Full text: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Der Justizbereich wurde zum Beispiel in Magistrats, Personnel Penitentiaire, Avocats 
und Notaires unterteilt 18 . Daneben dienten die auf allen Ebenen der Militärregierung 
üblichen Monatsberichte der Kontrolle 19 . Bis zur ersten Hälfte des Jahres 1947 wurde 
Baden-Baden durch die Ländergouverneure umfassend informiert. Danach führten 
Eigenständigkeitstendenzen der Länder dazu, daß Laffon um genauere Berichter 
stattung bitten mußte 20 . 
3.2. Das Entnazifizierungssystem der 2. Phase 
(Herbst 1945 bis Frühjahr 1947) 
Das französische Entnazifizierungssystem entwickelte sich ständig weiter. Es wurden 
zusätzliche Organe geschaffen, die Entnazifizierung auf andere Berufsgruppen aus 
gedehnt und bei der Durchführung auftauchende Fragen geklärt. Der Kritik der As- 
semblee Nationale Constituante vom April 1946 antwortete Laffon selbstbewußt: Die 
beanstandeten Punkte seien schon zuvor erkannt und behoben worden 21 . 
Die Ständigen Säuberungskommissionen 
Bereits Anfang 1946 beschäftigte sich der Service Epuration mit dem Problem, wie 
die Ergebnisse der Entnazifizierung über das Arbeitsende der Organe hinaus gesi 
chert werden könnten. "Ständige Säuberungskommissionen" (Commission Perma 
nente d'Examen) in Verwaltung und Privatwirtschaft sollten verhindern, daß durch 
Neu- beziehungsweise Wiedereinstellungen oder Beförderungen Nationalsozialisten 
erneut zu Einfluß kämen 22 . Zusammensetzung und Arbeitsweise dieser Kommissio 
nen waren dem bestehenden Verfahren angeglichen. Deutsche Verwaltungen konn 
ten zwar vorläufige Einstellungsgenehmigungen erteilen, diese mußten aber inner 
halb der nächsten drei Monate durch die Kommission überprüft und der Militärregie 
rung zur Genehmigung vorgelegt werden 23 . 
18 Ebd. 
19 Die Monatsberichte der verschiedenen Dienststellen der Militärregierung konnten sehr verschiedenen 
Umfang haben. Teilweise wurden auf Landesebene nur die Berichte der Kreis- und Bezirksdelegierten 
zusammengefaßt. Obwohl sie unterschiedlichen Informationswert besitzen - sie wurden auch oft als 
Erfolgsnachweis benutzt - sind sie eine ausgezeichnete Quelle für die Erforschung der Nachkriegszeit 
in der ZFO. 
20 Zum Beispiel: CCFA/CAB/C 1895: Telegramm Laffons an die Detegues Superieurs, 26.11.1947; AO- 
FAA DG AP c.3303 p.98. 
21 Die parlamentarische Untersuchungskommission hatte u.a. die Zusammensetzung der Organe und das 
langsame Voranschreiten bei der Entnazifizierung kritisiert (Kapitel A.1.2. Anm. 10); CCFA/CAB: 
Amal: "Note sur les observations faites par la commission d'enquete parlementaire au sujet de la dena- 
zification", 13.4.1946; AOFAA DG AP c.232 p.49. Hierzu: Henke, Aspekte, S. 184f. 
22 CCFA/CAB/C 2321: Bericht Laffons über die bisherigen Direktiven im Entnazifizierungsbereich, 
4.4.1946; AOFAA DGAP c.232 p.49 u. MAE Y 1944-49 d.435/89f. 
23 CCFA/CAB/C 748 u. 749: Laffon an die D616gues Superieurs, 27.1.1946; AOFAA DGAP c.3306 
p.l 15 u. MAE Y 1944-49 d.435/92. Zur Umsetzung der Direktive im Land Rheinland-Hessen-Nassau: 
GMRH/ADM 250: Hettier de Boislambert an Boden, 20.2.1946; Boden, 3.5.1946; LHA KO 
860/1005/807f. u. 441/45570/8; in Hessen-Pfalz: GMPA/AA/INT 901: Bouley an Eichenlaub, 
16.2.1946; LA SP H 13/743/365f.
	        
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