Full text: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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2. Die Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12. Januar 1946 
Die Pariser Juli-Direktive zur Deutschlandpolitik hatte eine gemeinsame alliierte Po 
litik als Voraussetzung für eine erfolgreiche französische Besatzungspolitik angese 
hen. Neue Forschungsergebnisse haben das bislang vorherrschende Bild einer de 
struktiven französischen Rolle im Alliierten Kontrollrat in Berlin 1 relativiert. Rainer 
Hudemann wies darauf hin, daß die französische Regierung auch bei der Frage der 
Einrichtung deutscher Zentral Verwaltungen 2 keine Blockadepolitik betrieben habe. 
Sie wollte zwar eine politische Zentralisierung in Deutschland verhindern, war aber 
bereit, zur Erreichung einer deutschen Wirtschaftseinheit Zentralverwaltungen zu ak 
zeptieren. Der französische Vorschlag, "Bureaux allies" - mit deutschen Beratern - 
einzurichten, stieß aber bei den anderen Alliierten auf Desinteresse beziehungsweise 
Widerstand 3 . Das Urteil General Clays, der der französischen Regierung die Verant 
wortung für das Ausbleiben deutscher Zentral Verwaltungen zusprach, schlug sich in 
den Akten und später in der wissenschaftlichen Literatur nieder 4 . Die französische 
Militärregierung hielt sich jedoch in ihrer Besatzungspolitik zum Teil sehr genau an 
die gesamtdeutschen Planungen des Kontrollrates, wie R. Hudemann für den Bereich 
der Sozialpolitik nachwies 5 . 
Die Potsdamer Konferenz der drei Siegermächte USA, Großbritannien und UdSSR 
hatte vom 17. Juli bis 2. August 1945 ohne Beteiligung Frankreichs stattgefunden. 
Ihre Abschlußerklärung - das Potsdamer Protokoll - bildete die Arbeitsgrundlage 
des Alliierten Kontrollrates 6 . Der Leiter der französischen Kontrollratsgruppe, Gene 
ral Koeltz, wehrte sich Ende 1945 gegen die Absicht der anderen Siegermächte, das 
Potsdamer Protokoll zur - auch für Frankreich - allein verbindlichen Grundlage zu 
machen. Die französische Regierung habe weder an der Potsdamer Konferenz teilge 
nommen noch das Abschlußprotokoll unterzeichnet, sondern vielmehr ihre Vorbe 
halte gegenüber einem Teil dieser Beschlüsse geäußert. Er vertrat die Ansicht, daß 
die einzige gemeinsame Rechtsgrundlage die Erklärung der vier Siegermächte über 
das Kontrollverfahren vom 5. Juni 1945 sei 7 . 
1 Deuerlein, Emst: Frankreichs Obstruktion deutscher Zentralverwaltungen 1945, in: Deutschland-Ar- 
chiv 4 (1971), S. 466-491. 
2 Kraus, Elisabeth: Ministerien für ganz Deutschland? Der Alliierte Kontrollrat und die Frage gesamt 
deutscher Zentralverwaltungen. München 1990. 
3 Hudemann, Frankreich; Ders., Die Saar, S. 19ff.; Ders., Sozialpolitik, S. 140ff. Siehe auch: Kessel, 
Martina: Westeuropa und die deutsche Teilung. Englische und französische Deutschlandpolitik auf den 
Außenministerkonferenzen von 1945 bis 1947. München 1989. 
4 Kraus spricht von der "französischen Vetopolitik" im Alliierten Kontrollrat; Kraus, S. 344f. 
5 Hudemann, Sozialpolitik, S. 170ff. 
6 Antoni, Michael: Das Potsdamer Abkommen - Trauma oder Chance? Geltung, Inhalt und staatsrechtli 
che Bedeutung für Deutschland. Berlin 1985. 
7 GFCC/SG/Section Etudes 751: Koeltz an die Chefs der Divisionen, 20.11.1945; AOFAA GFCC 
DGAA c.94; "Feststellung der Siegermächte über das Kontrollratsverfahren in Deutschland", 5.6.1945; 
AB1-KR Ergänzungsblatt, S. lOf.
	        
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