Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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April  1946  durch,  daß  sowohl  der  deutsche  Conseil  Politique  d'Epuration  als  auch
der  jeweilige  Chef  des  Service  Epuration  die  Zusammensetzung  der  Kommissionen
verändern  konnten.  Außerdem  gab  er  ihnen  das  Recht,  die  Wiedervorlage  eines  Falles ­
  durchzusetzen,  wenn  der  Sanktionsvorschlag  nicht  dem  politischen  Ziel  der  Entnazifizierung ­
  entsprach 53 .  Die  Eisenbahn-Kommissionen  arbeiteten  sehr  unterschiedlich ­
  und  -  nach  Meinung  Amais  -  zu  langsam 54 .  Er  ordnete  Anfang  Mai  1946  eine
Änderung  des  laufenden  Verfahrens  an,  um  weitere  Verzögerungen,  die  durch  die
obligatorische  Rücksprache  bei  den  Eisenbahndirektionen  entstanden,  zu  verhindern.
Künftig  setzte  der  Service  Epuration  den  Sanktionsvorschlag  der  Kommission  in
Kraft,  wenn  nicht  binnen  acht  Tagen  ein  Einspruch  eingelegt  worden  war.  Außerdem
kritisierte  Amal  das  Verhalten  der  technischen  Dienststellen,  zugunsten  jedes  Betroffenen ­
  die  beruflichen  Qualitäten  und  seine  Unabkömmlichkeit  anzuführen  und  vor
den  unabsehbaren  Folgen  seiner  Entlassung  für  den  Eisenbahnverkehr  zu  warnen.  Er
bemerkte  zu  Direktor  Fauconnier:  Je  souligne  ä  cet  egard  que  le  Delegue  Superieur
n'est  nullement  oblige  de  tenir  compte  de  cet  avis  pour  prendre  une  decision  qui  est
de  nature  essentiellement  politique 55 .
Das  Ländergrenzen  überschreitende  Verfahren  -  der  Regierungsbezirk  Trier  wurde
erst  im  Juli  1947  aus  der  Reichsbahndirektion  Saarbrücken  ausgegliedert  -  erschwerte ­
  der  Militärregierung  die  Kontrolle.  Vor  allem  die  Militärregierung  in  Bad
Ems  fühlte  sich  durch  das  bestehende  Verfahren  benachteiligt,  da  sich  in  ihrem  Bereich ­
  keine  Eisenbahndirektion  befand 56 .  Die  Oberdirektion  der  Eisenbahnen  in  der
französischen  Zone  war  im  Januar  1946  in  Speyer  eingerichtet  worden 57 .  Im  April
einigten  sich  Amal  und  Fauconnier  darauf,  daß  das  Personal,  welches  von  einer  der
drei  Eisenbahndirektionen  kam,  von  den  dort  arbeitenden  Kommissionen,  und  die
Beschäftigten,  die  aus  den  anderen  Besatzungszonen  kamen,  durch  eine  spezielle
Kommission  in  Speyer  entnazifiziert  werden  sollten 58 .  Diese  wurde  zwei  Monate
später  durch  Gouverneur  Brozen-Favereau  ernannt.  Sie  setzte  sich  aus  je  einem  Vertreter ­
  der  Reichsbahndirektionen  in  Saarbrücken,  Mainz  und  Karlsruhe,  der  politi-53

  Compte-rendu,  4.4.1946  (Anm.  7).
54  Anfang  Mai  1946  wurden  in  einem  Bericht  der  Direction  des  Travaux  Publics  et  des  Transports  folgende ­
  Zahlen  genannt:  In  Mainz  waren  bislang  19.000  Personen  (Beamte  und  Arbeiter)  entnazifiziert
worden;  der  Prozentsatz  an  Sanktionen  betrug  33%,  und  es  standen  noch  5.000  Fälle  zur  Verhandlung
an.  In  Saarbrücken  blieb  die  Entnazifizierung  auf  die  Beamtenschaft  beschränkt:  12.700  Personen,  darunter ­
  65%  Sanktionen;  Fauconnier,  6.5.1946  (Anm.  52).
55  Die  Delegues  Superieurs  könnten  aber  aus  zwingenden  technischen  Gründen  eine  befristete  Weiterbeschäftigung ­
  bis  zu  zwei  Monaten  gestatten;  CCFA/CAB/C  3115:  Amal  an  Fauconnier,  2.5.1946;  AO-FAA
  DGAP  c.232  p.47.  Siehe  auch  das  Ergebnis  der  Besprechungen  Amais  mit  Fauconnier  und  dem
Präsidenten  der  Eisenbahndirektion,  Chatel,  9.5.1946;  AOFAA  DGAP  c.3303  p.97.
56  Die  Militärregierung  in  Bad  Ems  protestierte  im  Juni  1946  bei  Laffon,  daß  sie  nur  sehr  schwer  an  Informationen ­
  herankomme  und  den  Umweg  über  die  DOCF  in  Mainz  oder  Saarbrücken  machen  müsse.
Eine  Nachprüfung  der  Entnazifizierungsergebnisse  der  Eisenbahner  sei  daher  kaum  möglich;
GMRH/CAB  2374:  Hettier  de  Boislambert  an  Laffon,  4.6.1946;  GMRH/EPU  629:  "Rapport  du  Service
Epuration"  Mai  bis  Juli  1946,  6.8.1946;  CCFA/CAB/C  4102:  Amal  an  Hettier  de  Boislambert,
17.6.1946;  AOFAA  DGAP  c.233  p.56.
57  ABl-Reichsbahndirektion  Saarbrücken  Nr.  3  (19.1.1946),  S.  11.
58  Fauconnier,  6.5.1946  (Anm.  52);  CCFA/CAB/C  3278:  Note,  10.5.1946;  AOFAA  DGAP  c.3303  p.97.
            
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