor  für  Inneres.  Schulte  hatte  1935  nach  Frankreich  emigrieren  müssen.  1942
war  er  durch  die  Gestapo  verhaftet  und  in  das  Polizeilager  "Neue  Bremm"  eingeliefert ­
  worden.  Das  Verfahren  wegen  Landesverrats  hatte  mangels  Beweisen  eingestellt
werden  müssen;  er  wurde  bis  Kriegsende  unter  Polizeiaufsicht  gestellt 29 .  Der  durch
die  politischen  Überprüfungen  anwachsende  Arbeitsumfang  erforderte  im  Januar
1946  eine  Erweiterung  der  Abteilung:  Das  Hauptbüro  wurde  künftig  von  Regierungsrat ­
  Wilhelm  Arweiler,  das  Personalrechtsreferat  von  Gerichtsassessor  Jakob  Petto
geleitet.  Im  Personalreferat  wurde  ein  eigenes  Epurationsreferat  eingerichtet.  Es  war
für  die  Ausarbeitung  der  Ausführungsbestimmungen  zuständig,  führte  die  Dienstaufsicht ­
  über  die  Epurationsorgane  und  diente  als  Verbindungsstelle  zur  Militärregie24 ­

  Neureuter,  3.11.1945;  LA  SB  Min/Kultus  Z  II  A  2  g.  Für  ihre  Tätigkeit  bekamen  Beamte  und  Angestellte ­
  der  öffentlichen  Verwaltung  eine  Reisekostenvergütung,  anderweitig  Beschäftigte  Fahrkostenersatz, ­
  RM  5.-  für  Nachtquartier,  Verdienstausfall  (RM  3.-  pro  angefangene  Stunde)  und  Aufwandskostenentschädigung; ­
  Neureuter:  Verfügung,  10.12.1945;  LA  SB  VK  205.
25  Landrat  Grieser,  28.11.1945;  LA  SB  LRA  St.  Ingbert  32.
26  GMSA:  "Rapport  mensuel  janvier  1946";  Landesemährungsamt  Saar  an  Landrat  Grieser,  14.3.1946;
AOFAA  CC  POL  III  K  2  p.44  u.  LA  SB  LRA  St.  Ingbert  32.
27  ORP  Mittelrhein-Saar/Heimerich,  11.6.1945;  Neureuter,  22.6.1945;  LA  SB  LRA  St.  Ingbert  32.
28  Reg.präs./Personalreferat:  Verfügung,  18.8.1945;  LA  SB  RP  23/7f.  Auch  die  spätere  Verwaltungskommission ­
  behielt  sich  die  Ernennung  und  Entlassung  höherer  Beamter  (ab  dem  Regierungsrat)  vor;
VK:  Sitzungsbericht,  10.10.1946;  LA  SB  VK  215.
29  CCFA/CAB/C  7931:  Koenig  an  das  CGAAA,  31.10.1946;  MAE  Z  Eö/Sarre  1944--I9  d.l2/42f.  u.  AOFAA ­
  CC  POL  III  K  3  p.44.
            
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