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2.7. Der Alliierte Kontrollrat in Berlin
Am 30. Juli 1945 fand die konstituierende Sitzung des Alliierten Kontrollrates statt.
Die Kommandeure der vier Besatzungszonen, die sich etwa dreimal im Monat trafen,
bildeten das oberste Organ, den Control Council (CONL). Dem CONL war das
Coordinating Comittee (CORC) als ausführendes und beratendes Gremium beigeordnet.
Es tagte zweimal wöchentlich und konnte Fragen von geringerer Bedeutung
selbst entscheiden. Als Vertreter General Koenigs nahm hier anfangs General Koeltz,
ab Mitte Juni 1946 General Roger Noiret die Interessen Frankreichs wahr. Unter diesen
beiden Führungsgremien arbeiteten im Kontrollrat zehn Direktorien, die sich jeweils
in Ausschüsse (Committees) und Unterausschüsse (Subcommittees) aufteilten.
In allen Kontra! Iratsgremien wechselte der Vorsitz monatlich nach dem gleichen
Rhythmus: Frankreich hatte im Oktober, Februar und Juni den Vorsitz inne. Alle Beschlüsse
bedurften der Einstimmigkeit. Falls kein Konsens erzielt werden konnte,
wurde dies protokolliert und der Vorgang dem nächsthöheren Gremium zur Entscheidung
vorgelegt 8 . Für die Frage der Entnazifizierung war das Directorate of Internal
Affairs and Communications (DIAC) zuständig 9 . Am 14. August 1945 kamen
seine Mitglieder zur konstituierenden Sitzung zusammen. Der französische Vertreter
im DIAC und Directeur General des Affaires Administratives pour le GFCC, Prefet
Hontebeyrie, war von dem bürokratisch detailliert geregelten Aufbau der Kontrollratsgremien
überrascht (un formalisme et une meticulosite qui surprennent la premiere
fois} 10 . Vierzehn Tage später gründete das DIAC das Public Safety Committee
(APSC). Französischer Vertreter im APSC wurde der Leiter der Section de la Securite
Publique pour la GFCC und Contröleur General ä la Securite Nationale, Puel 11 .
Auf seiner ersten Sitzung am 28. August beschloß das APSC, für die Fragen der Entnazifizierung
einen Unterausschuß einzurichten. In dieses Nazi Arrest and Denazification
Sub-Committee (NADSC) wurden von jeder Kontrollratsgruppe zwei Mitglieder
entsandt (ein Sicherheitsoffizier und ein Vertreter der Spionageabwehr); das
GFCC ernannte die Offiziere Griscelli und Toussaint. Der NADSC sollte für den
APSC Direktiven zur Entnazifizierung entwerfen 12 . Es galt, den Auftrag des Potsdamer
Protokolls umzusetzen:
8 Auch die Sekretariate der einzelnen Gremien wechselten im Monatsrhythmus; jedes Protokoll und jedes
Memorandum mußte dreisprachig übersetzt werden. Diese komplizierte Arbeitsstruktur führte
dazu, daß Gremien Entscheidungen trafen, die später auf einer höheren Ebene widerrufen wurden. Ein
und derselbe Gesetzesentwurf trug je nach Gremium verschiedene Bezeichnungen. Hierzu: Noiret, Roger:
Organisation Generale de ['Administration de l'Allemagne. Paris 1947; AOFAA.
9 Dem DIAC wurde die Ausführung folgender Bestimmungen des Potsdamer Protokolls übertragen: vom
Abschnitt III "Über Deutschland" die §§ 5 (letzter Satz), 6, 7, 9 (I, II u. III); die §§ 9 (IV), 10 u. 14 (g)
nur teilweise; DIAC/P(45)4 (Final), 31.8.1945: "Terms of Reference of the DIAC"; angenommen auf
der 3. DIAC Sitzung, 5.9.1945 (DIAC/M(45)3); AOFAA GFCC DGAA c.109. Zum Organisationsaufbau:
GFCC/DGAA/DIV/INT 28: Arbeitsbericht, 6.9.1945; AOFAA GFCC DGAAc.94.
10 GFCC/DGAA: Compte rendu, 25.8.1945; AOFAA GFCC DGAA c.109.
11 DIAC/P(45)6, 31.8.1945: "Terms of Reference of the APSC"; DIAC/M(45)2, 27.8.1945; AOFAA
GFCC DGAA 109.
12 DIAC/APSC/M(45) 1, 28.8.1945; DIAC/APSC/P(45)1, 6.9.1945: "Terms of Reference of the
NADSC"; AOFAA GFCC DGAA c.110 u. c.l 11 p.2.