Full text: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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nisierten Sozialverwaltung gestört oder unterbrochen worden waren. In einer ersten 
Phase schien die allgemeine Zusammenbruchssituation im Sommer 1945, ähnlich 
wie in Berlin, die Chancen zu einer umfassenden Umgestaltung zu eröffnen, und in 
Anlehnung an die innerfranzösische Entwicklung verfolgten die Baden-Badener 
Zentralinstanzen zunächst entsprechende Einheitsversicherungspläne. Im Nordteil 
der Zone wurde ihre Durchführung auch angeordnet. Überall stießen sie jedoch an 
die durch zahlreiche technische Probleme gezogenen Grenzen. Dies leitete im Herbst 
1945 eine zweite Phase ein, in der eine Verbindung der Gesamtreformpläne mit den 
praktischen Problemen der deutschen Zusammenbruchssituation angestrebt wurde. 
In dieser Situation konnten auf deutscher und französischer Seite die wenigen 
verfügbaren Fachleute zum Zuge kommen. Hier entwickelte sich in Teilen der Zone 
rasch nicht mehr eine Konfrontationsstruktur von Militärregierung gegen deutsche 
Verwaltung, sondern ein an sachlichen und sozialreformerischen Konzeptionen 
orientiertes Interaktionsmuster, dessen Fronten quer durch die deutschen und fran 
zösischen Verwaltungen hindurchgingen. Die konkretesten Wirkungen hatten diese 
Konstellationen in Hessen-Pfalz, dem einzigen Bereich der französischen Zone, der 
über eine relativ einheitliche Infrastruktur aus der Vorkriegszeit verfügte; hier er 
folgte im Dezember 1945 die erste, gegenüber den ursprünglichen Zielen aber schon 
begrenzte Sozialversicherungsreform der Westzonen. Sie brachte eine teilweise Ver 
einheitlichung der Krankenversicherung, eine finanzielle Stabilisierung zu Lasten 
der Arbeitgeberschaft, eine Ausdehnung der Versicherungspflicht und eine Stärkung 
der Stellung der Landesversicherungsanstalten; in wesentlichen Teilen war hier die 
Zonenreform von 1946 vorformuliert. Die Rahmenumstände der Reform wiesen 
jedoch bereits jetzt in die Richtung, welche die Zonenpolitik unter den allgemeinpo 
litischen Zielsetzungen mittelfristig nehmen sollte. Die Region Hessen-Pfalz hatte 
1945 auch noch davon profitiert, daß in den internen Auseinandersetzungen wäh 
rend der Konsolidierungsphase der französischen Militärregierungen ein relativ 
großer Freiraum auf regionaler Ebene entstanden war. Um die Jahreswende 1945/46 
zeichnete sich ab, daß die Hessen-Pfalz-Reform richtungweisend würde für das 
Gebiet des späteren Rheinland-Pfalz, nachdem die in den nördlichen Regierungsbe 
zirken angelaufenen Einheitsversicherungspläne nicht mehr weiterverfolgt wurden, 
sieht man von der Errichtung einer Einheitskrankenkasse im Raum Trier ab. Zu 
gleich begann im Saarland die Sonderentwicklung der dortigen Sozialversicherung, 
zunächst noch mehr auf institutioneller Ebene als in der Leistungsstruktur. Während 
im Norden Vorentscheidungen fielen, gerieten Baden-Badener Zentralisierungsplä 
ne für den Südteil der Zone bereits jetzt ins Stocken. Die ersten Verwaltungsentschei 
dungen über die Landesversicherungsanstalten zielten dort noch auf eine Zusam 
menfassung des französisch besetzten Gebietes ab. Die gleiche Zentralisierungsten 
denz galt für den Wiederaufbau der deutschen Verbände, in denen mit dem Verband 
der Ortskrankenkassen an Selbstverwaltungstraditionen der Weimarer Republik an 
geknüpft wurde; dieser erhielt neben den politischen Instanzen erheblichen Einfluß 
auf die Militärregierung. Die widersprüchliche Position des Oberkommandos zwi 
schen deutschlandpolitischen Dezentralisierungskonzeptionen einerseits, durch die 
Verwaltungsprobleme bedingten Baden-Badener Zentralisierungstendenzen ande 
rerseits und schließlich den sich allmählich konkretisierenden Plänen, die Infra-
	        
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