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Der Justizbereich wurde zum Beispiel in Magistrats, Personnel Penitentiaire, Avocats
und Notaires unterteilt 18 . Daneben dienten die auf allen Ebenen der Militärregierung
üblichen Monatsberichte der Kontrolle 19 . Bis zur ersten Hälfte des Jahres 1947 wurde
Baden-Baden durch die Ländergouverneure umfassend informiert. Danach führten
Eigenständigkeitstendenzen der Länder dazu, daß Laffon um genauere Berichterstattung
bitten mußte 20 .
3.2. Das Entnazifizierungssystem der 2. Phase
(Herbst 1945 bis Frühjahr 1947)
Das französische Entnazifizierungssystem entwickelte sich ständig weiter. Es wurden
zusätzliche Organe geschaffen, die Entnazifizierung auf andere Berufsgruppen ausgedehnt
und bei der Durchführung auftauchende Fragen geklärt. Der Kritik der Assemblee
Nationale Constituante vom April 1946 antwortete Laffon selbstbewußt: Die
beanstandeten Punkte seien schon zuvor erkannt und behoben worden 21 .
Die Ständigen Säuberungskommissionen
Bereits Anfang 1946 beschäftigte sich der Service Epuration mit dem Problem, wie
die Ergebnisse der Entnazifizierung über das Arbeitsende der Organe hinaus gesichert
werden könnten. "Ständige Säuberungskommissionen" (Commission Permanente
d'Examen) in Verwaltung und Privatwirtschaft sollten verhindern, daß durch
Neu- beziehungsweise Wiedereinstellungen oder Beförderungen Nationalsozialisten
erneut zu Einfluß kämen 22 . Zusammensetzung und Arbeitsweise dieser Kommissionen
waren dem bestehenden Verfahren angeglichen. Deutsche Verwaltungen konnten
zwar vorläufige Einstellungsgenehmigungen erteilen, diese mußten aber innerhalb
der nächsten drei Monate durch die Kommission überprüft und der Militärregierung
zur Genehmigung vorgelegt werden 23 .
18 Ebd.
19 Die Monatsberichte der verschiedenen Dienststellen der Militärregierung konnten sehr verschiedenen
Umfang haben. Teilweise wurden auf Landesebene nur die Berichte der Kreis- und Bezirksdelegierten
zusammengefaßt. Obwohl sie unterschiedlichen Informationswert besitzen - sie wurden auch oft als
Erfolgsnachweis benutzt - sind sie eine ausgezeichnete Quelle für die Erforschung der Nachkriegszeit
in der ZFO.
20 Zum Beispiel: CCFA/CAB/C 1895: Telegramm Laffons an die Detegues Superieurs, 26.11.1947; AO-FAA
DG AP c.3303 p.98.
21 Die parlamentarische Untersuchungskommission hatte u.a. die Zusammensetzung der Organe und das
langsame Voranschreiten bei der Entnazifizierung kritisiert (Kapitel A.1.2. Anm. 10); CCFA/CAB:
Amal: "Note sur les observations faites par la commission d'enquete parlementaire au sujet de la denazification",
13.4.1946; AOFAA DG AP c.232 p.49. Hierzu: Henke, Aspekte, S. 184f.
22 CCFA/CAB/C 2321: Bericht Laffons über die bisherigen Direktiven im Entnazifizierungsbereich,
4.4.1946; AOFAA DGAP c.232 p.49 u. MAE Y 1944-49 d.435/89f.
23 CCFA/CAB/C 748 u. 749: Laffon an die D616gues Superieurs, 27.1.1946; AOFAA DGAP c.3306
p.l 15 u. MAE Y 1944-49 d.435/92. Zur Umsetzung der Direktive im Land Rheinland-Hessen-Nassau:
GMRH/ADM 250: Hettier de Boislambert an Boden, 20.2.1946; Boden, 3.5.1946; LHA KO
860/1005/807f. u. 441/45570/8; in Hessen-Pfalz: GMPA/AA/INT 901: Bouley an Eichenlaub,
16.2.1946; LA SP H 13/743/365f.