Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Zustimmung  Schmittleins  erfolgen.  Alle  bisherigen  Entscheidungen,  die  der  Direktive ­
  widersprachen,  wurden  außer  Kraft  gesetzt 104  105 .
Parallel  zur  Säuberung  der  Lehrerschaft  fand  eine  Entnazifizierung  der  höheren
Schüler  und  Studenten  statt.  Der  Militärregierung  war  bekannt,  daß  die  Mitgliedschaft ­
  in  den  NS-Jugendorganisationen  HJ  und  BDM  zeitweise  Zwangscharakter ­
  gehabt  hatte.  Sie  befürchtete  jedoch,  daß  die  NS-Aktivisten  unter  den  Schülern
einen  negativen  Einfluß  ausüben  könnten  (d'exercer  une  influence  subversive  sur
leur  condisciples  et  anciens  subordonnes) ,05 .  Schmittlein  schloß  im  November  1945
daher  folgende  Jugendliche  von  dem  Unterricht  an  höheren  Schulen  aus:
-  die  den  Rang  eines  Gefolgschafts-,  Fähnleinführers,  Mädelgruppen-,  Jungmädelgruppenführerin ­
  oder  höher  innegehabt  hatten  sowie
-  die  in  einer  Führerstellung  vergleichbar  eines  Jungstammführers,  Mädelring-,
Jungmädelringführerin  oder  höher  tätig  gewesen  waren.
Zusätzlich  wurden  alle  ehemaligen  Schüler  der  NAPOLAS,  Adolf-Hitler-Schulen
und  anderer  NS-Bildungsanstalten  vom  Unterricht  ausgeschlossen,  falls  ihr  Eintritt
damals  freiwillig  erfolgt  war 106 .  Die  betroffenen  Schüler  hatten  die  Möglichkeit,  ihre
Wiederzulassung  zu  beantragen;  über  den  Antrag  entschied  der  Landesgouvemeur
nach  Anhörung  des  Lehrerkollegiums  und  des  jeweiligen  Kreisdelegierten.  Wurde  er
positiv  beschieden,  mußte  der  Schüler  ein  Ehrenwort  (engagement  d'honneur)  abgeben, ­
  daß  er  sich  jeder  politischen  Aktivität  enthalten  und  die  Schulregeln  beachten
werde 107 .  Für  die  Zulassung  zum  Studium  galten  daneben  noch  weitere  Einschränkungen, ­
  die  die  militärische  Vergangenheit  der  Abiturienten  betraf.  Ausgeschlossen
waren:
-  alle  SS-  und  SA-Mitglieder  sowie  Angehörige  der  NS-Organisationen,  die  einen
dem  Scharführer  gleichgestellten  oder  höheren  Posten  innegehabt  hatten  und
-  alle  ehemaligen  Offiziere  ab  Rang  eines  Majors  einschließlich 108 .

104  Ebd.
105  CCFA/DGAA/EDU  904:  Schmittlein  an  die  D616gues  Superieurs,  24.11.1945;  AOFAA  DGAC  c.116
p.4.
106  Ebd.  Ende  März  1946  wies  Schmittlein  nochmals  auf  den  Unterschied  zwischen  Rangstellung  und
tatsächlicher  Führerstellung  hin;  CCFA/DGAA/EDU  1934:  Schmittlein  an  die  Deleguds  Superieurs,
26.3.1946;  AOFAA  DGAC  c.l  16  p.4.
107  Schmittlein,  24.11.1946  (Anm.  105).
108  GMSA/DAA/EDU  280:  Grandval  an  die  Verwaltungskommission,  7.3.1947;  LA  SB  VK  202.  Die  Militärregierung ­
  kontrollierte  auch  noch  1950  die  Studentenschaft.  An  der  Universität  Mainz  waren  Anfang ­
  1950  4.701  Studenten  immatrikuliert.  Darunter  befanden  sich  nach  den  Unterlagen  der  Militärregierung ­
  2.809  ehemalige  Wehrmachtsangehörige  {ca.  60%),  404  Reserve-Offiziere  und  35  aktive  Offiziere. ­
  261  Studenten  (ca.  5%)  waren  ehemalige  Parteimitglieder  der  NSDAP,  3.171  waren  in  der  HJ
und  1.142  im  BDM  gewesen;  HCAA/CRP/CULT/EDU  480:  "Tableaux  statistiques  de  l'Universit^  de
Mayence",  22.4.1950;  AOFAA  RP  Consul  Mayence  p.32  d.3102.
            
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