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Berichte darstellten, und namentlich die Berichte der,Kölnis chen Zt g.',
die ja sehr ausführlich seien, geschehen solle. Mit Rücksicht aut diese
Vermuthung, die ja jedenfalls sachlich sehr nahe liege, wolle er seinerseits
konstatiren, daß diese ausführlicheren Berichte in den aller wesentlichsten
Punkten unrichtig seien, weil diese Berichte nicht lediglich
stenographische Berichte seien, vielmehr die Herren Reporter gewisse
Resultate theilweise kontradiktorischer Verhandlungen ihrerseits r e s umiren,
die Ergebnisse derselben zusammenfassen, eine Aufgabe, die von
der größten Schwierigkeit sei. Er wolle ihnen damit keinen Vorwurf
machen, weil es die schärfste Auffassung, das beste juristische Indizium
erfordere, das Resultat einer oft mehrstündlichen Verhandlung in einigen
wenigen Sätzen zu firiren, und daraus erkläre es sich natürlich, wie die
schiefsten und allerverkehrtesten Notizen über diese Verhandlungen
in die Zeitungen gelangten. Die Vertheidigung bitte deßhalb
den Herrn Präs., Alles zu verordnen, was dienlich erscheine, um
die Möglichkeit, daß solche Berichte zu dein fraglichen Zwecke benutzt
> würden, abzuschneiden, damit kein falsches Bild der Verhandlung entstehe.
Es sei Pflicht der Vertheidigung, auf diesen Punkt schon jetzt hinzuweisen."
Der Präs. erwidert, daß er die bezüglichen Anordnungen bereits
getroffen habe; er habe dem Sekretär aufgegeben, Notizen zu führen/
die er selbst überwachen werde, so daß also niemals die .Kölnische
Ztg/ als Maßstab dessen, was vorgegangen sei, dienen solle. Fernererklärt
der Präsident, er könne nicht alle Berichte lesen, die über die
Verhandlungen erschienen; er habe den Bericht der .Kölnischen Ztg.'
allerdings nicht ganz genau gelcseu, aber so sehr iu die Augen springende
Fehler habe er in derselben nicht gefunden, sonst würde er mit
deren Vertretern gesprochen und das Nöthige veranlaßt haben.
Verth. Bachem bemerkt, er sei dem Herrn Präs. für die beruhigende
Erklärung sehr dankbar; aber er hebe hervor, daß doch nach der
Auffassung deS Herrn Präsidenten diese Zeitungsberichte gewiffermaaßen
als Unterlage zur Abfassung der Protokolle benutzt werden könnten.
Präs.: Er habe das nicht gesagt, es wäre aber möglich, daß
solche Blätter als Akteumaterial, nicht aber, um beim Protokolle benutzt
zu werden, beigelegt würden.
Die Vertheidigung behält sich im gegenwärtigen Stadium ausdrücklich
einen bezüglichen Antrag, der noch später zu motiviren wäre, vor.