Full text: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Das war leichter gesagt als getan. Die administrativen Vorbereitungen nahmen den 
ganzen Rest des Jahres in Anspruch, 41 wurden aber offenbar komplizierter gemacht, 
als sie waren. So war die Militärregierung erstaunt darüber, daß das Arbeitsministe 
rium um die Genehmigung der erforderlichen Mittel ersuchte, obwohl diese im 
Haushalt 1947/48 längst genehmigt waren. 42 * Zu guter Letzt wurde die Realisierung 
nicht durch politische Widerstände verzögert, sondern durch einen gesetzestechni 
schen Fehler auf deutscher Seite, den in den Öffentlichkeit bekanntwerden zu lassen 
man sich allerdings hütete: In seinen unter dem Druck der Öffentlichkeit Ende Juli 
überstürzt geführten Debatten hatte der Landtag die Regierung zwar mit der Rege 
lung der Frage beauftragt, jedoch versäumt, ihr eine formelle Vollmacht zum Erlaß 
einer entsprechenden Verordnung zu erteilen. Erst im Dezember 1947, als die Aus 
führungsbestimmungen fertig formuliert waren, bemerkte Justizminister Süsterhenn 
den Fehler, aufgrund dessen der Verfassungsgerichtshof die „Rechtsanordnung" für 
verfassungswidrig erklären würde.** So wurde in Windeseile und diskret ein neuer 
Entwurf vorgelegt, über den mit der Militärregierung gar nicht mehr erst verhandelt 
wurde 44 und den der Landtag am 15. Januar 1948 im Schnellverfahren als Gesetz 
verabschiedete. 45 
Damit wurde rückwirkend zum 1. August 1947 die 1945 in Hessen-Pfalz erlassene 
Form der Kriegsopferversorgung unverändert auf das ganze Land Rheinland-Pfalz 
ausgedehnt - zehn Monate, nachdem die Militärregierung dies angeregt hatte. Die 
ses zweite rheinland-pfälzische Versorgungsgesetz stellt jedoch den seltenen Fall 
eines Gesetzes dar, das zwar offiziell angewendet, aber nie verkündet wurde: Seine 
weitere Geschichte verwirrte sich auf der politischen Ebene mit der zugleich in 
Angriff genommenen umfassenden Kriegsopferversorgung. Gegenüber dem Ar 
beitsministerium genehmigte die Arbeitsabteilung der Militärregierung das Gesetz 
binnen fünf Tagen, und zwar ausdrücklich, obwohl die Ausgaben gegenüber der 
Schätzung von 1947 inzwischen um gut 7% höher veranschlagt wurden - eine Situa 
tion, bei der die Militärregierung in anderen Fällen rasch zu einem Veto neigte. 46 Der 
Ministerpräsident, der für den Genehmigungsantrag offiziell zuständig war, erhielt 
auf sein an den Gouverneur gerichtetes Schreiben, wie er diesem noch im November 
Vgl. zu den technischen Problemen z. B. Niederschrift über Besprechung von Vertretern der 
Landräte und Oberbürgermeister sowie des Landesversorgungs- und Fürsorgeamts Koblenz, 
23. 10. 1947; LHA K0930/4760. 
Vgl. innerfranzösischen sowie deutsch-französischen Schriftverkehr vom Herbst 1947 in 
AdO Colmar RLP C. 897/5-10-2 und LHA KO 930/4738. 
So Süsterhenn in Schnellbrief an den Chef der Staatskanzlei, 8. 1. 1948; LHA KO 930/4738. 
Schriftverkehr vom Dezember 1947 ebd. und in AdO Colmar RLPC. 897/5-10-2. 
Handschriftliche Notiz, wohl von Thibault, auf Landtagsdrucksache II 237 in AdO Colmar 
ebd. 
45 Vorgänge in LTA RLP II 237, LHA KO 860/957 Nr. 237 u. 930/4738; Sten. Prot. LT RLP, 
15. I. 1948, S. 339. 
Finanz- an Arbeitsoffizier, 31. 12. 1947, sowie Thibault an Arbeitsminister, 20. 1. 1948, AdO 
Colmar C. 897/5-10-2 ; in den weiteren deutsch-französischen Verhandlungen bezog sich die 
Arbeitsabteilung 1948 mehrfach (ebd. 5-10-3) auf diese Genehmigung. Deutsche Parallelak 
ten in LHA KO 930/4732.
	        
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