Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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sen,  danach  arbeitete  er  bei  der  Direction  des  Personnes  Deplaces.  Von  Juli  1946  bis
Juli  1947  war  Flecher  Chef  des  Service  Epuration  bei  der  Delegation  Superieure  de
Bade  in  Freiburg 4 .
Infolge  der  Strukturreform  der  Militärregierung  wurde  im  April  1948  ein  Secretariat
General  unter  Roger  Gromand  eingerichtet,  dem  die  verschiedenen  Divisionen,  unter
anderem  die  Division  des  Affaires  Administratives,  Culturelles  et  Sociales,  unterstanden. ­
  Dieser  4.  Section  wurde  der  Service  Epuration  im  Herbst  des  Jahres  1948
angegliedert 5 .  Ihr  Leiter  Emile  Toumie,  Jurist  und  ehemaliger  Beamter  des  Pariser
Innenministeriums,  machte  von  seinem  Mitspracherecht  bei  der  Entnazifizierung  regen ­
  Gebrauch.  Bis  August  1948  leitete  Flecher  den  Service  Epuration,  danach  übernahm ­
  der  Leiter  der  Section  des  Cultes,  Charles  Schiehle,  auch  diese  Aufgabe.
Schiehle  war  1913  im  elsässischen  Turckheim  geboren  und  dort  als  Industrieller  tätig
gewesen.  1941  aus  deutscher  Kriegsgefangenschaft  zurückgekehrt,  arbeitete  er  in
seiner  alten  Position  weiter,  bis  er  1942  in  eine  deutsche  Firma  in  Kirchheim-Teck
überwechselte.  Nach  Kriegsende  war  Schiehle  als  Prefet  Delegue  Special  in  einer
Sondermission  des  Präfekten  von  Strasbourg  in  Karlsruhe  tätig  gewesen,  bis  er  im
Oktober  1945  bei  der  Direktion  de  l'Interieur  et  des  Cultes  angestellt  wurde 6 .
In  den  Ländern  wurden  die  Entnazifizierungsfragen  zunächst  einzelnen  Offizieren
auf  Landes-,  Bezirks-  und  Kreisebene  an  vertraut.  Am  31.  Dezember  1945  gab  Laffon
die  Anweisung  zur  Bildung  eines  Service  Epuration  bei  jeder  Delegation  Superieure;
er  sollte  sowohl  für  die  Verwaltungs-  als  auch  die  Wirtschaftsentnazifizierung  zuständig ­
  sein.  Laffon  empfahl  den  Ländergouvemeuren,  seinem  Beispiel  zu  folgen
und  den  Service  Epuration  institutionell  aus  den  Dienststellen  der  Militärregierung
herauszunehmen  und  direkt  dem  Kabinett  anzugliedem 7 .
Neben  den  Entnazifizierungsdirektiven  dienten  Inspektionsreisen,  monatliche  Entnazifizierungsberichte ­
  und  Konferenzen  der  Entnazifizierungsoffiziere  der  Klärung
strittiger  Fragen  und  dem  Ziel  einer  einheitlichen  Entnazifizierung.  Diese  Konferenzen ­
  fanden  in  unregelmäßigen  Abständen  in  Baden-Baden  statt.  Die  erste  am
22.  Februar  1946  galt  der  Frage  des  EntnazifizierungsVerfahrens  bei  Geistlichen 8 .
Am  4.  April  1946  trafen  sich  die  Leiter  des  Service  Epuration  der  Länder  wieder  bei

4  Siehe  auch:  Grohnert,  S.  70ff.
5  CCFA:  Koenig,  12.  u.  19.4.1948;  AOFAA  DG  AP  c.232  p.46.
6  Wechselhaft  wie  diese  Personen-  und  Verwaltungsgeschichte  waren  auch  die  Kürzel,  unter  denen  die
Entnazifizierungsdirektiven  aus  Baden-Baden  erschienen:  Ganz  am  Anfang  DGEF/CAB,  danach  bis
Ende  1947  CCFA/CAB,  ab  1948  zuerst  CCFA/DGAA/INT/DENAZ,  schließlich
CCFA/CCSG/AACS/INT/DENAZ.  Die  verschiedenen  Sigel  der  Leiter  des  Service  Epuration  lauteten:
"AC"  (Curial),  "PA"  (Amal),  "AR"  (Radenac),  "PF"  (Flacher)  und  "CS"  (Schiehle).
7  CCFA/CAB/C  4146:  Laffon  an  die  D616gu6s  Supdrieurs,  31.12.1945.  Siehe  auch:  CCFA/CAB:
"Compte-rendu  de  la  r^union  des  officiers  de  denazification”,  4.4.1946;  AOFAA  RP  c.901  p.4.  Für  die
Einrichtung  der  Service  Epuration  mußten  aus  anderen  Titeln  der  Militärregierung  Gelder  abgezogen
werden,  da  das  Gesamtbudget  der  GMZFO  solche  Stellen  nicht  vorgesehen  hatte:  Un  tel  Service  n'a
jamais  ete  prevu  dans  tes  effectifs  budgetaires;  CCFA:  Direction  Personnel,  16.11,1946;  AOFAA
DGAP  c.232  p.49.
8  CCFA/DGAA:  "Compte-rendu  de  la  r^union",  22.2.1946;  GMRH/EPU:  De  Vassoigne  an  Hettier  de
Boislambert,  9.3.1946;  AOFAA  RP  Consul  Mayence  p.30  d.3014  u.  RP  c.901  p.9.  Siehe  das  Kapitel
C.7.
            
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