Full text: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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blematik der Materie einzugehen versuchten. In den Kontroilratsgremien scheiterte 
das Projekt im Mai 1946 jedoch am Hohngelächter der Anglo-Amerikaner. 7 * 
Unmittelbar betroffen waren die Interessen der Besatzungsmacht vor allem bei der 
Leistungshöhe, da die Mittel vom Staat aufzubringen waren und indirekt damit die 
Zahlung der Besatzungskosten berührten. Die entsprechenden Beträge für die 
Kriegsopferversorgung wurden im Rahmen der Haushaltsplanung der Länder von 
der Baden-Badener Finanzdirektion jedoch genehmigt; ihre Einschränkung, die 
Mittel sollten nur bedürftigen Kriegsopfern zukommen,* war möglicherweise als 
Konzession an die restriktiven Kontrollratsplanungen zu interpretieren. Denn selbst 
Baden-Baden rechnete eigenes Einkommen ab 200 RM stufenweise zunehmend, 
doch erst ab 350 RM voll auf die Rentenzahlungen an ; 9 die Summe entsprach der für 
die Auszahlung von Beamtenpensionen gezogenen Grenze und lag weit über den 
sich im allgemeinen um 100 RM bewegenden Bedürftigkeitskriterien. 
Dennoch geriet Baden-Baden zunehmend unter den Druck der Berliner Planungen. 
Auf den im Sommer 1946 angelaufenen Fachtagungen zwischen Zonen-Militärregie- 
rung und französischer Kontrollratsgruppe wurde sie ständig diskutiert. Das erste, 
allgemeine Kontrollratspapier von Ende Mai 1946 ging Ende August an die Landes- 
Militärregierungen. 10 Im September 1946 einigten sich beide Seiten auf das zu dieser 
Zeit von der französischen Kontrollratsgruppe im interalliierten Rahmen vertretene, 
über den Vorschlägen der anderen Mächte liegende Leistungsniveau. u Anfang Ok 
toberwurde den deutschen Landesregierungen mitgeteilt, in Baden-Baden werde ein 
zoneneinheitliches Gesetz vorbereitet. 12 Dieses Versorgungsprojekt der Ba 
den-Badener Direction du Travail entsprach in Teilen dem Kontrollrats-Pla- 
nungsstand zu dieser Zeit, war aber wesentlich detaillierter; den deutschen Stellen 
wurde es erst ein Jahr später im Wortlaut bekannt. 11 Die Militärregierung sah darin 
die Auflösung der Versorgungsämter und die Übertragung ihrer Aufgaben sowie 
Vermögen an die Landesversicherungsanstalten vor, bei denen entsprechende Abtei 
lungen einzurichten waren. Wesentlicher Unterschied zur Kontrollratsplanung war, 
daß die medizinische Beurteilung der Fälle nach wie vor nach den Kriterien der 
Kriegsopferversorgung zu erfolgen hatte; dementsprechend wurde auch die alte 
Versorgungsterminologie weiter benutzt. Zu gewähren waren die Sach- und Geldlei 
stungen über die Allgemeinen Ortskrankenkassen, deren Stellung im Versicherungs 
system damit weiter gestärkt wurde; sie hatten mit den Landesversicherungsanstal 
7 Siehe oben S. 402 ff. 
* Vgl. Protokoll der 2. Wirtschaftskonferenz Berlin-Zone, 4.-5. 9. 1946, Anlage VII: Konferenz 
der Finanzverwaltungen, S. 2; AdO Colmar C. 831 p. 62. 
* Rundverfügung Laffons an Landesgouverneure, 19. 1. 1946; AdO Colmar Bade 2413/2. Vgl. 
auch Protokoll der 3. Wirtschaftskonferenz Berlin-Zone, 8.-9. 10. 1946, Anlage: Conclusions 
des Proces-verbaux des Reunions restreintes, S. 20; ebd. C. 831 p. 62. 
10 Vgl. oben S. 406 mit Anm. 19. 
11 Wie Anm. 8, Anlage V: Konferenz der Arbeitsverwaltungen, sowie Vermerk von Arbeits 
direktor Grosse zu den einzelnen Punkten, ebd. 
11 Die Versorgung der Kriegshinterbliebenen. Bericht der Abt. Versorgung der LVA Rheinland- 
Pfalz^. 2. 1948, S. 12; Archiv LVA RLP. 
11 Übersetzung des am 26. 11. 1947 der Tübinger Landesdirektion für Arbeit zugesandten 
Entwurfes in StA SIG Wü 180/690.
	        
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