Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Do  inet:  „  Sie  litt  an  hysterischer  Lähmung.  Nach  meiner  Ueber»
zeugung  wird  ihr  Leiden  sich  wieder  einstellen.  Ich  glaube,
sie  wäre  schon  vor  Jahren  im  Stande  gewesen,  zu  gehen,  wenn  sie  es
versucht  hätte.  Sie  weigerte  sich  aber,  einen  Versuch  zu  machen."  Sachverständiger
  erklärt,  das;  an  der  Hysterie  Leidende  überhaupt  eine  Abneigung
  gegen  das  Gehen  haben;  tn.s  Verharren  im  Bette  erzeuge  allmählich
  Lahmheit  der  Glieder  und  Abmagerung  des  Körpers,  namentlich
  der  Beine;  würden  jedoch  Gehversuche  gemacht,  so  werde  dadurch
das  Gehvermögen  gestärkt  und  allmählich  wieder  ganz  hergestellt.
Vertheid.  Simons:  „Ich  wünsche,  dem  Herrn  Sachverständigen
die  Frage  vorgelegt  zu  sehen,  ob  ihm  schon  mehrere  Fälle  in  seiner
Praxis  vorgekommen  sind,  das;  Jemand  im  Bette  liegen  blieb,  dadurch
das  Gehvermsgen  verlor,  nachher  Gehversuche  machte  und  in  Folge
dessen  wieder  gehen  konnte."
Sachverständiger  D  o  i  n  e  t:  „Ja,  es  ist  mir  ein  Fall  bekannt,  das;
eine  Person  im  Bette  liegen  blieb  und  das  Gehen  verlernte,  nämlich  die
Frau  eines  Majors  Jungmann."
Präs.:  „Und  die  Frau  wurde  nachher  wieder  gesund?"
Doinct:  „Sie  war  einige  Male  aus  dem  Bette,  ist  aber  gestorben."
Präs.:  „Genug,  Sie  erklären  vom  medizinischen  Standpunkte  aus,
daß  solche  Fälle  vorkommen,  und  wenn  z.  B.  Caspar  solche  Fälle  koustatirt,
  dann  ist  das  eine  genügende  Autorität  für  Sie."
Sachverst.  D  o  i  n  e  t  :  „Ja,  so  verhält  es  sich  "
Verth.  Bachem  stellt  die  Frage:  „Wie  erklärt  sich  Sachverständiger,
daß  die  Person,  nachdem  sie  elf  Jahre  zu  Bett  gelegen,  jetzt
plötzlich  das  Gehvermögen  wiedererlangt  hat?  Denn
obgleich  der  Hr.  Sachverständige  der  Person  in  Aussicht  stellt,  daß
ein  Rückfall  eintreten  rverde  (bis  jetzt  ist  ja  ein  solcher  noch  nicht  eingetreten),
  so  kann  diese  Ansicht  doch  nicht  von  Bedeutrrng  sein,  indem
wir  hier  keine  Znkunftspolitst  treiben."
Sachverst.  Do  inet  glaubt,  auf  Grund  der  bereits  ermähnten  Ausführungen
  die  Sache  doch  auf  ganz  natürliche  Weise  erklären  zu  können.
Verth.  Bachem  macht  nunmehr  eine  Bemerkung,  die  seiner  Ansicht
nach  nicht  zu  früh  gemacht  werden  könne.  „Es  liege  die  Vermuthung
nahe,  daß  der  Herr  Sekretär  bei  Anfertigung  seiner  Notizen  den  Ver?
Handlungen  nicht  in  allen  wesentlichen  Punkten  folge,  und  daß  die  Abfassung
  des  Protokolles  auf  Grund  der  Berichte,  die  sich  als  st.  nographische
            
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