342
kompetenzen der Militärregierung für die eigenen Zwecke ein. Dabei scheuten sie
auch nicht davor zurück, die Militärregierung zu einem Veto gegen die Beschlüsse
der Landtage zu veranlassen, obwohl die französische Militärregierung dies Anfang
1949 nicht beabsichtigte und von diesem Recht auch allgemein nicht mehr so breit
Gebrauch machte wie gerade im sozialpolitischen Bereich die Amerikaner und
Briten. Wie die Maßnahmen der französischen Arbeitsoffiziere, die teilweise sehr
vehement die von ihnen für sachlich richtig erachtete Reform mit zu retten versuch
ten, waren die Entscheidungen der obersten Militärregierungsebene dabei zunächst
von dem Bemühen getragen, den Interessen breiterer Volksschichten gerecht zu
werden; da als deren Sprecher Gewerkschaften und SPD galten, erhielten diese 1949
immer noch einen recht starken Einfluß. Noch 1949 zeigte sich darin ein sozialisie
rendes, mit den Prinzipien parlamentarischer Demokratie allerdings nicht zu verein
barendes Verständnis von „Demokratisierungspolitik“. Mit diesem Bemühen geriet
die Militärregierung aber in größte Schwierigkeiten, als sie feststellen mußte, daß
auch in Arbeiter- und Angestelltenkreisen breite abweichende Interessen Vorlagen,
und so entschied sie sich schließlich doch dafür, dem Votum der gewählten Volks
vertretungen zu folgen.