Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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de  l'avis  exprime  par  les  Services  techniques,  il  est  cependant  important  que  ceux-ci
aient  l'occasion  de  faire  connaitre  leur  opinion  73 .
Die  deutschen  Verwaltungschefs  wurden  von  Laffon  kritisiert,  da  zu  oft  für  eine  belastete ­
  Person  das  Argument  der  Unersetzbarkeit  vorgebracht  wurde.  Um  das  Vertrauen ­
  der  alliierten  Siegermächte  wiederzugewinnen  und  im  Interesse  des  Aufbaus
der  deutschen  Demokratie  müßten  zeitweilige  Störungen  des  Verwaltungsbetriebes
in  Kauf  genommen  werden 74 .  Vor  Ort  standen  die  Offiziere  jedoch  vor  dem  Problem,
daß  die  Durchführung  einer  strengen  Entnazifizierung  den  Wiederaufbau  gefährdete.
Daher  wurden  befristete  Sanktionsaufschübe  gewährt  oder  die  entlassenen  Beamten
auf  Hilfsarbeiterposten  wiedereingestellt.  Dies  betraf  vor  allem  wichtige  technische
Bereiche  wie  Post,  Bahn  und  Forstwesen,  an  deren  Funktionieren  auch  die  Militärregierung ­
  ein  unmittelbares  Interesse  hatte 75 .
Anfang  Oktober  1946  zog  Laffon  die  Konsequenzen  aus  dieser  Entwicklung  und
versuchte  sie  durch  eine  Direktive  in  den  Griff  zu  bekommen.  Die  Einheitlichkeit  innerhalb ­
  der  französischen  Zone  und  der  Vorrang  der  Entnazifizierung  sollten  wiederhergestellt ­
  werden.  Vor  den  Ländergouverneuren  betonte  er  den  für  alle  verbindlichen ­
  Rechtscharakter  der  Entnazifizierungsbescheide.  Nur  in  Ausnahmefällen  und
bei  begründetem  technischem  Notstand  (dans  certains  cas  exceptionnels  et  pour  des
raisons  techniques  tres  precises  et  valables)  durften  entlassene  Personen  befristet
weiterbeschäftigt  werden.  Dieser  einmalige  Sanktionsaufschub  durfte  die  Dauer  von
drei  Monaten  nicht  überschreiten  und  war  von  der  Zustimmung  des  Delegue  Superieur
  abhängig.  Laffon  untersagte  es  den  anderen  Dienststellen  der  Militärregierung,
weiterhin  eigenmächtig  die  Durchführung  von  Entnazifizierungsbescheiden  auszusetzen ­
 76 .  Einem  generellen  Sanktionsaufschub  für  eine  ganze  Berufsgruppe,  wie  er
von  verschiedenen  Abteilungen  gefordert  worden  war,  erteilte  er  zu  diesem  Zeitpunkt ­
  und  auch  Mitte  1947  eine  Absage 77 .

73  Ebd.
74  Ansprache  Laffons  vor  den  deutschen  Verwaltungschefs  am  14.  August  1946  in  Baden-Baden;  AO-FAA
  DG  AP  c.232  p.40  u.  LAFFON  c.13.  Auch  auf  der  Konferenz  am  4,  Dezember  1946  wehrte  sich
Laffon  gegen  jede  Sonderbehandlung  von  Nationalsozialisten  aufgrund  technischer  Sachzwänge;  MAE
Y  1944—49  d.438/168f.
75  Im  August  1946  vermerkte  die  Direction  Generale  des  Affaires  Administratives:  L'epuration  du  personnel
  de  la  Deutsche  Post  entraine  une  serieuse  penurie  de  specialistes.  Les  agents  revoques  ont  du
etre  reembauches  provisoirement  ä  titre  d'auxiliaires  indispensables;  CCFA/DGAA/DOC  445:
"Etudes  Generales  Aoüt  1946",  20.9.1946;  AOFAA  GFCC  c.108.
76  CCFA/CAB/C  7145:  Laffon  an  die  Deleguös  Superieurs,  4.10.1946:  Bericht  über  die  Konferenz  vom
1.  Oktober  1946;  AP  GG  d.7-U.
77  CCFA/CAB/C  4110:  Radenac  an  Coignard,  23.4.1947;  AOFAA  DG  AP  c.233  p.50.  Mit  der  Einführung
des  Spruchkammerverfahrens  wurden  die  Persilscheine  der  technischen  Abteilungen  ein  begehrtes
Entlastungsdokument  für  die  Betroffenen.  Laffon  verlangte  von  den  Abteilungschefs,  daß  diese  Praxis
aufhöre  (de  mettre  fin  ä  ces  errements)',  CCFA/CAB/C  11608:  Laffon  an  die  Directeurs  Generaux,
17.11.1947;  AOFAA  DGAPc.3303  p.98.
            
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