Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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2.7.  Der  Alliierte  Kontrollrat  in  Berlin

Am  30.  Juli  1945  fand  die  konstituierende  Sitzung  des  Alliierten  Kontrollrates  statt.
Die  Kommandeure  der  vier  Besatzungszonen,  die  sich  etwa  dreimal  im  Monat  trafen,
bildeten  das  oberste  Organ,  den  Control  Council  (CONL).  Dem  CONL  war  das
Coordinating  Comittee  (CORC)  als  ausführendes  und  beratendes  Gremium  beigeordnet. ­
  Es  tagte  zweimal  wöchentlich  und  konnte  Fragen  von  geringerer  Bedeutung
selbst  entscheiden.  Als  Vertreter  General  Koenigs  nahm  hier  anfangs  General  Koeltz,
ab  Mitte  Juni  1946  General  Roger  Noiret  die  Interessen  Frankreichs  wahr.  Unter  diesen ­
  beiden  Führungsgremien  arbeiteten  im  Kontrollrat  zehn  Direktorien,  die  sich  jeweils ­
  in  Ausschüsse  (Committees)  und  Unterausschüsse  (Subcommittees)  aufteilten.
In  allen  Kontra!  Iratsgremien  wechselte  der  Vorsitz  monatlich  nach  dem  gleichen
Rhythmus:  Frankreich  hatte  im  Oktober,  Februar  und  Juni  den  Vorsitz  inne.  Alle  Beschlüsse ­
  bedurften  der  Einstimmigkeit.  Falls  kein  Konsens  erzielt  werden  konnte,
wurde  dies  protokolliert  und  der  Vorgang  dem  nächsthöheren  Gremium  zur  Entscheidung ­
  vorgelegt 8 .  Für  die  Frage  der  Entnazifizierung  war  das  Directorate  of  Internal ­
  Affairs  and  Communications  (DIAC)  zuständig 9 .  Am  14.  August  1945  kamen
seine  Mitglieder  zur  konstituierenden  Sitzung  zusammen.  Der  französische  Vertreter
im  DIAC  und  Directeur  General  des  Affaires  Administratives  pour  le  GFCC,  Prefet
Hontebeyrie,  war  von  dem  bürokratisch  detailliert  geregelten  Aufbau  der  Kontrollratsgremien
  überrascht  (un  formalisme  et  une  meticulosite  qui  surprennent  la  premiere
  fois} 10 .  Vierzehn  Tage  später  gründete  das  DIAC  das  Public  Safety  Committee
(APSC).  Französischer  Vertreter  im  APSC  wurde  der  Leiter  der  Section  de  la  Securite
  Publique  pour  la  GFCC  und  Contröleur  General  ä  la  Securite  Nationale,  Puel 11 .
Auf  seiner  ersten  Sitzung  am  28.  August  beschloß  das  APSC,  für  die  Fragen  der  Entnazifizierung ­
  einen  Unterausschuß  einzurichten.  In  dieses  Nazi  Arrest  and  Denazification
  Sub-Committee  (NADSC)  wurden  von  jeder  Kontrollratsgruppe  zwei  Mitglieder ­
  entsandt  (ein  Sicherheitsoffizier  und  ein  Vertreter  der  Spionageabwehr);  das
GFCC  ernannte  die  Offiziere  Griscelli  und  Toussaint.  Der  NADSC  sollte  für  den
APSC  Direktiven  zur  Entnazifizierung  entwerfen 12 .  Es  galt,  den  Auftrag  des  Potsdamer ­
  Protokolls  umzusetzen:

8  Auch  die  Sekretariate  der  einzelnen  Gremien  wechselten  im  Monatsrhythmus;  jedes  Protokoll  und  jedes ­
  Memorandum  mußte  dreisprachig  übersetzt  werden.  Diese  komplizierte  Arbeitsstruktur  führte
dazu,  daß  Gremien  Entscheidungen  trafen,  die  später  auf  einer  höheren  Ebene  widerrufen  wurden.  Ein
und  derselbe  Gesetzesentwurf  trug  je  nach  Gremium  verschiedene  Bezeichnungen.  Hierzu:  Noiret,  Roger: ­
  Organisation  Generale  de  ['Administration  de  l'Allemagne.  Paris  1947;  AOFAA.
9  Dem  DIAC  wurde  die  Ausführung  folgender  Bestimmungen  des  Potsdamer  Protokolls  übertragen:  vom
Abschnitt  III  "Über  Deutschland"  die  §§  5  (letzter  Satz),  6,  7,  9  (I,  II  u.  III);  die  §§  9  (IV),  10  u.  14  (g)
nur  teilweise;  DIAC/P(45)4  (Final),  31.8.1945:  "Terms  of  Reference  of  the  DIAC";  angenommen  auf
der  3.  DIAC  Sitzung,  5.9.1945  (DIAC/M(45)3);  AOFAA  GFCC  DGAA  c.109.  Zum  Organisationsaufbau: ­
  GFCC/DGAA/DIV/INT  28:  Arbeitsbericht,  6.9.1945;  AOFAA  GFCC  DGAAc.94.
10  GFCC/DGAA:  Compte  rendu,  25.8.1945;  AOFAA  GFCC  DGAA  c.109.
11  DIAC/P(45)6,  31.8.1945:  "Terms  of  Reference  of  the  APSC";  DIAC/M(45)2,  27.8.1945;  AOFAA
GFCC  DGAA  109.
12  DIAC/APSC/M(45)  1,  28.8.1945;  DIAC/APSC/P(45)1,  6.9.1945:  "Terms  of  Reference  of  the
NADSC";  AOFAA  GFCC  DGAA  c.110  u.  c.l  11  p.2.
            
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