Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

66

Hüllessem,  bei  die  Kunz  in  die  Anstalt  brachte,  ihr  v  ersprochen  habe,
sie  auch  wieder  her  a  u  s  z  ubr  i  n  ge  n."
Präs.:  „Soviel  ich  weih,  hat  Hr.  v.  H.  dies  selbst  gesagt."
Bachem:  „Das  genügt."
Simons:  „Ich  möchte  konstatiren,  daß  die  Erklärung  der  ersten
Erscheinung,  welche  die  Kunz  der  Zeugin  gegeben,  nämlich  daß  es  wohl  eine
Frau  mit  einem  weißen  Tuche  zum  Laubsammeln  gewesen  sein  könne,
zuerst  tm  Berichte  des  Hrn.  v.  Hüllessem  v  o  r  ko  m  mt."
Präs.:  „Ist  von  Hrn.  v.  Hüllessem  nicht  bestritten,  er  hat  es
gestern  zugegeben.  —  Ich  stelle  der  Iran  Riemer  dann  die  Frage:  Hat
das  Kind  Ihnen  die  Sache  in  solcher  Weise  erklärt,  nämlich,  es  könne
eine  Frau  mit  einem  weißen  Tuche  gewesen  sein?"
Zeugin:  „Ja!"
Simons:  „Ich  betone  da  Folgendes:  Wenn  Frau  Kunz  ihrer
Tochter  sagte:  „„Sage,  wie  Du  immer  gesagt"",  so  liegt  zwar  darin
nicht  nothwendig  die  Bedeutung:  „Sage  die  Wahrheit!"  aber  auch  nicht:
„Sage  die  Unwahrheit!""
P  r.:  „Das  kommt  auf  den  Ton  an;  darüber  wird  ja  plaidirt  werden."
Simons:  „Hat  die  Zeugin,  wie  in  den  Untersuchungsakten  steht,
den  Kindern  gedroht,  s  i  e  m  ü  ß  t  e  n  i  n  e  i  n  e  B  e  s  s  e  r  u  n  g  s  a  n  st  a  l  l
k  o  m  m  e  n?"
Zeugin:  „Ich  war  einmal  sehr  entrüstet  über  die  Kunz  wegen
ihrer  Verlogenheit,  so  daß  ich  das  Wort  fallen  ließ,  daß  sie  in  eine
Besserungs-Anstalt  gehöre."
Bachem:  „Hat  die  Zeugin  die  Kinder  auch  in  anderen  Dingen
  als  verlogen  gefunden?"
Zeugin  bedenkt  sich  auffallend  lange  und  sagt:  „Es  fällt  mir
gerade  Nichts  ein."
Durch  eine  Bemerkung  des  Präsidenten  wird  Verth.  Bachem
veranlaßt,  zu  beantragen,  daß  die  Zeugin  gefragt  werde,  ob  sie  überhaupt
  au  die  Möglichkeit  von  Wundern  glaube.  —  Der  Präsident
lehnt  es  ab,  diese  Frage  zu  stellen,  indem  er  sagt,  es  sei  nicht  statthaft,
die  Glaubens-Ueberzeugungen  zu  erforschen.
Riemer  Johann,  Vorsteher  des  Mariannen-Jnstituts  in  Saarbrücken.
  Zeuge  erzählt  ganz  genau  wie  seine  eben  vernommene  Frau,
die  Kinder  hätten  am  22.  November  1876  die  Rückkehr  des  Herrn
v.  Hülleffem  gewünscht  und  Tags  darauf  eingestanden,  daß  sie  im
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.