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haben sie [Scfm. u. Neur.j die einzelnen Kinder von einander getrennt
und dann jedes einzelne gefragt, ob die -Engel ihre Äugen auf die
Mutter Gottes gerichtck, oder ob sie dieselben niedergeschlagen gehalten
hätten; die Kinder haben vollständig übereinstimmende Anlivort gegeben,
daß nämlich die Engel vor sich geschaut hätten. Daraus geht doch
sicher hervor, welche Mühe er, der Beschuldigte Schneider, im Ver¬
eine mit dein Hrn. Pastor Neur. sich gegeben habe, zu erforschen,
ob die Kinder Glauben verdienten.
Präs.: „Die Kinder hatten ein Bild gesehen, auf welchem die
Engel dargestellt waren mit niedergeschlagenen Augen."
Berthe d. Simons: „Ich erlaube mir die Anfrage, ob ein solches
Bild in den Akten vorliegt, auf welchem die Engel in dieser
Haltung abgebildet sind, und von welchem es feststeht, daß die
Kinder diesem Bilde ihre Gedanken und Vorstellungen
entnommen haben."
Präs.: „Nein, ein solches Bild liegt nicht vor; es ist eine bloße
Vermuthn n g."
Zeuge Gatzen fährt fort: „Ich habe einmal einer durch den Hrn.
Kleber vorgenommenen V rnehmung eines der Kinder beigewohnt. Als
ihm das Protokoll, in welchen: sein Widerruf stand, vorgelesen wurde,
sagte es: „Dat lo iß falsch niedergeschrieben" <„das dort ist falsch nieder¬
geschrieben"). Ich entgegnete ihm, es möge doch bedenken, was es sage;
es mache ja dadurch die Beamten zu Lügnern." — Zeuge erzählt weiter,
daß er glaube, die Leute seien überhaupt sehr leichtgläubig; er
habe das öfters erfahren; er habe nänüich als Richter den Fall zu be¬
urtheilen gehabt, daß ein Knabe behauptet habe, er habe den Teufel
und einen kleinen Sohn desselben, und auch Hände von Verstorbenen
gesehen, und daß die Mutter des Knaben das Treiben desselben unter¬
stützt habe; er, der Friedensrichter, habe die Mutter freigesprochen, weil
er überzeugt gewesen sei, daß die Mutter daran geglaubt habe; ähnlich
habe ja auch das Landgericht in Trier entschieden.
Vernehmung des Landraths R u m s chöt te l.
Präs.: „Haben die Kinder gesagt, es sei ihnen durch Neurenter
verboten worden, über diese Sachen zu sprechen?"
Rum schöttel: „Die Kunz sprach sehr eingehend über die Sache,
die Hubertus dagegen war sehr zurückhaltend. Zuletzt sagte sie, es sei
ihnen verboten, sich zu äußern; und auf die Frage: non mein?