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blematik der Materie einzugehen versuchten. In den Kontroilratsgremien scheiterte
das Projekt im Mai 1946 jedoch am Hohngelächter der Anglo-Amerikaner. 7 *
Unmittelbar betroffen waren die Interessen der Besatzungsmacht vor allem bei der
Leistungshöhe, da die Mittel vom Staat aufzubringen waren und indirekt damit die
Zahlung der Besatzungskosten berührten. Die entsprechenden Beträge für die
Kriegsopferversorgung wurden im Rahmen der Haushaltsplanung der Länder von
der Baden-Badener Finanzdirektion jedoch genehmigt; ihre Einschränkung, die
Mittel sollten nur bedürftigen Kriegsopfern zukommen,* war möglicherweise als
Konzession an die restriktiven Kontrollratsplanungen zu interpretieren. Denn selbst
Baden-Baden rechnete eigenes Einkommen ab 200 RM stufenweise zunehmend,
doch erst ab 350 RM voll auf die Rentenzahlungen an ; 9 die Summe entsprach der für
die Auszahlung von Beamtenpensionen gezogenen Grenze und lag weit über den
sich im allgemeinen um 100 RM bewegenden Bedürftigkeitskriterien.
Dennoch geriet Baden-Baden zunehmend unter den Druck der Berliner Planungen.
Auf den im Sommer 1946 angelaufenen Fachtagungen zwischen Zonen-Militärregie-
rung und französischer Kontrollratsgruppe wurde sie ständig diskutiert. Das erste,
allgemeine Kontrollratspapier von Ende Mai 1946 ging Ende August an die Landes-
Militärregierungen. 10 Im September 1946 einigten sich beide Seiten auf das zu dieser
Zeit von der französischen Kontrollratsgruppe im interalliierten Rahmen vertretene,
über den Vorschlägen der anderen Mächte liegende Leistungsniveau. u Anfang Ok
toberwurde den deutschen Landesregierungen mitgeteilt, in Baden-Baden werde ein
zoneneinheitliches Gesetz vorbereitet. 12 Dieses Versorgungsprojekt der Ba
den-Badener Direction du Travail entsprach in Teilen dem Kontrollrats-Pla-
nungsstand zu dieser Zeit, war aber wesentlich detaillierter; den deutschen Stellen
wurde es erst ein Jahr später im Wortlaut bekannt. 11 Die Militärregierung sah darin
die Auflösung der Versorgungsämter und die Übertragung ihrer Aufgaben sowie
Vermögen an die Landesversicherungsanstalten vor, bei denen entsprechende Abtei
lungen einzurichten waren. Wesentlicher Unterschied zur Kontrollratsplanung war,
daß die medizinische Beurteilung der Fälle nach wie vor nach den Kriterien der
Kriegsopferversorgung zu erfolgen hatte; dementsprechend wurde auch die alte
Versorgungsterminologie weiter benutzt. Zu gewähren waren die Sach- und Geldlei
stungen über die Allgemeinen Ortskrankenkassen, deren Stellung im Versicherungs
system damit weiter gestärkt wurde; sie hatten mit den Landesversicherungsanstal
7 Siehe oben S. 402 ff.
* Vgl. Protokoll der 2. Wirtschaftskonferenz Berlin-Zone, 4.-5. 9. 1946, Anlage VII: Konferenz
der Finanzverwaltungen, S. 2; AdO Colmar C. 831 p. 62.
* Rundverfügung Laffons an Landesgouverneure, 19. 1. 1946; AdO Colmar Bade 2413/2. Vgl.
auch Protokoll der 3. Wirtschaftskonferenz Berlin-Zone, 8.-9. 10. 1946, Anlage: Conclusions
des Proces-verbaux des Reunions restreintes, S. 20; ebd. C. 831 p. 62.
10 Vgl. oben S. 406 mit Anm. 19.
11 Wie Anm. 8, Anlage V: Konferenz der Arbeitsverwaltungen, sowie Vermerk von Arbeits
direktor Grosse zu den einzelnen Punkten, ebd.
11 Die Versorgung der Kriegshinterbliebenen. Bericht der Abt. Versorgung der LVA Rheinland-
Pfalz^. 2. 1948, S. 12; Archiv LVA RLP.
11 Übersetzung des am 26. 11. 1947 der Tübinger Landesdirektion für Arbeit zugesandten
Entwurfes in StA SIG Wü 180/690.