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rungen und der HJ sowie alle Mitglieder der SS; nominelle Nationalsozialisten wurden
zum Dienst zugelassen, Minderbelastete waren von Führungsfunktionen ausgeschlossen
41 .
Bei der Polizei legte die Besatzungsmacht besonderen Wert auf eine konsequente
Säuberung 42 : Not re action politique risquerait d'etre irremediablement compromise
si nous donnions un instant l'impression de ne pouvoir ou de ne pas vouloir nettoyer
radicalement la Police allemande 43 . Die Entnazifizierung wurde tatsächlich gründlich
durchgeführt, wie die Statistiken der Militärregierung aus den Jahren 1949/50
zeigen 44 . Im Saarland hatten Bewerbungen für den Polizeidienst nur Erfolg, wenn der
Bewerber weder der NSDAP noch einer ihrer Gliederungen angehört hatte noch Berufssoldat
gewesen war 45 .
Die länderübergreifenden Entnazifizierungsverfahren
Die Durchführung der Säuberungsmaßnahmen lag in den Händen der Militärregierungen
in den Ländern - Kommissionen auf Zonenebene waren nicht vorgesehen. Es
stellte sich die Frage, auf welche Weise das bei den Zonenverwaltungen oder bei den
Militärbehörden in Baden-Baden beschäftigte deutsche Personal entnazifiziert werden
sollte. Curial stellte im April 1946 fest, daß die Einstellungspraxis der Dienststellen
der Militärregierung stark von Sachinteressen beeinflußt gewesen war: II est
toutefois ä craindre que, poussees par des necessites techniques, tes directions
n'aient pas toujours pris les precautions necessaires et se soient trouvees amenees ä
engager du personnel que Von peut considerer comme douteux 46 ,
Er ordnete die Entnazifizierung an: Das leitende Personal der länderübergreifenden
Einrichtungen und der Dienststellen der Militärregierung in Baden-Baden sollte
durch die jeweiligen deutschen Organe des Heimatlandes gesäubert werden. Der
Sanktionsvorschlag sollte - mit einem Gutachten des regionalen Service Epuration
versehen - an die betreffende Direktion in Baden-Baden geschickt werden, die ihn an
41 Eine besondere Genehmigung der Militärregierung benötigten alle ehemaligen Wehrmachtsoffiziere
und Unteroffiziere der paramilitärischen NS-Gliederungen sowie alle HJ-Mitglieder vor März 1939;
GMRP/DAA/SPA (Sapeurs-Pompiers-AIlemands) 734 u. 754: Hettier de Boislambert an Altmeier,
11.8. u. 12.10.1948; AOFAA RPP c.2316 p.5 u. RP c.901 p.5. Zur Situation im Saarland siehe die
Schreiben der Militärregierung, 10.1., 26.4. u. 18.10.1946; LA SB RP 11/19, 12/130 u. AOFAA DGAP
c.232 p.48.
42 Hierzu: GMRH/EPU: Roynette an Provinzkommissar Becker, 24.9.1946; AOFAA RP c.901 p.7;
GMSA/SUR: Grandval an das Regierungspräsidium/Gendarmerie, 1.2.1946; LA SB RP 11/140f.
43 CCFA/SUR/PG: Laffon an die D61egu6s Superieurs, 31.1.1947; AOFAA RP c.901 p.5.
44 Siehe das Kapitel G. 1.2.
45 GMSA/DAA/1C 7684: Grandval an Neureuter, 28.6.1946; LA SB RP 12/567ff. Die Landespolizeidirektion
in Saarbrücken beklagte im Januar 1947 den eklatanten Personalmangel vor allem im mittleren
und gehobenen Dienst: Von der Sollstärke bei Kommissaren (33), Polizei-Meistern (260) und Hauptwachtmeistem
(495) waren jeweils nur 7, 55 und 58 Beamte vorhanden. Die Militärregierung gestattete
eine befristete Weiterbeschäftigung aber nur für einen Teil der Betroffenen; LA SB Min/Innem 134 u.
578.
46 CCFA/CAB/C 2862/2863: Laffon an die Directeurs G6n6raux u. die D^legues Superieurs, 26.4.1946;
AOFAA DGAP c.3306 p.l 15.