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kam, der ihr bis heute anhängt 62 . Auch in der deutschen Bevölkerung wurde die Einstellung
zonenfremder Beamter kritisiert 63 .
Die Militärregierung in Baden-Baden reagierte bereits im Oktober 1945 auf die Zonenwanderung.
Filippi forderte Laffon auf, gegen die Praxis einiger Dienststellen
einzuschreiten: Es gehe nicht an, daß von der einen Besatzungsmacht entlassene Personen
in einer anderen Zone wieder Beschäftigung fänden. Die deutsche Bevölkerung
könne den Eindruck gewinnen, daß es möglich sei, die Alliierten gegeneinander
auszuspielen 64 . Laffon verbot daraufhin ausdrücklich die Einstellung zonenfremder
Personen ohne vorherige Entnazifizierung durch die Organe der französischen Zone.
Gleichzeitig sollte der Informationsaustausch zwischen den Besatzungszonen verbessert
werden. Trotzdem mußte er ein Jahr später die Ländergouvemeure erneut darauf
hinweisen, daß die Anstellung eingewanderter Beamter nur nach aufmerksamer
Überprüfung erlaubt werden dürfe 65 .
Die Zonenwanderung blieb ein strukturelles Problem im Nachkriegsdeutschland, da
es keine gemeinsame Entnazifizierungsrichtlinien gab. Ein Beschäftigungsverbot für
alle Pgs vor 1937 existierte in der französischen Zone nicht. Diese konnten sich daher
hier um Arbeit bewerben, mußten aber zuvor ein Entnazifizierungsverfahren
durchlaufen. Laffon zeigte sich grundsätzlich mißtrauisch gegenüber landesfremden
Personen: II riest d'ailleurs pas souhaitable de faciliter ä des allemands n'ayant pas
d'attaches serieuses avec la zone frangaise l’acces ä des postes d'inßuence 66
Zwangsarbeit
Die weitere Behandlung der Entlassenen stellte seit Beginn der Entnazifizierung ein
Problem dar. Sie mußten überwacht und beschäftigt werden: Pour des raisons ä la
fois politiques et economiques, il importe que ces personnes ne soient pas laissees
dans l'oisivete 67 . Es mußte verhindert werden, daß allmählich ein nationalsozialisti62
USFET-Direktive, 7.7.1945; Quai d'Orsay, gesammelte amerikanische Zeitungsberichte, November
1945: MAE Y 1944—49 d.433/340f. u. AOFAA DGAP c.489. Grohnert, S. 73ff. Zur "großzügigen"
Entnazifizierung von Technikern der Friedrichshafener Domierwerke: Hetzer, Michael: Unternehmer
und leitende Angestellte zwischen Rüstungseinsatz und politischer Säuberung, in: Von Stalingrad zur
Währungsreform. Zur Sozialgeschichte des Umbruchs in Deutschland/hrsg. von Martin Broszat. München
1987, S. 551-591, hier S. 584ff.
63 Lagebericht des Landrates von St. Goarshausen, 26.11.1946: Einen besonders schlechten Eindruck
macht es auf die Bevölkerung, wenn sie sehen muß, wie laufend Beamte aus der amerikanischen Zone,
die sich dort nicht der Entnazifizierung unterwerfen wollen ... in die französische Zone hereingeholt
und hier in Amt und Würden gebracht werden-, LHA KO 880/223.
64 CCFA/DGEF/CAB: Filippi an Laffon, 23.10.1945; "Rapport Gdneral sur les operations de denazification",
31.10.1945; AOFAA DGEF c.200 u. c.232 p.49. Detegud Superieur Gouraud wies seine Untergebenen
Mitte November 1945 auf dieses Verbot hin: GMRH/ADM 123: Gouraud, 14.11.1945; AOFAA
RP c.1089 p.30.
65 CCFA/CAB/C 7132: Laffon an die D£16gu<5s Superieurs, 4.10.1946; AOFAA DGAP c.3303 p.98.
66 Ebd.
67 CCFA/CAB/C 964: Laffon an die Delegues Superieurs, 8.2.1946; CCFA/DGEF/CAB: "La Denazification,
particulterement en mattere 6conomique et financtere", 29.11.1945; MAE Y 1944-49 d.435/95
u. AOFAA DGAP c.233 p.52 d.2.