Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

102

rungen  und  der  HJ  sowie  alle  Mitglieder  der  SS;  nominelle  Nationalsozialisten  wurden ­
  zum  Dienst  zugelassen,  Minderbelastete  waren  von  Führungsfunktionen  ausgeschlossen ­
 41 .
Bei  der  Polizei  legte  die  Besatzungsmacht  besonderen  Wert  auf  eine  konsequente
Säuberung  42 :  Not  re  action  politique  risquerait  d'etre  irremediablement  compromise
si  nous  donnions  un  instant  l'impression  de  ne  pouvoir  ou  de  ne  pas  vouloir  nettoyer
radicalement  la  Police  allemande  43 .  Die  Entnazifizierung  wurde  tatsächlich  gründlich ­
  durchgeführt,  wie  die  Statistiken  der  Militärregierung  aus  den  Jahren  1949/50
zeigen 44 .  Im  Saarland  hatten  Bewerbungen  für  den  Polizeidienst  nur  Erfolg,  wenn  der
Bewerber  weder  der  NSDAP  noch  einer  ihrer  Gliederungen  angehört  hatte  noch  Berufssoldat ­
  gewesen  war 45 .
Die  länderübergreifenden  Entnazifizierungsverfahren
Die  Durchführung  der  Säuberungsmaßnahmen  lag  in  den  Händen  der  Militärregierungen ­
  in  den  Ländern  -  Kommissionen  auf  Zonenebene  waren  nicht  vorgesehen.  Es
stellte  sich  die  Frage,  auf  welche  Weise  das  bei  den  Zonenverwaltungen  oder  bei  den
Militärbehörden  in  Baden-Baden  beschäftigte  deutsche  Personal  entnazifiziert  werden ­
  sollte.  Curial  stellte  im  April  1946  fest,  daß  die  Einstellungspraxis  der  Dienststellen ­
  der  Militärregierung  stark  von  Sachinteressen  beeinflußt  gewesen  war:  II  est
toutefois  ä  craindre  que,  poussees  par  des  necessites  techniques,  tes  directions
n'aient  pas  toujours  pris  les  precautions  necessaires  et  se  soient  trouvees  amenees  ä
engager  du  personnel  que  Von  peut  considerer  comme  douteux  46 ,
Er  ordnete  die  Entnazifizierung  an:  Das  leitende  Personal  der  länderübergreifenden
Einrichtungen  und  der  Dienststellen  der  Militärregierung  in  Baden-Baden  sollte
durch  die  jeweiligen  deutschen  Organe  des  Heimatlandes  gesäubert  werden.  Der
Sanktionsvorschlag  sollte  -  mit  einem  Gutachten  des  regionalen  Service  Epuration
versehen  -  an  die  betreffende  Direktion  in  Baden-Baden  geschickt  werden,  die  ihn  an

41  Eine  besondere  Genehmigung  der  Militärregierung  benötigten  alle  ehemaligen  Wehrmachtsoffiziere
und  Unteroffiziere  der  paramilitärischen  NS-Gliederungen  sowie  alle  HJ-Mitglieder  vor  März  1939;
GMRP/DAA/SPA  (Sapeurs-Pompiers-AIlemands)  734  u.  754:  Hettier  de  Boislambert  an  Altmeier,
11.8.  u.  12.10.1948;  AOFAA  RPP  c.2316  p.5  u.  RP  c.901  p.5.  Zur  Situation  im  Saarland  siehe  die
Schreiben  der  Militärregierung,  10.1.,  26.4.  u.  18.10.1946;  LA  SB  RP  11/19,  12/130  u.  AOFAA  DGAP
c.232  p.48.
42  Hierzu:  GMRH/EPU:  Roynette  an  Provinzkommissar  Becker,  24.9.1946;  AOFAA  RP  c.901  p.7;
GMSA/SUR:  Grandval  an  das  Regierungspräsidium/Gendarmerie,  1.2.1946;  LA  SB  RP  11/140f.
43  CCFA/SUR/PG:  Laffon  an  die  D61egu6s  Superieurs,  31.1.1947;  AOFAA  RP  c.901  p.5.
44  Siehe  das  Kapitel  G.  1.2.
45  GMSA/DAA/1C  7684:  Grandval  an  Neureuter,  28.6.1946;  LA  SB  RP  12/567ff.  Die  Landespolizeidirektion ­
  in  Saarbrücken  beklagte  im  Januar  1947  den  eklatanten  Personalmangel  vor  allem  im  mittleren
und  gehobenen  Dienst:  Von  der  Sollstärke  bei  Kommissaren  (33),  Polizei-Meistern  (260)  und  Hauptwachtmeistem
  (495)  waren  jeweils  nur  7,  55  und  58  Beamte  vorhanden.  Die  Militärregierung  gestattete
eine  befristete  Weiterbeschäftigung  aber  nur  für  einen  Teil  der  Betroffenen;  LA  SB  Min/Innem  134  u.
578.
46  CCFA/CAB/C  2862/2863:  Laffon  an  die  Directeurs  G6n6raux  u.  die  D^legues  Superieurs,  26.4.1946;
AOFAA  DGAP  c.3306  p.l  15.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.