Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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2.  Die  Kontrollratsdirektive  Nr.  24  vom  12.  Januar  1946

Die  Pariser  Juli-Direktive  zur  Deutschlandpolitik  hatte  eine  gemeinsame  alliierte  Politik ­
  als  Voraussetzung  für  eine  erfolgreiche  französische  Besatzungspolitik  angesehen. ­
  Neue  Forschungsergebnisse  haben  das  bislang  vorherrschende  Bild  einer  destruktiven ­
  französischen  Rolle  im  Alliierten  Kontrollrat  in  Berlin 1  relativiert.  Rainer
Hudemann  wies  darauf  hin,  daß  die  französische  Regierung  auch  bei  der  Frage  der
Einrichtung  deutscher  Zentral  Verwaltungen 2  keine  Blockadepolitik  betrieben  habe.
Sie  wollte  zwar  eine  politische  Zentralisierung  in  Deutschland  verhindern,  war  aber
bereit,  zur  Erreichung  einer  deutschen  Wirtschaftseinheit  Zentralverwaltungen  zu  akzeptieren. ­
  Der  französische  Vorschlag,  "Bureaux  allies"  -  mit  deutschen  Beratern  -
einzurichten,  stieß  aber  bei  den  anderen  Alliierten  auf  Desinteresse  beziehungsweise
Widerstand 3 .  Das  Urteil  General  Clays,  der  der  französischen  Regierung  die  Verantwortung ­
  für  das  Ausbleiben  deutscher  Zentral  Verwaltungen  zusprach,  schlug  sich  in
den  Akten  und  später  in  der  wissenschaftlichen  Literatur  nieder 4 .  Die  französische
Militärregierung  hielt  sich  jedoch  in  ihrer  Besatzungspolitik  zum  Teil  sehr  genau  an
die  gesamtdeutschen  Planungen  des  Kontrollrates,  wie  R.  Hudemann  für  den  Bereich
der  Sozialpolitik  nachwies 5 .
Die  Potsdamer  Konferenz  der  drei  Siegermächte  USA,  Großbritannien  und  UdSSR
hatte  vom  17.  Juli  bis  2.  August  1945  ohne  Beteiligung  Frankreichs  stattgefunden.
Ihre  Abschlußerklärung  -  das  Potsdamer  Protokoll  -  bildete  die  Arbeitsgrundlage
des  Alliierten  Kontrollrates 6 .  Der  Leiter  der  französischen  Kontrollratsgruppe,  General ­
  Koeltz,  wehrte  sich  Ende  1945  gegen  die  Absicht  der  anderen  Siegermächte,  das
Potsdamer  Protokoll  zur  -  auch  für  Frankreich  -  allein  verbindlichen  Grundlage  zu
machen.  Die  französische  Regierung  habe  weder  an  der  Potsdamer  Konferenz  teilgenommen ­
  noch  das  Abschlußprotokoll  unterzeichnet,  sondern  vielmehr  ihre  Vorbehalte ­
  gegenüber  einem  Teil  dieser  Beschlüsse  geäußert.  Er  vertrat  die  Ansicht,  daß
die  einzige  gemeinsame  Rechtsgrundlage  die  Erklärung  der  vier  Siegermächte  über
das  Kontrollverfahren  vom  5.  Juni  1945  sei 7 .

1  Deuerlein,  Emst:  Frankreichs  Obstruktion  deutscher  Zentralverwaltungen  1945,  in:  Deutschland-Archiv
  4  (1971),  S.  466-491.
2  Kraus,  Elisabeth:  Ministerien  für  ganz  Deutschland?  Der  Alliierte  Kontrollrat  und  die  Frage  gesamtdeutscher ­
  Zentralverwaltungen.  München  1990.
3  Hudemann,  Frankreich;  Ders.,  Die  Saar,  S.  19ff.;  Ders.,  Sozialpolitik,  S.  140ff.  Siehe  auch:  Kessel,
Martina:  Westeuropa  und  die  deutsche  Teilung.  Englische  und  französische  Deutschlandpolitik  auf  den
Außenministerkonferenzen  von  1945  bis  1947.  München  1989.
4  Kraus  spricht  von  der  "französischen  Vetopolitik"  im  Alliierten  Kontrollrat;  Kraus,  S.  344f.
5  Hudemann,  Sozialpolitik,  S.  170ff.
6  Antoni,  Michael:  Das  Potsdamer  Abkommen  -  Trauma  oder  Chance?  Geltung,  Inhalt  und  staatsrechtliche ­
  Bedeutung  für  Deutschland.  Berlin  1985.
7  GFCC/SG/Section  Etudes  751:  Koeltz  an  die  Chefs  der  Divisionen,  20.11.1945;  AOFAA  GFCC
DGAA  c.94;  "Feststellung  der  Siegermächte  über  das  Kontrollratsverfahren  in  Deutschland",  5.6.1945;
AB1-KR  Ergänzungsblatt,  S.  lOf.
            
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