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geschah. Eigenes Einkommen wurde ab 200 RM stufenweise, voll jedoch erst ab 350
RM angerechnet, in Anlehnung an die RVG-Bestimmungen. Die Versorgungsver
waltung wurde wie in Hessen-Pfalz der Landesversicherungsanstalt für das Saarland
als eigene Abteilung angegliedert. Ende Dezember 1945, zur gleichen Zeit wie im
Raum Trier, wurde auch die Berufsfürsorge wieder aufgenommen und der Pflicht
einstellungssatz für Schwerbeschädigte wie in Hessen-Pfalz auf 10% erhöht. 21
Wie in Baden übernahmen die Arbeitsämter die Vermittlung. Das spätere Saarland
verfügte damit ähnlich wie Baden Ende 1945 über eine feste Rechtsgrundlage für die
Kriegsopferversorgung, die gleichfalls an die älteren Traditionen anknüpfte und
weniger als in Hessen-Pfalz bereits ein eigenständiges neues System darstellte. Das
gesamte Leistungsniveau war infolge der weitgehenden Einschränkung der Zulagen
geringer als in Baden, und es erstreckte sich vor allem zunächst nur auf die Schwer
beschädigten. Dennoch stellte es für diese Gruppe nach Süd-Baden zu diesem Zeit
punkt das zweitbeste Versorgungssystem im ehemaligen Reich dar, eine Situation, in
der sich die Vorzugsstellung des Saarlandes in der französischen Politik erneut
deutlich niederschlug. Im Verlauf der mehrfachen Gebietsaustauschmaßnahmen
zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland erhielt dieses Versorgungssystem in
den rückgegliederten Gebieten um Saarburg 1947 auch in Teilen von Rheinland-
Pfalz Geltung und trug dort zu den Bestrebungen bei, ein einheitliches Versorgungs
recht zu schaffen. 22
War die Verwaltung dem von der Militärregierung genehmigten, vergleichsweise
besseren Versorgungsniveau auch in der Durchführung zunächst nicht hinreichend
gewachsen, so standen sich die Kriegsopfer in der Pfalz und in Rheinhessen doch
ebenso wie im Saarland wesentlich besser als in den nördlichen Teilen des späteren
Rheinland-Pfalz. In den Regierungsbezirken Trier, Koblenz und Monta
baur wurden die ersten Anweisungen, alle Versorgungsleistungen einzustellen, 1945
realisiert, und hier sahen die Kriegsopfer sich tatsächlich, wie in den meisten Teilen
der anderen Zonen, zunächst auf die Fürsorge angewiesen. 23 Allerdings wurde beim
Regierungspräsidium Trier eine eigene Versorgungsdienststelle eingerichtet; in den
Regierungsbezirken Koblenz und Montabaur wurden entsprechende Abteilungen
auf Landratsamtsebene bzw. bei den Oberbürgermeistern angesiedelt. Auch im Nor
den funktionierte also eine Versorgungsverwaltung de facto weiter, doch war das
Leistungsniveau vom Einkommen abhängig und, entsprechend den örtlichen Für
sorgesätzen, in der Regel niedriger als in der Pfalz, Rheinhessen und Baden. Zum
L Januar 1946 wurden die Pensionen für vor 1933 pensionierte Angehörige der
Kaiserlichen Armee oder der Reichswehr bis zur Höhe von 350 RM (bei gestaffelter
Verordnung vom 27. 12. 1945, ebd. 1946 Nr. 2, 28. 2. 1946, S. 10 f. In der Verordnung über die
Tätigkeit der Arbeitsämter vom 1. 6. 1946 (ebd., S. 141 f.) wurde die Arbeitsvermittlung für
Behinderte noch eingehender geregelt.
Vgl. August Wolters im Plenum des Koblenzer Landtages, 29. 7. 1947; Sten. Prot., S. 41.
Zusammenfassend zur Situation in diesen Regierungsbezirken s. Aktenvermerk von Thibault
für Generalsekretär Foucry, 27. 5. 1948; AdO Colmar RLP C. 897/5-10-3. Die Situation im
Regierungsbezirk Trier wurde dem Verf. von Walter Dahlheimer, Gründungsmitglied und
später Kreisvorsitzender des VdK im Raum Trier, im Juli 1983 geschildert.