Full text: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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ne. 69 Damit wurde zoneneinheitlich die Einstellungspflichtquote auf 10% für öffent 
liche Verwaltungen, Banken, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen und 
auf 8% für andere private Betriebe festgesetzt. Ermäßigungen des Satzes um bis zu 
3% waren im Einzelfall möglich. Wie in der britischen Zone wurde die Arbeitsver 
mittlung grundsätzlich den Arbeitsämtern, die Fürsorge den Hauptfürsorgestellen 
übertragen; abweichend von der britischen Zone verblieb jedoch die Vermittlung für 
Schwerstbeschädigte ab 70%, insbesondere für Kriegsblinde, Hirnverletzte und 
Ohnhänder, bei den Fürsorgestellen. 
In der Berufsfürsorge hatten alle Zonen die Pflichteinstellungsquote für Schwerbe 
schädigte nach dem Zusammmenbruch erhöht, am stärksten die sowjetische Zone. 
Die amerikanische Zone ging deutlich über die zurückhaltenden, der innerbritischen 
Tradition eher zuwiderlaufenden Regelungen der britischen Zone hinaus, traf in 
dem etwa anderthalb Jahre andauernden Streit um die Priorität von Fürsorge und 
wirtschaftlichen Arbeitsplatzerfordernissen aber einen Kompromiß zugunsten der 
Schwerbeschädigten. Die materielle Kriegsopferversorgung war in der sowjetischen 
Zone zunächst eingestellt und nach Zwischenstufen 1948 ausschließlich für arbeits 
unfähige und bedürftige Schwerbeschädigte auf einem rudimentären Niveau ange 
setzt worden. In der britischen und amerikanischen Zone kamen die Besatzungs 
mächte nach fast zweijähriger Übergangszeit, in der die Praxis sich unterschiedlich 
entwickelte, 1947 zu weitgehend koordinierten Regelungen, welche die traditionel 
len Strukturen der deutschen Versorgungsgesetzgebung, seit 1945 ohnehin de facto 
weitgehend beseitigt, ingesamt aufhob, die Kriegsopferversorgung als eigenständi 
gen Zweig des Sozialleistungssystems auflöste und in die Sozialversicherung über 
führte und schließlich die Leistungen an dem System der Unfallversicherung orien 
tierte; dabei wurden Höchstgrenzen gezogen, die im Vergleich zur französischen 
Zone ein insgesamt niedriges Leistungsniveau bewirkten. Dieses Versorgungs 
system, das in fast allen seinen Komponenten den ideellen und materiellen Forde 
rungen der Kriegsopfer widersprach, blieb jedoch Episode: 1950 schwenkte die 
Bundesrepublik wieder auf die alten Traditionen der Weimarer Republik ein, die in 
der Zwischenzeit nur in der französischen Zone Gültigkeit behalten hatten und dort 
teilweise weiterentwickelt worden waren. 
69 Württemberg-Baden: 11. 9. 1947, Reg.Bl, 1947, S. 94, Durchführungsverordnung 20. 4. 1948, 
ebd. 1948, S. 55; Hessen: 12. 9. 1947, GVB1. 1947, S. 92; Bayern: 15.9. 1947, GVB1. 1947, 
S. 176, Durchführungsverordnung 10.6. 1948, ebd. 1948, S. 104; Bremen: 6. 12. 1947, GBl. 
1947, S. 287, Durchführungsverordnung 13. 4. 1948, ebd. 1948, S. 56. Einzelheiten zur Durch 
führung in Württemberg-Baden nach den Richtlinien des Landesarbeitsamtes bei Staib, 
S. 114 ff.
	        
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