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ne. 69 Damit wurde zoneneinheitlich die Einstellungspflichtquote auf 10% für öffent
liche Verwaltungen, Banken, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen und
auf 8% für andere private Betriebe festgesetzt. Ermäßigungen des Satzes um bis zu
3% waren im Einzelfall möglich. Wie in der britischen Zone wurde die Arbeitsver
mittlung grundsätzlich den Arbeitsämtern, die Fürsorge den Hauptfürsorgestellen
übertragen; abweichend von der britischen Zone verblieb jedoch die Vermittlung für
Schwerstbeschädigte ab 70%, insbesondere für Kriegsblinde, Hirnverletzte und
Ohnhänder, bei den Fürsorgestellen.
In der Berufsfürsorge hatten alle Zonen die Pflichteinstellungsquote für Schwerbe
schädigte nach dem Zusammmenbruch erhöht, am stärksten die sowjetische Zone.
Die amerikanische Zone ging deutlich über die zurückhaltenden, der innerbritischen
Tradition eher zuwiderlaufenden Regelungen der britischen Zone hinaus, traf in
dem etwa anderthalb Jahre andauernden Streit um die Priorität von Fürsorge und
wirtschaftlichen Arbeitsplatzerfordernissen aber einen Kompromiß zugunsten der
Schwerbeschädigten. Die materielle Kriegsopferversorgung war in der sowjetischen
Zone zunächst eingestellt und nach Zwischenstufen 1948 ausschließlich für arbeits
unfähige und bedürftige Schwerbeschädigte auf einem rudimentären Niveau ange
setzt worden. In der britischen und amerikanischen Zone kamen die Besatzungs
mächte nach fast zweijähriger Übergangszeit, in der die Praxis sich unterschiedlich
entwickelte, 1947 zu weitgehend koordinierten Regelungen, welche die traditionel
len Strukturen der deutschen Versorgungsgesetzgebung, seit 1945 ohnehin de facto
weitgehend beseitigt, ingesamt aufhob, die Kriegsopferversorgung als eigenständi
gen Zweig des Sozialleistungssystems auflöste und in die Sozialversicherung über
führte und schließlich die Leistungen an dem System der Unfallversicherung orien
tierte; dabei wurden Höchstgrenzen gezogen, die im Vergleich zur französischen
Zone ein insgesamt niedriges Leistungsniveau bewirkten. Dieses Versorgungs
system, das in fast allen seinen Komponenten den ideellen und materiellen Forde
rungen der Kriegsopfer widersprach, blieb jedoch Episode: 1950 schwenkte die
Bundesrepublik wieder auf die alten Traditionen der Weimarer Republik ein, die in
der Zwischenzeit nur in der französischen Zone Gültigkeit behalten hatten und dort
teilweise weiterentwickelt worden waren.
69 Württemberg-Baden: 11. 9. 1947, Reg.Bl, 1947, S. 94, Durchführungsverordnung 20. 4. 1948,
ebd. 1948, S. 55; Hessen: 12. 9. 1947, GVB1. 1947, S. 92; Bayern: 15.9. 1947, GVB1. 1947,
S. 176, Durchführungsverordnung 10.6. 1948, ebd. 1948, S. 104; Bremen: 6. 12. 1947, GBl.
1947, S. 287, Durchführungsverordnung 13. 4. 1948, ebd. 1948, S. 56. Einzelheiten zur Durch
führung in Württemberg-Baden nach den Richtlinien des Landesarbeitsamtes bei Staib,
S. 114 ff.