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tion Information in Baden-Baden mit der Planung eines geordneten Entnazifizie
rungsverfahrens für Journalisten und Verleger. Sie lehnte es ab, die Journalisten von
den bestehenden Organen säubern zu lassen, denn diese könnten nur von ihresglei
chen angemessen beurteilt werden 32 . Directeur Arnaud schlug die Einrichtung eines -
parteipolitisch ausgewogenen - Entnazifizierungsausschusses vor, der sich aus elf
Vertretern der Joumalistengewerkschaft, zwei Vertretern der Verleger und zwei Juri
sten aus dem Pressebereich zusammensetzen sollte. Arnal lehnte aber ein spezielles
Verfahren für den Pressebereich ab und verwies auf die laufenden Gesetzesarbeiten
zur Umsetzung der Kontrollratsdirektive Nr. 38 33 . Der Service Epuration konnte sich
letztendlich durchsetzen: Die Journalisten unterlagen später dem normalen Spruch
kammerverfahren 34 . Ende Juli 1947 forderte Laffon die Ländergouvemeure auf, die
Entnazifizierung der Journalisten bevorzugt durchzuführen; erst nach abgeschlosse
ner Überprüfung dürfe die - zur Berufsausübung notwendige - Pressekarte vergeben
werden 35 .
Für das künstlerische Personal in den Radioanstalten, im Theater- und Lichtspielwe
sen wurden Mitte 1946 von der Direction de l’Education Publique besondere Richtli
nien zur politischen Säuberung entworfen. Laffon gab nach anfänglichem Zögern
seine Zustimmung, verlangte aber, daß das Verfahren von deutschen Organen durch
geführt werde. Am 24. Juni 1946 wurde die Direktive Reclassement et epuration des
Professionnels du Spectacle et des Collaborateurs Artistiques de la Radiodiffusion
erlassen. Auf Länderebene wurde jeweils eine Kommission eingerichtet, die die Ent
nazifizierung nach den geltenden Richtlinien durchführte. In der Kommission waren
sowohl die Direktoren und das leitende Personal der Radioanstalten als auch die
Künstler und das technische Personal vertreten; hinzu kamen ein oder mehrere ge
32 CCFA/DGAA/INF/PRESSE 4229: Directeur Arnaud an Arnal, 19.11.1946; AOFAA DGAP c.232
p.49.
33 Ebd. u. CCFA/CAB/C 8572: Arnal an Arnaud, 23.11.1946; AOFAA DGAP c.232 p.49. Siehe das Ka
pitel D.2.
34 Hierzu: CCFA/DGAA/INF: "Rapport trimestriel”, Ende 1946; CCFA/DGAA/INF 4593: "Rapport sur
l'oeuvre de demilitarisation, denazification et de ddmocratisation entreprise par la Direction de
l’Information", 8.1.1947; AOFAA DGAP c.232 p.49.
35 CCFA/CAB/C 7748: Laffon an Hettier de Boislambert, 31.7.1947; AOFAA RP c.901 p.7. Im Saarland
hatte die Militärregierung bereits im Dezember 1946 die Verwaltungskommission beauftragt, von allen
im Saarland ansässigen Journalisten den politischen Fragebogen anzufordem; vereinzelt wurde gegen
Journalisten ein Berufsverbot ausgesprochen. Anfang März 1949 beabsichtigte der stellvertretende
Landeskommissar in Rheinland-Pfalz, Maxim Kuraner, die Ergebnisse der Entnazifizierung im Presse
bereich nachzupriifen. Anlaß für ihn waren sich häufende Beschwerden über einzelne Journalisten und
die sich in der Presse des Landes zeigenden Tendenzen. Am 11. März 1949 forderte er von allen Zei
tungsredaktionen des Landes eine Liste der Redaktionsmitglieder und freien Mitarbeiter an. Alle Jour
nalisten, die noch keinen Entnazifizierungs- oder Spruchkammerbescheid vorweisen konnten, sollten
bis zum Abschluß des einzuleitenden Spruchkammerverfahrens vom Dienst suspendiert werden. Der
Vorsitzende des Landespresseverbandes, Erich Dombrowski, reagierte empört und sah die Pressefrei
heit in Gefahr. Er verwies Kuraner darauf, daß sich die Militärregierung das Kontrollrecht über die
Presse bislang Vorbehalten habe und als Voraussetzung für die Berufsausübung Pressekarten vergebe.
Nach einem weiteren Schriftwechsel erklärte er sich bereit, Kuraner bei seiner Aufgabe zu unterstützen
und mitzuhelfen, die Entnazifizierung abzuschließen. Angesichts der bevorstehenden Wahlen verfolgte
Kuraner die Angelegenheit nicht weiter; LHA KO 856 A/28.