Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Der  Präsident  bittet  nunmehr,  ein  Urtheil  abzugeben  über  die
Persönlichkeit  doi;  Dr.  Thömes,  der  sa  ein  Studiengenosse  von  ihm
gewesen  sei.
Dr.  Strauß:  „Wenn  Neur.  mir  sympathisch,  so  fft  Dr.  Tb.  mir
das  Gegentheil.  Auf  dem  Gymnasium  hatte  ich  kein  Urtheil  über
ihn;  in  Berlin  war  es  notorisch,  das;  er  als  ein  ausgemachter  Sonderling
  galt.  Er  halte  eine  Neigung,  seine  formalistische  Dialektik  an  den
Mann  zu  bringen.  Seine  Dissertation  beweist  nicht,  daß  er  gediegene
Studien  gemacht."
Verth.  Bachem:  „Es  ist  mir  in  meiner  ganzen  Praxis  nie  vorgekommen,
  daß  einem  Zeugen  gestaltet  wird,  sich  über  die  Persönlichkeit
eines  Beschuldigten  in  dieser  Weise  auszusprechen:  ich  muß  dagegen  auf
das  Entschiedenste  protestiren,  daß  rnan  einen  Beschuldigten
hier  moralisch  Spießruthen  laufen  läßt,  er  ist  doch  nicht  vogelfrei.
  Ich  glaube  diesen  Einspruch  dem  Beschuldigten  schuldig  zu  sein."
Tr.  Thömes:  „Ich  wünsche  nun  doch,  daß  der  Zeuge  sich  in
dieser  Angelegenheit  weiter  ausspreche.  Ich  erlaube  mir,  hierin  von  der
Ansicht  des  Herrn  Vertheidigers  abzuweichen."
Strauß:  „Ich  möchte  darauf  verzichten,  da  ich  sonst  darlegen
müßte,  wie  wir  uns  verfeindeten."
Dr.  Thömes  verlangt,  daß  der  Zeuge  weiter  spreche.
Der  Präs,  weigert  sich.
Vertheid.  Bachem:  Nachdem  einmal  geschehen  ist,  was  wir  gehört
haben,  muß  es  dem  Dr.  Thömes  durch  weitere  Aeußerungen  des  Zeugen
möglich  gemacht  werden,  sich  über  das  abgegebene  Urtheil  zu  äußern.
Der  Präs,  will,  daß  der  Zeuge  die  Thatsache  angebe,  auf  welche
er  sein  Urtheil  stützt.
Strauß:  „Seine  Doktordissertation  ist  ein  Plagiat  aus  dem
hl.  Thomas".
Thömes  läßt  an  den  Zeugen  noch  mehrere  Fragen  stellen,  welche
dieser  wie  folgt  beantwortet:  „Ich  habe  dem  Kinde  auf  der  Fahrt  durch
Schiffweiler  gesagt,  daß  wir  nach  Mary.  reisten;  es  mußte,  daß  ich  aus
dem  Untersuchungsgerichte  beschäftigt  war,  denn  seine  Briese  an  mich
schickte  es  dorthin.  Als  Dr.  Thömes  den  Zeugen  ferner  gefragt  haben
will,  ob  er  bei  Bildung  seines  Urtheils  über  die  Kinder  die  theologische
Unterscheidung  zwischen  „Gabe  der  Schauung"  und  „Gabe  der  Mittheilung"
  in  Anwendung  gebracht  habe,  erklärt  das  Richterkollegium,  daß
            
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