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April 1946 durch, daß sowohl der deutsche Conseil Politique d'Epuration als auch
der jeweilige Chef des Service Epuration die Zusammensetzung der Kommissionen
verändern konnten. Außerdem gab er ihnen das Recht, die Wiedervorlage eines Falles
durchzusetzen, wenn der Sanktionsvorschlag nicht dem politischen Ziel der Entnazifizierung
entsprach 53 . Die Eisenbahn-Kommissionen arbeiteten sehr unterschiedlich
und - nach Meinung Amais - zu langsam 54 . Er ordnete Anfang Mai 1946 eine
Änderung des laufenden Verfahrens an, um weitere Verzögerungen, die durch die
obligatorische Rücksprache bei den Eisenbahndirektionen entstanden, zu verhindern.
Künftig setzte der Service Epuration den Sanktionsvorschlag der Kommission in
Kraft, wenn nicht binnen acht Tagen ein Einspruch eingelegt worden war. Außerdem
kritisierte Amal das Verhalten der technischen Dienststellen, zugunsten jedes Betroffenen
die beruflichen Qualitäten und seine Unabkömmlichkeit anzuführen und vor
den unabsehbaren Folgen seiner Entlassung für den Eisenbahnverkehr zu warnen. Er
bemerkte zu Direktor Fauconnier: Je souligne ä cet egard que le Delegue Superieur
n'est nullement oblige de tenir compte de cet avis pour prendre une decision qui est
de nature essentiellement politique 55 .
Das Ländergrenzen überschreitende Verfahren - der Regierungsbezirk Trier wurde
erst im Juli 1947 aus der Reichsbahndirektion Saarbrücken ausgegliedert - erschwerte
der Militärregierung die Kontrolle. Vor allem die Militärregierung in Bad
Ems fühlte sich durch das bestehende Verfahren benachteiligt, da sich in ihrem Bereich
keine Eisenbahndirektion befand 56 . Die Oberdirektion der Eisenbahnen in der
französischen Zone war im Januar 1946 in Speyer eingerichtet worden 57 . Im April
einigten sich Amal und Fauconnier darauf, daß das Personal, welches von einer der
drei Eisenbahndirektionen kam, von den dort arbeitenden Kommissionen, und die
Beschäftigten, die aus den anderen Besatzungszonen kamen, durch eine spezielle
Kommission in Speyer entnazifiziert werden sollten 58 . Diese wurde zwei Monate
später durch Gouverneur Brozen-Favereau ernannt. Sie setzte sich aus je einem Vertreter
der Reichsbahndirektionen in Saarbrücken, Mainz und Karlsruhe, der politi-53
Compte-rendu, 4.4.1946 (Anm. 7).
54 Anfang Mai 1946 wurden in einem Bericht der Direction des Travaux Publics et des Transports folgende
Zahlen genannt: In Mainz waren bislang 19.000 Personen (Beamte und Arbeiter) entnazifiziert
worden; der Prozentsatz an Sanktionen betrug 33%, und es standen noch 5.000 Fälle zur Verhandlung
an. In Saarbrücken blieb die Entnazifizierung auf die Beamtenschaft beschränkt: 12.700 Personen, darunter
65% Sanktionen; Fauconnier, 6.5.1946 (Anm. 52).
55 Die Delegues Superieurs könnten aber aus zwingenden technischen Gründen eine befristete Weiterbeschäftigung
bis zu zwei Monaten gestatten; CCFA/CAB/C 3115: Amal an Fauconnier, 2.5.1946; AO-FAA
DGAP c.232 p.47. Siehe auch das Ergebnis der Besprechungen Amais mit Fauconnier und dem
Präsidenten der Eisenbahndirektion, Chatel, 9.5.1946; AOFAA DGAP c.3303 p.97.
56 Die Militärregierung in Bad Ems protestierte im Juni 1946 bei Laffon, daß sie nur sehr schwer an Informationen
herankomme und den Umweg über die DOCF in Mainz oder Saarbrücken machen müsse.
Eine Nachprüfung der Entnazifizierungsergebnisse der Eisenbahner sei daher kaum möglich;
GMRH/CAB 2374: Hettier de Boislambert an Laffon, 4.6.1946; GMRH/EPU 629: "Rapport du Service
Epuration" Mai bis Juli 1946, 6.8.1946; CCFA/CAB/C 4102: Amal an Hettier de Boislambert,
17.6.1946; AOFAA DGAP c.233 p.56.
57 ABl-Reichsbahndirektion Saarbrücken Nr. 3 (19.1.1946), S. 11.
58 Fauconnier, 6.5.1946 (Anm. 52); CCFA/CAB/C 3278: Note, 10.5.1946; AOFAA DGAP c.3303 p.97.