Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Prä  s.  erklärt,  es  seien  etwa  beiliegende  Zeitungen  nicht  Theile  der
Akten,  er  aber  könne  sich  nicht  als  Korngenten  einer  Zeitung  betrachten.
Oberprokurator:  „Keine  Zeitung  hat  hier  direkt  oder  mittelbar
  einen  Einfluß.  Das  Gericht  urtheilt  nur  auf  Grundlage  des  mündlichen
  Verfahrens."
Adv.  Simons:  „Diese  Berichte  könnten  aber  für  die  ev.  Verhandlungen
  der  2.  Instanz  von  der  größten  Bedeutung  sein."
Präs.:  „Auch  in  2.  Instanz  wird  nach  mündlichen  Versa  ren  g^-urtheilt;
  ich  habe  es  dem  Herrn  Sekretair  untersagt,  irgend  welchen
Zeitungsbericht  zu  der  Grundlage  Note  sommalre  zu  machen.  Ist
die  Sache  erschöpft?"
Es  wird  in  der  Vernehmung  der  Zeugen  fortgefahren.  Der  Gendarmerie-Wachtmeister
  Henschel  und  der  Gendarm  M  enden  sollen
berichten  über  die  wunderbare  Heilung  der  Zeugin  Pfeiffer.  Henschel
hat  ein  Protokoll  darüber  eingereicht,  woraus  hervorgeht,  daß  an  dem
betreffenden  Tage  eine  große  Menschenmenge  in  Mp.  versammelt  war
und  die  Pfeiffer  umringt  hatte,  um  sich  zu  überzeugen,  daß  sie  jetzt  gesund
  sei;  er  habe  die  Versammlung  „aufgelöst."  Die  Pfeiffer  habe  nur
erst  an  den  Wänden  vorbei  und  ganz  langsam  und  mit  großer  Anstrengung
  durch  die  Stube  gehen  können,  ihre  Gliedmaßen  seien  sehr
mager  gewesen.  Zeuge  sagt  ferner,  er  habe  eine  große  Erregung  an
ihr  bemerkt,  und  meint,  daß  dieselbe  vielleicht  auf  ihre  Heilung  eing  -
wirkt  habe;  sie  habe  ihm  erklärt,  die  inneren  Schmerzen  seien  vorbei;
vornehme  Damen  hätten  d>e  Geheilte  geküßt  und  man  hätte  dieselbe
fast  verehrt.
Der  folgende  Zeuge  Menden  weiß  nicht  Erhebliches  zu  bekunden.
Es  wird  hierauf  ein  Artikel  der  .Saarztg/  über  die  angebliche
.Heilung  dreier  taubstummen  Kinder  des  Wilh.  Geißecker  zu
Heinserather  Mühle  verlesen;  ein  ebenfalls  zur  Verlesung  gebrachtes
Attest  des  Kreisarztes  Katcoisi  erklärt,  daß  die  Taubheit  noch  bestehe
rwc  früher.
Vcrtheid.  Bachem:  „Ich  konstatire.  daß  diese  Heilung  von  keinem
der  Beschuldigten  behauptet  worden  ist."
Dr.  Thömes  bittet,  den  Sachverständigen  Doinet  zu  befragen,
was  er  unter  Wunder  verstehe  und  ob  er  sein  Urtheil  auch  auf  Grund
des  status  präsens  abgegeben  habe.
Vertheidiger  Bachem  schließt  sich  dieser  Frage  an.
            
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