Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

68

hast.""  Die  Frau  Kunz  hat  auch  eineu  Schirm  stehen  lassen,  den
habe  ich  ihr  nachgeschickt.
P  r  ü  s.:  „Sie  haben  sich  nicht  darüber  ausgesprochen,  ob  Frau
Kunz  a  l  l  e  i  u  da  war  oder  ob  noch  Jemand  bei  ihr  war."
P  r  ä  s.  läßt  Frau  Leist  vortreten  und  fragt  Frau  Riemer,  ob  diese
es  gewesen,  welche  bei  der  Frau  Kunz  war.
Präs,  fragt  Frau  Hubertus,  ob  sie,  als  sie  in  der  Anstalt  gewesen,
  unter  dem  Baume  gestanden  habe?  Frau  Hubertus  bejaht,
daß  sie  hinter  der  Frau  Kunz  gestanden  habe.
Vertheidiger  Adv  Bachern:  „Der  Zeuge  Riemer  meint  die
Frau  Leist  sei  dabei  gewesen,  roährend  die  Frau  Riemer  sagt,  es  sei
Frau  Hubertus  gewesen.  In  einer  solchen  Sache  dürfe  man  nicht
meinen."
Riemer:  Er  habe  sich  den  Namen  aufgeschrieben.
Vertheidiger  Adv.  Bache  in:  Wie  Riemer  dazu  gekommen,  den
Namen  zrr  erfahren,  unb  wie  die  Beglesterinen  dazrr  gekommen,  ihren
Namen  zu  nennen.
Niemer:  Die  Frau  habe  das  Kind  genannt,  damit  es  gerufen
werde:  er  könne  nicht  anders  sagen,  als  das;  es  die  Leist  gewesen  sei.
Er  könne  es  ganz  genarr  nachsehen,  da  er  sich  die  Namen  aufgeschrieben
habe.  Präsident  bittet  den  Zeugen,  das  Manuskript  zu  holen.  Der
Zeuge  erscheint  bald  darauf  wieder,  und  sagt,  das;  es  die  Frau  Hubertus
  gewesen  sei!
Dr.  Thömes.bittet  den  Präs.,  den  Zeugen  Riemer  511  fragen,
ob  er  die  Marg.  Kunz  nach  dem  Namen  des  Mädchens  gefragt
habe,  welches  die  Marg.  Kunz  angeleitet  haben  soll,  zu  sagen,  daß  sie
die  Mutter  Gottes  gesehen  habe.
Zeuge:  „Nein."
Domkapitular  Dr.  Arnoldi  aus  Trier,  69  Jahr  alt,  ist  vom
Herrn  Pastor  Neureuter  als  Schutzzeuge  geladen.  Wie  er  aussagt,
  hat  er  vom  Pastor  Neur.  einen  Brief  erhalten!,  in  welchem  ihm
Neur.  mittheilt,  eine  kranke  Frau  aus  Trier  habe  bei  ihm  gefragt,  er
möge  die  Kinder  veranlassen,  die  Mutter  Gottes  zu  fragen,  ob  sie  (die
Frau)  von  ihrer  Krankheit  geheilt  werde;  ferner  möge  er  aus  der
Wunderquelle  Wasser  senden  unb  Neur.  bat  nun  den  Herrn  Domkapitular,
  dieser  Fra;;  zu  sagen,  daß  er  auf  keine  der  Bitten  eingehen  könne;
denselben  Bescheid  möge  er  auch  noch  au  einer  anderen  I  Stelle  abgeben.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.