Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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den  Service  Epuration  beim  Kabinett  Laffon  weiterleiten  sollte.  Die  endgültige  Entscheidung ­
  über  die  Weiterbeschäftigung  sollte  durch  eine  neuernannte  Kommission
in  Baden-Baden  getroffen  werden,  die  sich  aus  je  einem  Vertreter  des  GMZFO,  der
Sürete  und  der  betreffenden  Direktion  zusammensetzen  sollte.  Angesichts  der  geringen ­
  Zahl  der  Betroffenen  wollte  Curial  die  Überprüfung  in  kürzester  Frist  durchführen ­
  lassen 47 .
Ein  halbes  Jahr  später  war  aber  noch  nichts  geschehen.  Kabinettsdirektor  Grimaud
forderte  die  Direktoren  der  Militärregierung  auf,  unverzüglich  mit  der  Zusammenstellung ­
  der  Unterlagen  zu  beginnen.  Gleichzeitig  ernannte  Laffon  Marcel  Brun  -
soeben  als  Chef  des  Service  Epuration  des  Saarlandes  abgesetzt  -  zum  Beauftragten
der  epuration  des  organismes  de  zone  48 .  Auch  im  April  1947,  ein  Jahr  nach  Erlaß  der
ersten  Direktive,  war  die  Entnazifizierung  noch  kaum  vorangekommen.  Grimaud
kritisierte  die  Haltung  der  Direktionen,  die  ihre  deutschen  Angestellten  durchweg  positiv ­
  beurteilt  hatten:  Nicht  jeder,  der  gute  fachliche  Arbeit  leiste,  sei  auch  politisch
tragbar 49 .  Zwei  Monate  später  zog  sich  die  Militärregierung  aus  der  direkten  Entnazifizierungsarbeit ­
  zurück  und  übergab  die  Betroffenen  den  deutschen  Spruchkammern ­
 50 .
Auch  bei  der  deutschen  Reichsbahn,  deren  Organisationsstruktur  nicht  den  neuen
Ländergrenzen  entsprach,  stellte  sich  das  Problem  der  länderübergreifenden  Entnazifizierung. ­
  Die  Direction  des  Travaux  Publics  et  des  Transports  legte  mit  Zustimmung
Laffons  Anfang  Oktober  1945  fest,  daß  entgegen  den  allgemeinen  Richtlinien  spezielle ­
  Kommissionen  für  die  Beschäftigten  der  Reichsbahndirektionen  in  Karlsruhe,
Mainz  und  Saarbrücken  eingerichtet  werden  sollten.  Die  Kompetenz  der  Delegues
Superieurs,  in  derem  Land  die  einzelnen  Reichsbahndirektionen  ihren  Sitz  hatten  (für
das  in  der  amerikanischen  Zone  gelegene  Karlsruhe  in  Freiburg),  beschränkte  sich
auf  die  Genehmigung  der  Kommission  und  ihrer  Sanktionsvorschläge.  Der  jeweilige
Service  Epuration  mußte  vor  jeder  Entscheidung  die  Meinung  der  Eisenbahnabteilung ­
  der  Militärregierung  einholen 51 .
Die  Konstituierung  der  Eisenbahn-Kommissionen  dauerte  unterschiedlich  lange:  In
Saarbrücken  und  Mainz  war  sie  Ende  November  1945  beendet.  Sie  setzten  sich  aus
je  drei  bis  fünf  Vertretern  des  Eisenbahnpersonals  und  vier  bis  sechs  Vertretern  der
politischen,  konfessionellen  und  Gewerkschaftskreise  zusammen 52 .  Amal  setzte  im

47  Das  subalterne  deutsche  Personal  sollte  weiterhin  durch  die  jeweilige  Direktion  überprüft  werden;  ebd.
Auf  eine  Anfrage  Filippis  hatte  Curial  bereits  Ende  Januar  1946  die  Überprüfung  der  bei  OFICOMEX
beschäftigten  Deutschen  in  ihrem  jeweiligen  Heimatland  angeregt;  CCFA/CAB:  Curial  an  Filippi,
25.1.1946;  AOFAA  DGAP  c.232  p.47.
48  Zur  Person  Bruns  siehe  das  Kapitel  C.4.1;  CCFA/CAB/C  7438;  Laffon  an  die  Directeurs  Gendraux,
16.10.1946;  AOFAA  DGAP  c.3306  p.l  15.  Als  Beispiel  für  die  Entnazifizierung  in  zonalen  Institutionen: ­
  die  Situation  in  der  Section  Chimie  der  Direction  Industrielle;  AOFAA  DGEF  c.1853  p.7  d.35.
49  CCFA/CAB/C  251:  Laffon  an  die  Directeurs  Generaux,  9.4.1947;  AOFAA  DGEF  c.1853  p.7  d.35.
50  Gleichzeitig  gab  die  Militärregierung  in  Baden-Baden  die  Kontrolle  über  das  höhere  Personal  an  die
Ländergouvemeure  ab;  CCFA/CAB/C  6424:  Laffon  an  die  Ddldgues  Superieurs,  24.6.1947;  AOFAA
DGAP  c.3306  p.l  15.
51  CCFA/DGEF/TP  510:  Laffon  an  die  Ddlögues  Superieurs,  8.10.1945;  AOFAA  DGAP  c.232  p.47.
52  CCFA/DGEF/TP:  Fauconnier  an  Amal,  6.5.1946;  GMPA/AA/INT:  "Epuration  du  personnel  allemand",
  4.1.1946;  AOFAA  DGAP  c.232  p.47  u.  c.233  p.51.
            
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