Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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alitätsfeme  Sicht  des  NS-Staates  und  das  Fehlen  jeglicher  Zukunftsperspektiven  für
die  Betroffenen  aus.  Eine  nur  restriktive  Entnazifizierungspolitik  verhindere  einen
Meinungswandel  in  der  deutschen  Öffentlichkeit  und  führe  zu  einer  Solidarität  zwischen ­
  Mitläufern  und  NS-Aktivisten.  Die  Gefahr  einer  Widerstandsbewegung  aus
nationalsozialistischen  Desperados  wachse:  Sans  avoir  une  confiance  excessive  dans
un  changement  d'opinion  comrnande  par  les  circonstances,  on  peut  cependant  admettre
  qu'un  certain  nomhre  de  memhres  du  parti  nazi  peut  operer  une  conversion
sincere.  La  repression  systematique  empechera  ce  mouvement.  Elle  fera  des  martyrs
des  anciens  nazis.  Curial  empfahl  Laffon  die  prinzipielle  Zustimmung  Frankreichs
zum  Direktivenentwurf  unter  der  Voraussetzung,  daß  folgende  Änderungen  berücksichtigt ­
  würden:
-deutsche  Organe  sollten,  bis  auf  wenige  -  der  Militärregierung  vorbehaltene  -
Fälle,  die  Durchführung  der  Entnazifizierung  übernehmen;
-  statt  der  Alternative:  Beibehaltung  im  Dienst  oder  Entlassung,  sollten  abgestufte
Sanktionen  vorgesehen  werden;
-  für  nur  gering  sanktionierte  Betroffene  sollte  es  keine  Vermögensbeschlagnahmung ­
  geben;
-  dem  Kontrollrat  sollten  regelmäßig  Berichte  und  Statistiken  über  den  Stand  der
Entnazifizierung  in  den  einzelnen  Zonen  vorgelegt  werden 32 .
Die  ursprünglich  vorgesehene  Beratung  des  Direktivenentwurfes  im  CORC  fand  auf
Einspruch  des  französischen  Mitgliedes  nicht  statt 33 .  Das  CORC  beschloß  dennoch,
den  Entwurf  auf  der  nächsten  Sitzung  dem  CONL  zur  Zustimmung  vorzulegen;  die
französische  Kontrollratsgruppe  sollte  dort  ihre  Änderungswünsche  vortragen.  Die
Mitglieder  des  CONL  stimmten  dem  Entwurf  prinzipiell  zu,  wiesen  ihn  jedoch  wegen ­
  verschiedener,  nicht  nur  französischer  Änderungsanträge  an  den  CORC  zurück,
der  die  endgültige  Abstimmung  vornehmen  sollte.  Diese  wurde  durch  einen  Antrag
des  sowjetischen  Mitglieds  verhindert.  Der  Entwurf  wurde  zur  Beratung  an  den
DIAC  zurückverwiesen 34 .
Diese  Pause  benutzte  die  GFCC  dazu,  die  Instruktionen  Laffons  umzusetzen.  Generalsekretär ­
  Bapst  gab  am  7.  Dezember  1945  dem  französischen  Vertreter  im  DIAC
konkrete  Anweisungen:  Die  vorliegenden  Änderungsanträge  der  amerikanischen  und
sowjetischen  Delegationen  sollten  zum  Anlaß  genommen  werden,  die  französischen
Forderungen  durchzusetzen.  Bapst  nannte  drei  Punkte:
l.die  Änderung  des  Parteieintrittsdatums:  statt  1.  Mai  jetzt  1.  Januar  1937;  dadurch
würde  man  der  Situation  in  der  französischen  Zone  eher  gerecht,  da  die  grenznahen
Gebiete  dem  Druck  der  Parteistellen  früher  ausgesetzt  gewesen  seien 35 ;
32  Curial,  22.11.1945  (Anm.  29).
33  DIAC/M(45)12,  26.11.1945;  GFCC/DGAA:  Hontebeyrie  an  Koeltz,  27.11.1945;  AOFAA  GFCC
DGAA  c.109  p.2.
34  CORC/M(45)23,  27.11.1945;  CONL/M(45)13,  30.11.1945;  D1AC/P(45):  Note,  4.12.1945;
CORC/M(45)24,  3.12.1945;  AOFAA  GFCC  DGAA  c.l  133  p.  1,  p.5  u.  c.109  p.2.  Der  Entwurf  trug  die
Bezeichnungen  CORC/P(45)171  u.  CONL/P(45)64.
35  Bapst  hatte  die  Argumentation  Curials  mißverstanden.  Dieser  hatte  sich  aus  prinzipiellen  Gründen  gegen ­
  die  Festsetzung  des  Datums  1937  (statt  1933)  gewehrt,  da  dadurch  die  automatischen  Entlassungen
ein  zu  großes  Ausmaß  annehmen  würden  (car  les  inscriptions  au  parti,  effectuees  souvent  sous  une
            
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