Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

97

Der  Justizbereich  wurde  zum  Beispiel  in  Magistrats,  Personnel  Penitentiaire,  Avocats
und  Notaires  unterteilt 18 .  Daneben  dienten  die  auf  allen  Ebenen  der  Militärregierung
üblichen  Monatsberichte  der  Kontrolle 19 .  Bis  zur  ersten  Hälfte  des  Jahres  1947  wurde
Baden-Baden  durch  die  Ländergouverneure  umfassend  informiert.  Danach  führten
Eigenständigkeitstendenzen  der  Länder  dazu,  daß  Laffon  um  genauere  Berichterstattung ­
  bitten  mußte 20 .
3.2.  Das  Entnazifizierungssystem  der  2.  Phase
(Herbst  1945  bis  Frühjahr  1947)
Das  französische  Entnazifizierungssystem  entwickelte  sich  ständig  weiter.  Es  wurden
zusätzliche  Organe  geschaffen,  die  Entnazifizierung  auf  andere  Berufsgruppen  ausgedehnt ­
  und  bei  der  Durchführung  auftauchende  Fragen  geklärt.  Der  Kritik  der  Assemblee
  Nationale  Constituante  vom  April  1946  antwortete  Laffon  selbstbewußt:  Die
beanstandeten  Punkte  seien  schon  zuvor  erkannt  und  behoben  worden 21 .
Die  Ständigen  Säuberungskommissionen
Bereits  Anfang  1946  beschäftigte  sich  der  Service  Epuration  mit  dem  Problem,  wie
die  Ergebnisse  der  Entnazifizierung  über  das  Arbeitsende  der  Organe  hinaus  gesichert ­
  werden  könnten.  "Ständige  Säuberungskommissionen"  (Commission  Permanente ­
  d'Examen)  in  Verwaltung  und  Privatwirtschaft  sollten  verhindern,  daß  durch
Neu-  beziehungsweise  Wiedereinstellungen  oder  Beförderungen  Nationalsozialisten
erneut  zu  Einfluß  kämen 22 .  Zusammensetzung  und  Arbeitsweise  dieser  Kommissionen ­
  waren  dem  bestehenden  Verfahren  angeglichen.  Deutsche  Verwaltungen  konnten ­
  zwar  vorläufige  Einstellungsgenehmigungen  erteilen,  diese  mußten  aber  innerhalb ­
  der  nächsten  drei  Monate  durch  die  Kommission  überprüft  und  der  Militärregierung ­
  zur  Genehmigung  vorgelegt  werden 23 .

18  Ebd.
19  Die  Monatsberichte  der  verschiedenen  Dienststellen  der  Militärregierung  konnten  sehr  verschiedenen
Umfang  haben.  Teilweise  wurden  auf  Landesebene  nur  die  Berichte  der  Kreis-  und  Bezirksdelegierten
zusammengefaßt.  Obwohl  sie  unterschiedlichen  Informationswert  besitzen  -  sie  wurden  auch  oft  als
Erfolgsnachweis  benutzt  -  sind  sie  eine  ausgezeichnete  Quelle  für  die  Erforschung  der  Nachkriegszeit
in  der  ZFO.
20  Zum  Beispiel:  CCFA/CAB/C  1895:  Telegramm  Laffons  an  die  Detegues  Superieurs,  26.11.1947;  AO-FAA
  DG  AP  c.3303  p.98.
21  Die  parlamentarische  Untersuchungskommission  hatte  u.a.  die  Zusammensetzung  der  Organe  und  das
langsame  Voranschreiten  bei  der  Entnazifizierung  kritisiert  (Kapitel  A.1.2.  Anm.  10);  CCFA/CAB:
Amal:  "Note  sur  les  observations  faites  par  la  commission  d'enquete  parlementaire  au  sujet  de  la  denazification",
  13.4.1946;  AOFAA  DG  AP  c.232  p.49.  Hierzu:  Henke,  Aspekte,  S.  184f.
22  CCFA/CAB/C  2321:  Bericht  Laffons  über  die  bisherigen  Direktiven  im  Entnazifizierungsbereich,
4.4.1946;  AOFAA  DGAP  c.232  p.49  u.  MAE  Y  1944-49  d.435/89f.
23  CCFA/CAB/C  748  u.  749:  Laffon  an  die  D616gues  Superieurs,  27.1.1946;  AOFAA  DGAP  c.3306
p.l  15  u.  MAE  Y  1944-49  d.435/92.  Zur  Umsetzung  der  Direktive  im  Land  Rheinland-Hessen-Nassau:
GMRH/ADM  250:  Hettier  de  Boislambert  an  Boden,  20.2.1946;  Boden,  3.5.1946;  LHA  KO
860/1005/807f.  u.  441/45570/8;  in  Hessen-Pfalz:  GMPA/AA/INT  901:  Bouley  an  Eichenlaub,
16.2.1946;  LA  SP  H  13/743/365f.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.