Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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gaben  sie  keine  Antwort.  Auch  der  Kunz  sei  verboten  worden,  erklärte
sie,  zu  sprechen.  Das;  dies  Verbot  durch  N  e  u  r  e  u  t  e  r  erfolgt  sei,  hat
keines  der  Kinder  mir  gesagt.  Die  Leist  erwiderte  mir  auf  meine
Fragen:  wir  dürfen  Nichts  sagen,  es  ist  uns  verboten  worden.  Die
Kunz  erklärte  dazu,  dies  Verbot  sei  so  zu  verstehen,  das;  sie  bis  zu  diesem
  Tage  nichts  sagen  dürften."
P  r  ä  s.:  „Man  hat  vielleicht  gefürchtet,  die  Sache  werde  ihm  über
den  Kopf  wachsen."
Zeuge:  „Ich  glaube,  es  geschah,  damit  die  Kinder  sich  nicht  in
Widersprüche  verwickeln  sollten."
Verth.  Bachem:  „Ich  möchte  die  Frage  gestellt  sehen,  ob  Zeuge
an  dem  Tage,  als  die  Ereignisse  begannen,  nämlich  am  3.  Juli  1876,
in  St.  Wendel  gewesen  sei."
Zeuge:  „Nein."
Bachem:  „Ob  ferner  Zeuge  eine  Klage  gegen  Neur.  hat,  ob  er
ihm  nicht  die  Schnl-Jnspektion  über  einige  vakante  Schulen  angetragen,
habe."
Präs.:  „Ich  möchte  der  Vertheidigung  bemerken,  das;  ich  diese
Verwaltungsangelegenheiten  nicht  gern  in  die  Debatte  gezogen
  haben  möchte.  Ich  bitte  den  Zeugen,  sich  zu  äußern,  wie  er  sonst
mit  dem  Pastor  Neureuter  zufrieden  war."
Zeuge:  „Was  das  Schulwesen  betrifft  und  auch  sonst  im  Allgemeinen
  hatte  ich  fei:.e  Klage  über  ihn  zu  führen;  er  neigt  aber  meines
Erachtens  zur  Schwärmerei  und  Mystizismus  hin  und  versteht  es  vielleicht
  nicht,  immer  sich  vollständiger  Selbständigkeit  zu  wehren."
Dr.  Thömes:  „Laut  einer  amtlichen  Bekanntmachung  vom  9.
Nov.  1876  sollen  die  Kinder  „Alles,  was  sie  gesehen,  gehört  und  gefühlt
  haben  wollten",  widerrufen  haben.  Nun  ist  aber  Niemals  behauptet
  worden,  daß  die  Kinder  hinsichtlich  der  Erscheinung  Etwas  „gefühlt
  hätten.  Ich  wünsche  aufgeklärt  zu  sehen,  wie  es  kommt,  daß.
ein  derartiger  Ausdruck  in  eine  amtliche  Bekanntmachung  eingeflochten
  wurde."
Die  Vertheidigung  erkürt,  das;  sie  an  der  Ermittelung  dieses  Thatbestandes
  kein  Interesse  habe.
Ehe  der  Zeuge  Jansen  aus  Westfalen  verhört  wird,  gelangt  zur
Verlesung  ein  Brief  cut§  den  Akten,  den  dieser  Zeuge  seiner  Zeit  an
Herrn  Pastor  Neur.  geschrieben,  und  mit  welchem  zugleich  er  ihm  30  JC-
            
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