Full text: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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tion Information in Baden-Baden mit der Planung eines geordneten Entnazifizie 
rungsverfahrens für Journalisten und Verleger. Sie lehnte es ab, die Journalisten von 
den bestehenden Organen säubern zu lassen, denn diese könnten nur von ihresglei 
chen angemessen beurteilt werden 32 . Directeur Arnaud schlug die Einrichtung eines - 
parteipolitisch ausgewogenen - Entnazifizierungsausschusses vor, der sich aus elf 
Vertretern der Joumalistengewerkschaft, zwei Vertretern der Verleger und zwei Juri 
sten aus dem Pressebereich zusammensetzen sollte. Arnal lehnte aber ein spezielles 
Verfahren für den Pressebereich ab und verwies auf die laufenden Gesetzesarbeiten 
zur Umsetzung der Kontrollratsdirektive Nr. 38 33 . Der Service Epuration konnte sich 
letztendlich durchsetzen: Die Journalisten unterlagen später dem normalen Spruch 
kammerverfahren 34 . Ende Juli 1947 forderte Laffon die Ländergouvemeure auf, die 
Entnazifizierung der Journalisten bevorzugt durchzuführen; erst nach abgeschlosse 
ner Überprüfung dürfe die - zur Berufsausübung notwendige - Pressekarte vergeben 
werden 35 . 
Für das künstlerische Personal in den Radioanstalten, im Theater- und Lichtspielwe 
sen wurden Mitte 1946 von der Direction de l’Education Publique besondere Richtli 
nien zur politischen Säuberung entworfen. Laffon gab nach anfänglichem Zögern 
seine Zustimmung, verlangte aber, daß das Verfahren von deutschen Organen durch 
geführt werde. Am 24. Juni 1946 wurde die Direktive Reclassement et epuration des 
Professionnels du Spectacle et des Collaborateurs Artistiques de la Radiodiffusion 
erlassen. Auf Länderebene wurde jeweils eine Kommission eingerichtet, die die Ent 
nazifizierung nach den geltenden Richtlinien durchführte. In der Kommission waren 
sowohl die Direktoren und das leitende Personal der Radioanstalten als auch die 
Künstler und das technische Personal vertreten; hinzu kamen ein oder mehrere ge 
32 CCFA/DGAA/INF/PRESSE 4229: Directeur Arnaud an Arnal, 19.11.1946; AOFAA DGAP c.232 
p.49. 
33 Ebd. u. CCFA/CAB/C 8572: Arnal an Arnaud, 23.11.1946; AOFAA DGAP c.232 p.49. Siehe das Ka 
pitel D.2. 
34 Hierzu: CCFA/DGAA/INF: "Rapport trimestriel”, Ende 1946; CCFA/DGAA/INF 4593: "Rapport sur 
l'oeuvre de demilitarisation, denazification et de ddmocratisation entreprise par la Direction de 
l’Information", 8.1.1947; AOFAA DGAP c.232 p.49. 
35 CCFA/CAB/C 7748: Laffon an Hettier de Boislambert, 31.7.1947; AOFAA RP c.901 p.7. Im Saarland 
hatte die Militärregierung bereits im Dezember 1946 die Verwaltungskommission beauftragt, von allen 
im Saarland ansässigen Journalisten den politischen Fragebogen anzufordem; vereinzelt wurde gegen 
Journalisten ein Berufsverbot ausgesprochen. Anfang März 1949 beabsichtigte der stellvertretende 
Landeskommissar in Rheinland-Pfalz, Maxim Kuraner, die Ergebnisse der Entnazifizierung im Presse 
bereich nachzupriifen. Anlaß für ihn waren sich häufende Beschwerden über einzelne Journalisten und 
die sich in der Presse des Landes zeigenden Tendenzen. Am 11. März 1949 forderte er von allen Zei 
tungsredaktionen des Landes eine Liste der Redaktionsmitglieder und freien Mitarbeiter an. Alle Jour 
nalisten, die noch keinen Entnazifizierungs- oder Spruchkammerbescheid vorweisen konnten, sollten 
bis zum Abschluß des einzuleitenden Spruchkammerverfahrens vom Dienst suspendiert werden. Der 
Vorsitzende des Landespresseverbandes, Erich Dombrowski, reagierte empört und sah die Pressefrei 
heit in Gefahr. Er verwies Kuraner darauf, daß sich die Militärregierung das Kontrollrecht über die 
Presse bislang Vorbehalten habe und als Voraussetzung für die Berufsausübung Pressekarten vergebe. 
Nach einem weiteren Schriftwechsel erklärte er sich bereit, Kuraner bei seiner Aufgabe zu unterstützen 
und mitzuhelfen, die Entnazifizierung abzuschließen. Angesichts der bevorstehenden Wahlen verfolgte 
Kuraner die Angelegenheit nicht weiter; LHA KO 856 A/28.
	        
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