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alitätsfeme Sicht des NS-Staates und das Fehlen jeglicher Zukunftsperspektiven für
die Betroffenen aus. Eine nur restriktive Entnazifizierungspolitik verhindere einen
Meinungswandel in der deutschen Öffentlichkeit und führe zu einer Solidarität zwischen
Mitläufern und NS-Aktivisten. Die Gefahr einer Widerstandsbewegung aus
nationalsozialistischen Desperados wachse: Sans avoir une confiance excessive dans
un changement d'opinion comrnande par les circonstances, on peut cependant admettre
qu'un certain nomhre de memhres du parti nazi peut operer une conversion
sincere. La repression systematique empechera ce mouvement. Elle fera des martyrs
des anciens nazis. Curial empfahl Laffon die prinzipielle Zustimmung Frankreichs
zum Direktivenentwurf unter der Voraussetzung, daß folgende Änderungen berücksichtigt
würden:
-deutsche Organe sollten, bis auf wenige - der Militärregierung vorbehaltene -
Fälle, die Durchführung der Entnazifizierung übernehmen;
- statt der Alternative: Beibehaltung im Dienst oder Entlassung, sollten abgestufte
Sanktionen vorgesehen werden;
- für nur gering sanktionierte Betroffene sollte es keine Vermögensbeschlagnahmung
geben;
- dem Kontrollrat sollten regelmäßig Berichte und Statistiken über den Stand der
Entnazifizierung in den einzelnen Zonen vorgelegt werden 32 .
Die ursprünglich vorgesehene Beratung des Direktivenentwurfes im CORC fand auf
Einspruch des französischen Mitgliedes nicht statt 33 . Das CORC beschloß dennoch,
den Entwurf auf der nächsten Sitzung dem CONL zur Zustimmung vorzulegen; die
französische Kontrollratsgruppe sollte dort ihre Änderungswünsche vortragen. Die
Mitglieder des CONL stimmten dem Entwurf prinzipiell zu, wiesen ihn jedoch wegen
verschiedener, nicht nur französischer Änderungsanträge an den CORC zurück,
der die endgültige Abstimmung vornehmen sollte. Diese wurde durch einen Antrag
des sowjetischen Mitglieds verhindert. Der Entwurf wurde zur Beratung an den
DIAC zurückverwiesen 34 .
Diese Pause benutzte die GFCC dazu, die Instruktionen Laffons umzusetzen. Generalsekretär
Bapst gab am 7. Dezember 1945 dem französischen Vertreter im DIAC
konkrete Anweisungen: Die vorliegenden Änderungsanträge der amerikanischen und
sowjetischen Delegationen sollten zum Anlaß genommen werden, die französischen
Forderungen durchzusetzen. Bapst nannte drei Punkte:
l.die Änderung des Parteieintrittsdatums: statt 1. Mai jetzt 1. Januar 1937; dadurch
würde man der Situation in der französischen Zone eher gerecht, da die grenznahen
Gebiete dem Druck der Parteistellen früher ausgesetzt gewesen seien 35 ;
32 Curial, 22.11.1945 (Anm. 29).
33 DIAC/M(45)12, 26.11.1945; GFCC/DGAA: Hontebeyrie an Koeltz, 27.11.1945; AOFAA GFCC
DGAA c.109 p.2.
34 CORC/M(45)23, 27.11.1945; CONL/M(45)13, 30.11.1945; D1AC/P(45): Note, 4.12.1945;
CORC/M(45)24, 3.12.1945; AOFAA GFCC DGAA c.l 133 p. 1, p.5 u. c.109 p.2. Der Entwurf trug die
Bezeichnungen CORC/P(45)171 u. CONL/P(45)64.
35 Bapst hatte die Argumentation Curials mißverstanden. Dieser hatte sich aus prinzipiellen Gründen gegen
die Festsetzung des Datums 1937 (statt 1933) gewehrt, da dadurch die automatischen Entlassungen
ein zu großes Ausmaß annehmen würden (car les inscriptions au parti, effectuees souvent sous une