Full text: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

86 
Nazistische Parteiführer, einflußreiche Nazianhänger und die Leiter der nazisti 
schen Ämter und Organisationen und alle anderen Personen, die für die Besat 
zung und ihre Ziele gefährlich sind, sind zu verhaften und zu internieren ... Alle 
Mitglieder der nazistischen Partei, welche mehr als nominell an ihrer Tätigkeit 
teilgenommen haben, und alle anderen Personen, die den alliierten Zielen feind 
lich gegenüberstehen, sind aus den öffentlichen oder halböffentlichen Ämtern 
und von den verantwortlichen Posten in wichtigen Privatunternehmungen zu 
entfernen. Diese Personen müssen durch Personen ersetzt werden, welche nach 
ihren politischen und moralischen Eigenschaften fähig erscheinen, an der Ent 
wicklung wahrhaft demokratischer Einrichtungen in Deutschland mitzuwirken 13 . 
Die französische Kontrollratsgruppe 
Die Groupe Fran^aise du Conseil de Contröle (GFCC), die direkt General Koenig 
unterstand, bestand aus einem Generalsekretariat unter General Bapst und zwei Ge 
neraldirektionen: der Direction Generale de l'Economie et des Finances und der Di- 
rection Generale des Affaires Administratives, die sich wiederum in mehrere Divi 
sionen aufteilten 14 . Im Oktober 1945 bemühte sich Koeltz bei der Pariser Regierung 
um die Freistellung dringend benötigter Fachkräfte für die Kontrollratsarbeit. So 
mußte der Offizier Puel die GFCC sowohl im APSC als auch in den Unterausschüs 
sen vertreten. Koeltz sah durch die Personalknappheit die Wahrung der französischen 
Interessen nicht mehr gewährleistet: Absence de representants pourrait avoir incon- 
venient tres grave - decisions prises en dehors representation frangaise 15 . Der Man 
gel an fachlich geeignetem Personal machte sich in der weiteren Kontrollratsarbeit 
bemerkbar. Zudem funktionierte anfangs die Kommunikation zwischen der Militär 
regierung in Baden-Baden und der GFCC in Berlin sehr schlecht. Koeltz beschwerte 
sich im Oktober 1945 bei Koenig, daß ihm die benötigten Dokumentationen über 
Entnazifizierungs- und Demokratisierungsmaßnahmen nicht rechtzeitig zugesandt 
worden waren 16 . 
2.2. Die Kontrollratsdirektive Nr. 24 
Die drei Siegermächte hatten im Potsdamer Protokoll verschiedene Maßnahmen an 
geordnet, die auch die Entnazifizierung betrafen: 
- die völlige Entmilitarisierung Deutschlands und die Auflösung der paramilitäri 
schen Kampfverbände der NSDAP; 
13 §§ 5 (letzter Satz) u. 6. 
14 Die DGAA unterteilte sich in folgende Divisionen: Affaires Interieures, PTT, PDR, Forces Armees, 
Politique, Justice sowie die Delegation beim Office Tripartite de Söcurite de la Circulation en Allema- 
gne; GFCC/SG 459: Ordre Nr. 1, 24.3.1946; AOFAA DGAP c.232 p.44 d.80. 
15 GFCC: Koeltz an das CGAAA, 3.10.1945; AOFAA GFCC DGAA c.101. Die Organisationsstruktur 
bedeutete für die praktische Arbeit, daß der gesamte Schriftverkehr zwischen den Dienststellen der Mi 
litärregierung unter Laffon und der GFCC über General Koenig lief, was zum Teil erhebliche Verzöge 
rungen mit sich brachte. 
16 GFCC/POL 1180: Koeltz an Koenig, 4.10.1945; AOFAA DGAP c.232 p.47.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.