Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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tion  Information  in  Baden-Baden  mit  der  Planung  eines  geordneten  Entnazifizierungsverfahrens ­
  für  Journalisten  und  Verleger.  Sie  lehnte  es  ab,  die  Journalisten  von
den  bestehenden  Organen  säubern  zu  lassen,  denn  diese  könnten  nur  von  ihresgleichen ­
  angemessen  beurteilt  werden 32 .  Directeur  Arnaud  schlug  die  Einrichtung  eines  -
parteipolitisch  ausgewogenen  -  Entnazifizierungsausschusses  vor,  der  sich  aus  elf
Vertretern  der  Joumalistengewerkschaft,  zwei  Vertretern  der  Verleger  und  zwei  Juristen ­
  aus  dem  Pressebereich  zusammensetzen  sollte.  Arnal  lehnte  aber  ein  spezielles
Verfahren  für  den  Pressebereich  ab  und  verwies  auf  die  laufenden  Gesetzesarbeiten
zur  Umsetzung  der  Kontrollratsdirektive  Nr.  38 33 .  Der  Service  Epuration  konnte  sich
letztendlich  durchsetzen:  Die  Journalisten  unterlagen  später  dem  normalen  Spruchkammerverfahren ­
 34 .  Ende  Juli  1947  forderte  Laffon  die  Ländergouvemeure  auf,  die
Entnazifizierung  der  Journalisten  bevorzugt  durchzuführen;  erst  nach  abgeschlossener ­
  Überprüfung  dürfe  die  -  zur  Berufsausübung  notwendige  -  Pressekarte  vergeben
werden 35 .
Für  das  künstlerische  Personal  in  den  Radioanstalten,  im  Theater-  und  Lichtspielwesen ­
  wurden  Mitte  1946  von  der  Direction  de  l’Education  Publique  besondere  Richtlinien ­
  zur  politischen  Säuberung  entworfen.  Laffon  gab  nach  anfänglichem  Zögern
seine  Zustimmung,  verlangte  aber,  daß  das  Verfahren  von  deutschen  Organen  durchgeführt ­
  werde.  Am  24.  Juni  1946  wurde  die  Direktive  Reclassement  et  epuration  des
Professionnels  du  Spectacle  et  des  Collaborateurs  Artistiques  de  la  Radiodiffusion
erlassen.  Auf  Länderebene  wurde  jeweils  eine  Kommission  eingerichtet,  die  die  Entnazifizierung ­
  nach  den  geltenden  Richtlinien  durchführte.  In  der  Kommission  waren
sowohl  die  Direktoren  und  das  leitende  Personal  der  Radioanstalten  als  auch  die
Künstler  und  das  technische  Personal  vertreten;  hinzu  kamen  ein  oder  mehrere  ge32 ­

  CCFA/DGAA/INF/PRESSE  4229:  Directeur  Arnaud  an  Arnal,  19.11.1946;  AOFAA  DGAP  c.232
p.49.
33  Ebd.  u.  CCFA/CAB/C  8572:  Arnal  an  Arnaud,  23.11.1946;  AOFAA  DGAP  c.232  p.49.  Siehe  das  Kapitel ­
  D.2.
34  Hierzu:  CCFA/DGAA/INF:  "Rapport  trimestriel”,  Ende  1946;  CCFA/DGAA/INF  4593:  "Rapport  sur
l'oeuvre  de  demilitarisation,  denazification  et  de  ddmocratisation  entreprise  par  la  Direction  de
l’Information",  8.1.1947;  AOFAA  DGAP  c.232  p.49.
35  CCFA/CAB/C  7748:  Laffon  an  Hettier  de  Boislambert,  31.7.1947;  AOFAA  RP  c.901  p.7.  Im  Saarland
hatte  die  Militärregierung  bereits  im  Dezember  1946  die  Verwaltungskommission  beauftragt,  von  allen
im  Saarland  ansässigen  Journalisten  den  politischen  Fragebogen  anzufordem;  vereinzelt  wurde  gegen
Journalisten  ein  Berufsverbot  ausgesprochen.  Anfang  März  1949  beabsichtigte  der  stellvertretende
Landeskommissar  in  Rheinland-Pfalz,  Maxim  Kuraner,  die  Ergebnisse  der  Entnazifizierung  im  Pressebereich ­
  nachzupriifen.  Anlaß  für  ihn  waren  sich  häufende  Beschwerden  über  einzelne  Journalisten  und
die  sich  in  der  Presse  des  Landes  zeigenden  Tendenzen.  Am  11.  März  1949  forderte  er  von  allen  Zeitungsredaktionen ­
  des  Landes  eine  Liste  der  Redaktionsmitglieder  und  freien  Mitarbeiter  an.  Alle  Journalisten, ­
  die  noch  keinen  Entnazifizierungs-  oder  Spruchkammerbescheid  vorweisen  konnten,  sollten
bis  zum  Abschluß  des  einzuleitenden  Spruchkammerverfahrens  vom  Dienst  suspendiert  werden.  Der
Vorsitzende  des  Landespresseverbandes,  Erich  Dombrowski,  reagierte  empört  und  sah  die  Pressefreiheit ­
  in  Gefahr.  Er  verwies  Kuraner  darauf,  daß  sich  die  Militärregierung  das  Kontrollrecht  über  die
Presse  bislang  Vorbehalten  habe  und  als  Voraussetzung  für  die  Berufsausübung  Pressekarten  vergebe.
Nach  einem  weiteren  Schriftwechsel  erklärte  er  sich  bereit,  Kuraner  bei  seiner  Aufgabe  zu  unterstützen
und  mitzuhelfen,  die  Entnazifizierung  abzuschließen.  Angesichts  der  bevorstehenden  Wahlen  verfolgte
Kuraner  die  Angelegenheit  nicht  weiter;  LHA  KO  856  A/28.
            
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