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lern schon 1949 ausgeschert war, blieben ohnehin nur noch Baden und Rheinland-
Pfalz, welche die aus Arbeitnehmersicht besseren Lösungen des Südwestens hätten
verteidigen können. Druck von Arbeitgeberseite und Wandel der innerparteilichen
Konstellationen in der CDU waren die entscheidenden Faktoren, die zur Änderung
der Mehrheitsverhältnisse führten, nachdem die SPD nicht mehr Regierungspartei
war. Doch selbst auf diesem Weg war die französische Zone dem Rest des Bundes
gebietes wieder vorangegangen, indem Württemberg-Hohenzollern als erstes Land
1949 nach dem Vorbild der gescheiterten Wirtschaftsrats-Beschlüsse die Einführung
der paritätischen Besetzung der Krankenkassen- und Unfallversicherungs-Selbstver
waltungsorgane beschloß.
Nachdem mit der vorwiegend technisch bedingten Novellierung des Bundes-Selbst-
verwaltungsgesetzes im August 1952 auf stillem Wege auch das von den Gewerk
schaften hart bekämpfte Vorschlagsrecht für andere Vereinigungen von Arbeitneh
mern 23 eingeführt worden war, konstituierten sich auch in der ehemaligen französi
schen Zone entsprechende konfessionelle Vereinigungen in Konkurrenz zu den
Gewerkschaften. 24 Die Angleichung der politischen Disposition an die Verhältnisse
im übrigen Bundesgebiet war damit auch bei den in der Selbstverwaltung vertretenen
Gruppen erfolgt. Mit den Sozialwahlen von 1953 fanden die Sonderentwicklungen
des Südwestens in der Sozialversicherung ihr Ende.
33 Vgl. dazu Hockerts, Entscheidungen, S. 144.
24 So am 28. 9. 1952 die Badische Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmer für soziale Fra
gen mit Sitz in Karlsruhe, die die innerhalb Badens bestehenden christlichen Berufs- und
Standesorganisationen . .. mit berufs- und sozialpolitischer Zwecksetzung vereinigte (Schrei
ben an Präsident des Landesbezirks Südbaden, 2, 10. 1952; StA FR A 2/20110) und als ihr
erstes Hauptziel die Gewinnung von Sitzen bei den Sozialwahlen bezeichnete.