Full text: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Wirtschaftsrates für die Frage. Inzwischen hatten die Länder der amerikanischen 
Zone, die schon seit 1947 vergeblich Verbesserungen gefordert hatten, diese im 
Länderrat der amerikanischen Zone bereits begrenzt durchgesetzt. Damit war der 
Nauheimer Entwurf hinfällig, und der Wirtschaftsrat beschränkte sich auf die Verab 
schiedung eines am Vorbild der amerikanischen Zone orientierten Änderungsgeset 
zes, das zusätzlich aber insbesondere einen Teuerungszuschlag von 20% unter be 
stimmten Einkommensvoraussetzungen vorsah. Dieses Gesetz scheiterte nunmehr 
jedoch zunächst am Einspruch des um die Finanziellen Auswirkungen besorgten 
bizonalen Länderrates, der sich mit dem Wirtschaftsrat nicht einigen konnte, und 
schließlich an dem Veto der Bizonen-Militärregierung, die die ganze Frage an den 
Bund verwies. 48 
Nur Nordrhein-Westfalen setzte noch einseitig bei der Landes-Militärregierung eini 
ge Verbesserungen durch, 49 * * * * 54 und nach Inkrafttreten des Besatzungsstatuts folgten 
Niedersachsen* 0 und Hamburg* 1 mit Teuerungszuschlägen. Bilanz der Vereinheitli 
chungsbestrebungen der Bizoneninstitutionen war Ende 1949 damit die Herausbil 
dung von vier verschiedenen Leistungssystemen, eine Zersplitterung, für die sowohl 
die innerdeutschen, im einzelnen noch ungenügend untersuchten Kontroversen wie 
die harte Haltung des Bipartite Control Office verantwortlich waren. In ihrem Ge 
samtniveau lag die Kriegsopferversorgung noch nicht wesentlich über den Fürsorge 
sätzen. 
Ebenso zersplittert wie die Rentenleistungen waren die Maßnahmen der Berufsfür 
sorge zur beruflichen Wiedereingliederung der Schwerbeschädigten. Ihr 
galt die besondere Aufmerksamkeit der politischen Instanzen wie der Verbände. 
Angesichts der großen Zahl der Opfer des II. Weltkrieges konnte das Problem mit 
den Mitteln, die das Schwerbeschädigtengesetz von 1923 zur Verfügung stellte,* 2 
nicht mehr bewältigt werden. 
In der sowjetischen Zone wurde der Pflichtsatz für die Beschäftigung von 
Schwerbeschädigten mit Verordnung vom 2. September 1946 von 2% auf 10% der 
Belegschaft erhöht; bis Februar 1947 konnten damit 44,6% aller Schwerbeschädig 
ten durch die Ämter für Arbeit und Sozialfürsorge vermittelt werden.* 3 
In den Westzonen* 4 war die Entwicklung wie auf anderen sozialpolitischen Gebieten 
in der britischen Zone zentralisiert, in den beiden anderen Zonen nach Ländern 
48 Breil, S. 74; Schönleiter, ebd., S. 389 f. Vgl. Wirtschaftsrat des VWG, 8. 8. 1949, Wörtl. 
Berichte S. 1988 ff. mit Drucks. 1635. 
49 Gesetz zur Änderung der SVD Nr. 27,12. 7. 1949; GVBt. 1949, S. 229 
10 Erlaß des Niedersächsischen Ministers für Arbeit, Aufbau und Gesundheit vom 31.8. 1949, 
zit.'in: Rechtsvergleichende Darstellung (wie Anm. 33). 
“ Erlaß der Arbeitsbehörde vom 14. 10. 1949, zit. ebd. 
12 Vgl. oben S. 393. 
u Deutschland-Jahrbuch 1949, S. 243. Die Definition des Begriffes Schwerbeschädigter in der 
SBZ geht aus den Angaben nicht hervor. In den Westzonen bedeutete sie eine Minderung der 
Erwerbsfähigkeit um mindestens 50%; die SBZ-Kriegsopferversorgungsregelung von 1948 
bezog sich nur auf Beschädigte mit mindestens 2/3 MdE. 
54 Einen Überblick gibt die Begründung zum Regierungsentwurf für das Schwerbeschädigten 
gesetz von 1953, Bundestags-Drucks. (1. Wahlperiode) Nr. 3430 u. Bundesrats-Drucks. 
42/52 (StA FR A 2/8482). Vgl. auch Schreiber, Deutsche Lösung, S. 70 ff.
	        
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