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Zustimmung Schmittleins erfolgen. Alle bisherigen Entscheidungen, die der Direktive
widersprachen, wurden außer Kraft gesetzt 104 105 .
Parallel zur Säuberung der Lehrerschaft fand eine Entnazifizierung der höheren
Schüler und Studenten statt. Der Militärregierung war bekannt, daß die Mitgliedschaft
in den NS-Jugendorganisationen HJ und BDM zeitweise Zwangscharakter
gehabt hatte. Sie befürchtete jedoch, daß die NS-Aktivisten unter den Schülern
einen negativen Einfluß ausüben könnten (d'exercer une influence subversive sur
leur condisciples et anciens subordonnes) ,05 . Schmittlein schloß im November 1945
daher folgende Jugendliche von dem Unterricht an höheren Schulen aus:
- die den Rang eines Gefolgschafts-, Fähnleinführers, Mädelgruppen-, Jungmädelgruppenführerin
oder höher innegehabt hatten sowie
- die in einer Führerstellung vergleichbar eines Jungstammführers, Mädelring-,
Jungmädelringführerin oder höher tätig gewesen waren.
Zusätzlich wurden alle ehemaligen Schüler der NAPOLAS, Adolf-Hitler-Schulen
und anderer NS-Bildungsanstalten vom Unterricht ausgeschlossen, falls ihr Eintritt
damals freiwillig erfolgt war 106 . Die betroffenen Schüler hatten die Möglichkeit, ihre
Wiederzulassung zu beantragen; über den Antrag entschied der Landesgouvemeur
nach Anhörung des Lehrerkollegiums und des jeweiligen Kreisdelegierten. Wurde er
positiv beschieden, mußte der Schüler ein Ehrenwort (engagement d'honneur) abgeben,
daß er sich jeder politischen Aktivität enthalten und die Schulregeln beachten
werde 107 . Für die Zulassung zum Studium galten daneben noch weitere Einschränkungen,
die die militärische Vergangenheit der Abiturienten betraf. Ausgeschlossen
waren:
- alle SS- und SA-Mitglieder sowie Angehörige der NS-Organisationen, die einen
dem Scharführer gleichgestellten oder höheren Posten innegehabt hatten und
- alle ehemaligen Offiziere ab Rang eines Majors einschließlich 108 .
104 Ebd.
105 CCFA/DGAA/EDU 904: Schmittlein an die D616gues Superieurs, 24.11.1945; AOFAA DGAC c.116
p.4.
106 Ebd. Ende März 1946 wies Schmittlein nochmals auf den Unterschied zwischen Rangstellung und
tatsächlicher Führerstellung hin; CCFA/DGAA/EDU 1934: Schmittlein an die Deleguds Superieurs,
26.3.1946; AOFAA DGAC c.l 16 p.4.
107 Schmittlein, 24.11.1946 (Anm. 105).
108 GMSA/DAA/EDU 280: Grandval an die Verwaltungskommission, 7.3.1947; LA SB VK 202. Die Militärregierung
kontrollierte auch noch 1950 die Studentenschaft. An der Universität Mainz waren Anfang
1950 4.701 Studenten immatrikuliert. Darunter befanden sich nach den Unterlagen der Militärregierung
2.809 ehemalige Wehrmachtsangehörige {ca. 60%), 404 Reserve-Offiziere und 35 aktive Offiziere.
261 Studenten (ca. 5%) waren ehemalige Parteimitglieder der NSDAP, 3.171 waren in der HJ
und 1.142 im BDM gewesen; HCAA/CRP/CULT/EDU 480: "Tableaux statistiques de l'Universit^ de
Mayence", 22.4.1950; AOFAA RP Consul Mayence p.32 d.3102.