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2. Die Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12. Januar 1946
Die Pariser Juli-Direktive zur Deutschlandpolitik hatte eine gemeinsame alliierte Po
litik als Voraussetzung für eine erfolgreiche französische Besatzungspolitik angese
hen. Neue Forschungsergebnisse haben das bislang vorherrschende Bild einer de
struktiven französischen Rolle im Alliierten Kontrollrat in Berlin 1 relativiert. Rainer
Hudemann wies darauf hin, daß die französische Regierung auch bei der Frage der
Einrichtung deutscher Zentral Verwaltungen 2 keine Blockadepolitik betrieben habe.
Sie wollte zwar eine politische Zentralisierung in Deutschland verhindern, war aber
bereit, zur Erreichung einer deutschen Wirtschaftseinheit Zentralverwaltungen zu ak
zeptieren. Der französische Vorschlag, "Bureaux allies" - mit deutschen Beratern -
einzurichten, stieß aber bei den anderen Alliierten auf Desinteresse beziehungsweise
Widerstand 3 . Das Urteil General Clays, der der französischen Regierung die Verant
wortung für das Ausbleiben deutscher Zentral Verwaltungen zusprach, schlug sich in
den Akten und später in der wissenschaftlichen Literatur nieder 4 . Die französische
Militärregierung hielt sich jedoch in ihrer Besatzungspolitik zum Teil sehr genau an
die gesamtdeutschen Planungen des Kontrollrates, wie R. Hudemann für den Bereich
der Sozialpolitik nachwies 5 .
Die Potsdamer Konferenz der drei Siegermächte USA, Großbritannien und UdSSR
hatte vom 17. Juli bis 2. August 1945 ohne Beteiligung Frankreichs stattgefunden.
Ihre Abschlußerklärung - das Potsdamer Protokoll - bildete die Arbeitsgrundlage
des Alliierten Kontrollrates 6 . Der Leiter der französischen Kontrollratsgruppe, Gene
ral Koeltz, wehrte sich Ende 1945 gegen die Absicht der anderen Siegermächte, das
Potsdamer Protokoll zur - auch für Frankreich - allein verbindlichen Grundlage zu
machen. Die französische Regierung habe weder an der Potsdamer Konferenz teilge
nommen noch das Abschlußprotokoll unterzeichnet, sondern vielmehr ihre Vorbe
halte gegenüber einem Teil dieser Beschlüsse geäußert. Er vertrat die Ansicht, daß
die einzige gemeinsame Rechtsgrundlage die Erklärung der vier Siegermächte über
das Kontrollverfahren vom 5. Juni 1945 sei 7 .
1 Deuerlein, Emst: Frankreichs Obstruktion deutscher Zentralverwaltungen 1945, in: Deutschland-Ar-
chiv 4 (1971), S. 466-491.
2 Kraus, Elisabeth: Ministerien für ganz Deutschland? Der Alliierte Kontrollrat und die Frage gesamt
deutscher Zentralverwaltungen. München 1990.
3 Hudemann, Frankreich; Ders., Die Saar, S. 19ff.; Ders., Sozialpolitik, S. 140ff. Siehe auch: Kessel,
Martina: Westeuropa und die deutsche Teilung. Englische und französische Deutschlandpolitik auf den
Außenministerkonferenzen von 1945 bis 1947. München 1989.
4 Kraus spricht von der "französischen Vetopolitik" im Alliierten Kontrollrat; Kraus, S. 344f.
5 Hudemann, Sozialpolitik, S. 170ff.
6 Antoni, Michael: Das Potsdamer Abkommen - Trauma oder Chance? Geltung, Inhalt und staatsrechtli
che Bedeutung für Deutschland. Berlin 1985.
7 GFCC/SG/Section Etudes 751: Koeltz an die Chefs der Divisionen, 20.11.1945; AOFAA GFCC
DGAA c.94; "Feststellung der Siegermächte über das Kontrollratsverfahren in Deutschland", 5.6.1945;
AB1-KR Ergänzungsblatt, S. lOf.