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Das Problem der ausländischen Kapitalbeteiligungen an "Nazi-Firmen” beschäftigte
schließlich auch den Quai d’Orsay. Der Berater Koenigs, de Charmasse, wollte eine
Frage, die die Gefahr internationaler Verwicklungen mit sich bringe, nicht ohne
Rücksprache mit Paris entscheiden 98 99 . Mitte Januar 1948 konnte de Varreux Laffon
melden, daß der Quai d'Orsay grünes Licht für die weitere Entnazifizierung der juri
stischen Personen gegeben habe: Les societes ä Capital etranger de la zone frangaise
d'occupation ne sauraient etre dispensees d'avoir ä repondre de la contribution eco-
nomique qu'elles auraient pu apporter au national-socialisme, soit en participant au
rearment de l'Allemagne, soit en subventionnant le parti nazi ". Die Zustimmung aus
Paris war von der allgemeinen Entwicklung bereits überholt. Seit Ende 1947 be
mühte sich die Militärregierung, die Entnazifizierungsmaßnahmen zu einem geord
neten Abschluß zu bringen - eine Ausweitung der Maßnahmen wurde nicht mehr in
Erwägung gezogen. Toumie erklärte auf der Entnazifizierungskonferenz am
29. April 1948, daß eine Entnazifizierung der juristischen Personen nicht mehr er
wünscht sei (passait en seconde ordre) 100 .
3.5. Die Situation im Erziehungswesen
Die Kritik Schmittleins an der Arbeit der deutschen Entnazifizierungsorgane richtete
sich vor allem gegen die gängige Praxis, ehemalige, nur gering belastete Nationalso
zialisten für den Schuldienst für tragbar zu erklären und ihnen ihre Beamtenrechte
zurückzugeben. Dies widersprach seiner Meinung nach dem Grundprinzip der bishe
rigen französischen Personalpolitik, welche eine nur vorläufige Wiedereinstellung in
den Schuldienst vorsah 101 . Er machte Laffon auf diese Fehlentwicklung aufmerksam
und verlangte eine Sonderregelung für das Erziehungswesen. Die Direction de
l’Education Publique müsse die Möglichkeit haben, ihr nicht genehme Lehrer ohne
ein aufwendiges Verfahren sofort entlassen zu können (puisse les suspendre sans au-
cune procedure administrative) 102 . Laffon stimmte dem prinzipiell zu. Am 25. Juni
1946 wurde die entsprechende Anweisung an die Delegues Superieurs verschickt 103 .
Alle zuerst entlassenen und durch das Entnazifizierungsverfahren jetzt rehabilitierten
Lehrer kamen dadurch nicht automatisch wieder in den Genuß ihrer Beamtenrechte;
Altersversorgung und die berufliche Karriere waren davon nicht betroffen. Zweck
der Regelung war das Fehlen des Kündigungsschutzes: Ils pourront ä l'avenir sans
difficulte etre elimines de l'enseignement s'ils cessent de donner satisfaction. Ein
zelne Ausnahmen (considerees comme des faveurs exceptionelles) konnten nur mit
98 CCFA/CP 6957: De Charmasse an Laffon, 4.12.1947; AOFAA DG AP c.3303 p.98.
99 So der Wortlaut des Schreibens des Quai d'Orsay, zitiert in: CCFA/CC/CAC/ECO 300: De Varreux an
Sabatier, 14.1.1948; AOFAA DGAP c.232 p.46.
100 CCFA/CAB: "Reunion des Chefs de Service D6nazification" in Baden-Baden, 29.4.1948 ; AOFAA CC
POL III E p.36.
101 CCFA/DGAA/EDU 2882: Schmittlein an die D£16gu6s Superieurs, 25.6.1946; Laffon, 4.1.1947
(Anm. 95); AOFAA RP c.901 p.5.
102 CCFA/CAB: Bericht Amais über das Gespräch mit Schmittlein, 27.5.1946; AOFAA DGAP c.232
p.47.
103 CCFA/CAB: Amal an Laffon, 6.6.1946, u. Laffon, 25.6.1946 (Anm. 101); AOFAA DGAP c.232 p.47.