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shall be established, particularly in the fields of ßnance, transport, Communications,
foreign trade and industry. Such departments will act under the direction of the Control
Council
Die Zentraiverwaltungskonzeption stammte noch aus der Planung der European
Advisory Commission vom Herbst 1944, als man davon ausging, nach der deutschen
Kapitulation zentrale deutsche Verwaltungen vorzufinden und mit diesen arbeiten
zu können. 4 * * 7 * Tatsächlich war dies im Mai/Juni 1945 jedoch nicht der Fall, da die
deutsche Verwaltung auf Reichsebene zusammengebrochen war. Damit änderte die
Lage sich grundlegend insofern, als es nun nicht mehr um die Beibehaltung beste
hender Institutionen, sondern um deren restoration a ging. In den Entwurf des Pots
damer Abkommens wurde die Zentralverwaltungsregelung denn auch zunächst
nicht übernommen. Eingebracht wurde sie erst in der Schlußphase der Konferenz,
und zwar von sowjetischer Seite: Nachdem in der sowjetischen Zone am 27. Juli
1945 die Deutschen Zentralverwaltungen als Kern einer künftigen deutschen Zen
tralregierung gegründet worden waren, 9 schlug Molotov am 30. Juli eine entspre
chende Ergänzung des Textes des Potsdamer Abkommens vor. Die Briten erbaten
einen Tag Bedenkzeit. Am 31. Juli wurde zwar nicht Molotovs Formulierung, son
dern eine aus den anglo-amerikanischen Planungen stammende Passage beschlos
sen, jedoch ohne weitere Aussprache. 10 Soweit die Protokolle und Korrespondenzen
der Konferenz vorliegen, ist das Spannungsverhältnis von politischer Dezentralisie
rung und wirtschaftlicher Einheit Deutschlands in Potsdam nicht ausführlicher dis
kutiert worden; wenn dieser Befund richtig ist, so bestätigt sich damit die spätere
französische Begründung für die Pariser Forderung, vor einer Entscheidung über
deutsche Zentralverwaltungen deren politische Implikationen genauer zu prüfen.
Den britischen Akten zufolge ging auch die Londoner Planung davon aus, Deutsch
4 Potsdamer Abkommen, Abschnitt III A9, zit. nach: Ruhm von Oppen (Hg.), S. 44. Aus der
umfangreichen Literatur (zusammengestellt bei Düwell, Entstehung, S. 33 ff.) vgl. neben den
im folgenden genannten Arbeiten beispielsweise: Deuerlein, Potsdam 1945, S. 129 ff.; Ku-
klick, S. 141 ff.; Bäcker, German Economy, S. 69 ff.; Fritz Faust, Die wirtschaftliche und
politische Einheit Deutschlands im Potsdamer Abkommen, in: Klein u. Meissner (Hg.),
S. 123—141; Benz, Potsdam; Graml, Die Alliierten, S. 61 ff. Zur französischen Position
ausführlicher u. a. De Porte, S. 172 ff.
1 Vogelsang, Bemühungen, S. 510 ff.
* So die Formulierung in einer Aufzeichnung vom 27. 12. 1947, die der amtierende amerikani
sche Außenminister Grew am 25. 1. 1945 an Winant sandte; zit. bei Vogelsang, ebd., S. 511 f.
* Siehe dazu Badstübner, Teilung, mit Verweis auf weitere Literatur; Niedbalski; Vogel
sang, Bemühungen, S. 516; Balfour, S. 123.
10 Britische Protokolle der Außenministersitzung vom 30. 7. und der Plenarsitzung vom 31.7.
1945 in: DBPO Ser. I Bd. 1, hier S. 1027 f. u. 1085, dazu Protokoll der Third Staff Conference
with Prime Minister and Foreign Secretary, 31.7. 1945, hier ebd. S. 1055. Amerikanische
Protokolle in FRUS Potsdam Bd. 2, S. 493 u. 824 sowie S. 522. Vogelsangs Annahme
(Bemühungen, S. 512), die frühen anglo-amerikanischen Planungen für die Zentralverwal
tungen seien in Potsdam ohne weiteres übernommen worden, ist insofern zu korrigieren.
Bidault wurde dieser Teil des Abkommens am 1.8. 1945 durch Botschafter Duff Cooper
mitgeteilt; DBPO ebd., S. 1085 Anm.