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den Service Epuration beim Kabinett Laffon weiterleiten sollte. Die endgültige Entscheidung
über die Weiterbeschäftigung sollte durch eine neuernannte Kommission
in Baden-Baden getroffen werden, die sich aus je einem Vertreter des GMZFO, der
Sürete und der betreffenden Direktion zusammensetzen sollte. Angesichts der geringen
Zahl der Betroffenen wollte Curial die Überprüfung in kürzester Frist durchführen
lassen 47 .
Ein halbes Jahr später war aber noch nichts geschehen. Kabinettsdirektor Grimaud
forderte die Direktoren der Militärregierung auf, unverzüglich mit der Zusammenstellung
der Unterlagen zu beginnen. Gleichzeitig ernannte Laffon Marcel Brun -
soeben als Chef des Service Epuration des Saarlandes abgesetzt - zum Beauftragten
der epuration des organismes de zone 48 . Auch im April 1947, ein Jahr nach Erlaß der
ersten Direktive, war die Entnazifizierung noch kaum vorangekommen. Grimaud
kritisierte die Haltung der Direktionen, die ihre deutschen Angestellten durchweg positiv
beurteilt hatten: Nicht jeder, der gute fachliche Arbeit leiste, sei auch politisch
tragbar 49 . Zwei Monate später zog sich die Militärregierung aus der direkten Entnazifizierungsarbeit
zurück und übergab die Betroffenen den deutschen Spruchkammern
50 .
Auch bei der deutschen Reichsbahn, deren Organisationsstruktur nicht den neuen
Ländergrenzen entsprach, stellte sich das Problem der länderübergreifenden Entnazifizierung.
Die Direction des Travaux Publics et des Transports legte mit Zustimmung
Laffons Anfang Oktober 1945 fest, daß entgegen den allgemeinen Richtlinien spezielle
Kommissionen für die Beschäftigten der Reichsbahndirektionen in Karlsruhe,
Mainz und Saarbrücken eingerichtet werden sollten. Die Kompetenz der Delegues
Superieurs, in derem Land die einzelnen Reichsbahndirektionen ihren Sitz hatten (für
das in der amerikanischen Zone gelegene Karlsruhe in Freiburg), beschränkte sich
auf die Genehmigung der Kommission und ihrer Sanktionsvorschläge. Der jeweilige
Service Epuration mußte vor jeder Entscheidung die Meinung der Eisenbahnabteilung
der Militärregierung einholen 51 .
Die Konstituierung der Eisenbahn-Kommissionen dauerte unterschiedlich lange: In
Saarbrücken und Mainz war sie Ende November 1945 beendet. Sie setzten sich aus
je drei bis fünf Vertretern des Eisenbahnpersonals und vier bis sechs Vertretern der
politischen, konfessionellen und Gewerkschaftskreise zusammen 52 . Amal setzte im
47 Das subalterne deutsche Personal sollte weiterhin durch die jeweilige Direktion überprüft werden; ebd.
Auf eine Anfrage Filippis hatte Curial bereits Ende Januar 1946 die Überprüfung der bei OFICOMEX
beschäftigten Deutschen in ihrem jeweiligen Heimatland angeregt; CCFA/CAB: Curial an Filippi,
25.1.1946; AOFAA DGAP c.232 p.47.
48 Zur Person Bruns siehe das Kapitel C.4.1; CCFA/CAB/C 7438; Laffon an die Directeurs Gendraux,
16.10.1946; AOFAA DGAP c.3306 p.l 15. Als Beispiel für die Entnazifizierung in zonalen Institutionen:
die Situation in der Section Chimie der Direction Industrielle; AOFAA DGEF c.1853 p.7 d.35.
49 CCFA/CAB/C 251: Laffon an die Directeurs Generaux, 9.4.1947; AOFAA DGEF c.1853 p.7 d.35.
50 Gleichzeitig gab die Militärregierung in Baden-Baden die Kontrolle über das höhere Personal an die
Ländergouvemeure ab; CCFA/CAB/C 6424: Laffon an die Ddldgues Superieurs, 24.6.1947; AOFAA
DGAP c.3306 p.l 15.
51 CCFA/DGEF/TP 510: Laffon an die Ddlögues Superieurs, 8.10.1945; AOFAA DGAP c.232 p.47.
52 CCFA/DGEF/TP: Fauconnier an Amal, 6.5.1946; GMPA/AA/INT: "Epuration du personnel allemand",
4.1.1946; AOFAA DGAP c.232 p.47 u. c.233 p.51.