Full text: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

282 
über die Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung,“ doch 
waren für 1945 in dieser Frage keine zentralen Baden-Badener Anweisungen aufzu 
finden. Die frühen Württemberger und Koblenzer Regelungen waren wohl auch 
deshalb noch zustandegekommen, weil Baden-Baden mit den internen Organisa 
tionsproblemen des eigenen Apparates beschäftigt war und den Landes-Militärre- 
gierungen, wie bei der Reform in Hessen-Pfalz, einen breiten Entscheidungsspiel 
raum ließ. Im Raum Koblenz konnten damit die gewerkschaftsfreundlichen Tenden 
zen in der regionalen Militärregierung um General Billotte und Oberst Rol-Tanguy 
besonders stark zur Wirkung kommen. 
Die Vorschläge der badischen Arbeitsoffiziere trafen Anfang 1946 in Baden-Baden 
aber zusammen mit der Ausarbeitung der allgemeinen Sozialversicherungsreform; 
die Direction du Travail hatte sich seit November 1945 in die Materie eingearbeitet 
und Konzeptionen entwickelt. Der stellvertretende Baden-Badener Arbeitsdirektor 
Binaud beschied die badische Militärregierung unter Hinweis auf die laufenden 
Planungen damit, daß vor der Wiederherstellung der Selbstverwaltung la consolida- 
tion des organismes syndicaux abgewartet werden solle. * 36 Damit war die Grundlinie 
der französischen Militärregierung bis Anfang 1947 abgesteckt: Baden-Baden 
schloß sich dem auch in dem größeren Teil der amerikanischen Zone durchgesetzten 
Standpunkt an, es seien nicht provisorische Lösungen, sondern allgemeine Sozial 
wahlen anzustreben, diese aber aufzuschieben, bis die entsprechende politische 
Infrastruktur wieder aufgebaut sei. Dies entsprach dem Kern der französischen 
„Demokratisierungspolitik“: langsamer stufenweiser Aufbau demokratischer Insti 
tutionen von kleinsten Einheiten aus. 
Mit Verabschiedung der Reform vom April 1946 und dem Bekanntwerden der 
Kontrollratsplanungen für eine umfassende Sozialversicherungsreform, die eine ge 
samtdeutsche Regelung der Frage erwarten ließ, stockte die im Winter 1945/46 
ansatzweise begonnene Debatte zunächst ohnehin. Einen neuen Versuch unternahm 
im Spätsommer 1946 noch die badische Arbeitsverwaltung. 37 38 Gegen die Wie 
derherstellung der Selbstverwaltung in der vor 1933 praktizierten Form wandte sich 
hier zunächst die deutsche Seite, und zwar die Landesversicherungsanstalt Baden in 
Karlsruhe. Sie hielt einen ehrenamtlichen Vorsitzenden des Vorstandes bei den 
Krankenkassen für nicht hinreichend qualifiziert, um die vielfältigen Aufgaben zu 
überblicken, und plädierte dafür, den Geschäftsführer, also den Verwaltungschef, 
durch die Landesversicherungsanstalt als Vorsitzenden einzusetzen, wobei dem Vor 
stand ein gewisses Anhörungsrecht bei der Ernennung einzuräumen wäre, wie dies 
bisher beim Leiter durch den Beirat geschah.™ Die Selbstverwaltung in der Kranken 
versicherung lag nicht im Interesse der Landesversicherungsanstalten, die auf eine 
33 Wie oben Anm. 11. 
36 Binaud an Service Travail Freiburg, 25. 1. 1946; AdO Colmar Bade 2414/8. Vgl. Vermerk 
vom 15. 3. 1946 in VdO Lahr Altreg. Az. 1210. 
31 Zusammenfassend Martzloff an MR Freiburg, 23. 1. 1947; AdO ebd. 
38 Das Schreiben der LVA zitierte Martzloff in einem Brief an die Landesdirektion für Arbeit in 
Tübingen, 4. 9. 1946; StA SIG Wü 180/637.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.