Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Nazistische  Parteiführer,  einflußreiche  Nazianhänger  und  die  Leiter  der  nazistischen ­
  Ämter  und  Organisationen  und  alle  anderen  Personen,  die  für  die  Besatzung ­
  und  ihre  Ziele  gefährlich  sind,  sind  zu  verhaften  und  zu  internieren  ...  Alle
Mitglieder  der  nazistischen  Partei,  welche  mehr  als  nominell  an  ihrer  Tätigkeit
teilgenommen  haben,  und  alle  anderen  Personen,  die  den  alliierten  Zielen  feindlich ­
  gegenüberstehen,  sind  aus  den  öffentlichen  oder  halböffentlichen  Ämtern
und  von  den  verantwortlichen  Posten  in  wichtigen  Privatunternehmungen  zu
entfernen.  Diese  Personen  müssen  durch  Personen  ersetzt  werden,  welche  nach
ihren  politischen  und  moralischen  Eigenschaften  fähig  erscheinen,  an  der  Entwicklung ­
  wahrhaft  demokratischer  Einrichtungen  in  Deutschland  mitzuwirken  13 .
Die  französische  Kontrollratsgruppe
Die  Groupe  Fran^aise  du  Conseil  de  Contröle  (GFCC),  die  direkt  General  Koenig
unterstand,  bestand  aus  einem  Generalsekretariat  unter  General  Bapst  und  zwei  Generaldirektionen: ­
  der  Direction  Generale  de  l'Economie  et  des  Finances  und  der  Direction
  Generale  des  Affaires  Administratives,  die  sich  wiederum  in  mehrere  Divisionen ­
  aufteilten 14 .  Im  Oktober  1945  bemühte  sich  Koeltz  bei  der  Pariser  Regierung
um  die  Freistellung  dringend  benötigter  Fachkräfte  für  die  Kontrollratsarbeit.  So
mußte  der  Offizier  Puel  die  GFCC  sowohl  im  APSC  als  auch  in  den  Unterausschüssen ­
  vertreten.  Koeltz  sah  durch  die  Personalknappheit  die  Wahrung  der  französischen
Interessen  nicht  mehr  gewährleistet:  Absence  de  representants  pourrait  avoir  inconvenient
  tres  grave  -  decisions  prises  en  dehors  representation  frangaise  15 .  Der  Mangel ­
  an  fachlich  geeignetem  Personal  machte  sich  in  der  weiteren  Kontrollratsarbeit
bemerkbar.  Zudem  funktionierte  anfangs  die  Kommunikation  zwischen  der  Militärregierung ­
  in  Baden-Baden  und  der  GFCC  in  Berlin  sehr  schlecht.  Koeltz  beschwerte
sich  im  Oktober  1945  bei  Koenig,  daß  ihm  die  benötigten  Dokumentationen  über
Entnazifizierungs-  und  Demokratisierungsmaßnahmen  nicht  rechtzeitig  zugesandt
worden  waren 16 .
2.2.  Die  Kontrollratsdirektive  Nr.  24
Die  drei  Siegermächte  hatten  im  Potsdamer  Protokoll  verschiedene  Maßnahmen  angeordnet, ­
  die  auch  die  Entnazifizierung  betrafen:
-  die  völlige  Entmilitarisierung  Deutschlands  und  die  Auflösung  der  paramilitärischen ­
  Kampfverbände  der  NSDAP;

13  §§  5  (letzter  Satz)  u.  6.

14  Die  DGAA  unterteilte  sich  in  folgende  Divisionen:  Affaires  Interieures,  PTT,  PDR,  Forces  Armees,
Politique,  Justice  sowie  die  Delegation  beim  Office  Tripartite  de  Söcurite  de  la  Circulation  en  Allemagne;
  GFCC/SG  459:  Ordre  Nr.  1,  24.3.1946;  AOFAA  DGAP  c.232  p.44  d.80.

15  GFCC:  Koeltz  an  das  CGAAA,  3.10.1945;  AOFAA  GFCC  DGAA  c.101.  Die  Organisationsstruktur
bedeutete  für  die  praktische  Arbeit,  daß  der  gesamte  Schriftverkehr  zwischen  den  Dienststellen  der  Militärregierung ­
  unter  Laffon  und  der  GFCC  über  General  Koenig  lief,  was  zum  Teil  erhebliche  Verzögerungen ­
  mit  sich  brachte.

16  GFCC/POL  1180:  Koeltz  an  Koenig,  4.10.1945;  AOFAA  DGAP  c.232  p.47.
            
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