Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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kam,  der  ihr  bis  heute  anhängt 62 .  Auch  in  der  deutschen  Bevölkerung  wurde  die  Einstellung ­
  zonenfremder  Beamter  kritisiert 63 .
Die  Militärregierung  in  Baden-Baden  reagierte  bereits  im  Oktober  1945  auf  die  Zonenwanderung. ­
  Filippi  forderte  Laffon  auf,  gegen  die  Praxis  einiger  Dienststellen
einzuschreiten:  Es  gehe  nicht  an,  daß  von  der  einen  Besatzungsmacht  entlassene  Personen ­
  in  einer  anderen  Zone  wieder  Beschäftigung  fänden.  Die  deutsche  Bevölkerung ­
  könne  den  Eindruck  gewinnen,  daß  es  möglich  sei,  die  Alliierten  gegeneinander
auszuspielen 64 .  Laffon  verbot  daraufhin  ausdrücklich  die  Einstellung  zonenfremder
Personen  ohne  vorherige  Entnazifizierung  durch  die  Organe  der  französischen  Zone.
Gleichzeitig  sollte  der  Informationsaustausch  zwischen  den  Besatzungszonen  verbessert ­
  werden.  Trotzdem  mußte  er  ein  Jahr  später  die  Ländergouvemeure  erneut  darauf
hinweisen,  daß  die  Anstellung  eingewanderter  Beamter  nur  nach  aufmerksamer
Überprüfung  erlaubt  werden  dürfe 65 .
Die  Zonenwanderung  blieb  ein  strukturelles  Problem  im  Nachkriegsdeutschland,  da
es  keine  gemeinsame  Entnazifizierungsrichtlinien  gab.  Ein  Beschäftigungsverbot  für
alle  Pgs  vor  1937  existierte  in  der  französischen  Zone  nicht.  Diese  konnten  sich  daher ­
  hier  um  Arbeit  bewerben,  mußten  aber  zuvor  ein  Entnazifizierungsverfahren
durchlaufen.  Laffon  zeigte  sich  grundsätzlich  mißtrauisch  gegenüber  landesfremden
Personen:  II  riest  d'ailleurs  pas  souhaitable  de  faciliter  ä  des  allemands  n'ayant  pas
d'attaches  serieuses  avec  la  zone  frangaise  l’acces  ä  des  postes  d'inßuence  66
Zwangsarbeit
Die  weitere  Behandlung  der  Entlassenen  stellte  seit  Beginn  der  Entnazifizierung  ein
Problem  dar.  Sie  mußten  überwacht  und  beschäftigt  werden:  Pour  des  raisons  ä  la
fois  politiques  et  economiques,  il  importe  que  ces  personnes  ne  soient  pas  laissees
dans  l'oisivete 67 .  Es  mußte  verhindert  werden,  daß  allmählich  ein  nationalsozialisti62 ­

  USFET-Direktive,  7.7.1945;  Quai  d'Orsay,  gesammelte  amerikanische  Zeitungsberichte,  November
1945:  MAE  Y  1944—49  d.433/340f.  u.  AOFAA  DGAP  c.489.  Grohnert,  S.  73ff.  Zur  "großzügigen"
Entnazifizierung  von  Technikern  der  Friedrichshafener  Domierwerke:  Hetzer,  Michael:  Unternehmer
und  leitende  Angestellte  zwischen  Rüstungseinsatz  und  politischer  Säuberung,  in:  Von  Stalingrad  zur
Währungsreform.  Zur  Sozialgeschichte  des  Umbruchs  in  Deutschland/hrsg.  von  Martin  Broszat.  München ­
  1987,  S.  551-591,  hier  S.  584ff.
63  Lagebericht  des  Landrates  von  St.  Goarshausen,  26.11.1946:  Einen  besonders  schlechten  Eindruck
macht  es  auf  die  Bevölkerung,  wenn  sie  sehen  muß,  wie  laufend  Beamte  aus  der  amerikanischen  Zone,
die  sich  dort  nicht  der  Entnazifizierung  unterwerfen  wollen  ...  in  die  französische  Zone  hereingeholt
und  hier  in  Amt  und  Würden  gebracht  werden-,  LHA  KO  880/223.
64  CCFA/DGEF/CAB:  Filippi  an  Laffon,  23.10.1945;  "Rapport  Gdneral  sur  les  operations  de  denazification",
  31.10.1945;  AOFAA  DGEF  c.200  u.  c.232  p.49.  Detegud  Superieur  Gouraud  wies  seine  Untergebenen ­
  Mitte  November  1945  auf  dieses  Verbot  hin:  GMRH/ADM  123:  Gouraud,  14.11.1945;  AOFAA ­
  RP  c.1089  p.30.
65  CCFA/CAB/C  7132:  Laffon  an  die  D£16gu<5s  Superieurs,  4.10.1946;  AOFAA  DGAP  c.3303  p.98.
66  Ebd.
67  CCFA/CAB/C  964:  Laffon  an  die  Delegues  Superieurs,  8.2.1946;  CCFA/DGEF/CAB:  "La  Denazification,
  particulterement  en  mattere  6conomique  et  financtere",  29.11.1945;  MAE  Y  1944-49  d.435/95
u.  AOFAA  DGAP  c.233  p.52  d.2.
            
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