Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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haben  sie  [Scfm.  u.  Neur.j  die  einzelnen  Kinder  von  einander  getrennt
und  dann  jedes  einzelne  gefragt,  ob  die  -Engel  ihre  Äugen  auf  die
Mutter  Gottes  gerichtck,  oder  ob  sie  dieselben  niedergeschlagen  gehalten
hätten;  die  Kinder  haben  vollständig  übereinstimmende  Anlivort  gegeben,
daß  nämlich  die  Engel  vor  sich  geschaut  hätten.  Daraus  geht  doch
sicher  hervor,  welche  Mühe  er,  der  Beschuldigte  Schneider,  im  Vereine
  mit  dein  Hrn.  Pastor  Neur.  sich  gegeben  habe,  zu  erforschen,
ob  die  Kinder  Glauben  verdienten.
Präs.:  „Die  Kinder  hatten  ein  Bild  gesehen,  auf  welchem  die
Engel  dargestellt  waren  mit  niedergeschlagenen  Augen."
Berthe  d.  Simons:  „Ich  erlaube  mir  die  Anfrage,  ob  ein  solches
Bild  in  den  Akten  vorliegt,  auf  welchem  die  Engel  in  dieser
Haltung  abgebildet  sind,  und  von  welchem  es  feststeht,  daß  die
Kinder  diesem  Bilde  ihre  Gedanken  und  Vorstellungen
entnommen  haben."
Präs.:  „Nein,  ein  solches  Bild  liegt  nicht  vor;  es  ist  eine  bloße
Vermuthn  n  g."
Zeuge  Gatzen  fährt  fort:  „Ich  habe  einmal  einer  durch  den  Hrn.
Kleber  vorgenommenen  V  rnehmung  eines  der  Kinder  beigewohnt.  Als
ihm  das  Protokoll,  in  welchen:  sein  Widerruf  stand,  vorgelesen  wurde,
sagte  es:  „Dat  lo  iß  falsch  niedergeschrieben"  <„das  dort  ist  falsch  niedergeschrieben").
  Ich  entgegnete  ihm,  es  möge  doch  bedenken,  was  es  sage;
es  mache  ja  dadurch  die  Beamten  zu  Lügnern."  —  Zeuge  erzählt  weiter,
daß  er  glaube,  die  Leute  seien  überhaupt  sehr  leichtgläubig;  er
habe  das  öfters  erfahren;  er  habe  nänüich  als  Richter  den  Fall  zu  beurtheilen
  gehabt,  daß  ein  Knabe  behauptet  habe,  er  habe  den  Teufel
und  einen  kleinen  Sohn  desselben,  und  auch  Hände  von  Verstorbenen
gesehen,  und  daß  die  Mutter  des  Knaben  das  Treiben  desselben  unterstützt
  habe;  er,  der  Friedensrichter,  habe  die  Mutter  freigesprochen,  weil
er  überzeugt  gewesen  sei,  daß  die  Mutter  daran  geglaubt  habe;  ähnlich
habe  ja  auch  das  Landgericht  in  Trier  entschieden.
Vernehmung  des  Landraths  R  u  m  s  chöt  te  l.
Präs.:  „Haben  die  Kinder  gesagt,  es  sei  ihnen  durch  Neurenter
verboten  worden,  über  diese  Sachen  zu  sprechen?"
Rum  schöttel:  „Die  Kunz  sprach  sehr  eingehend  über  die  Sache,
die  Hubertus  dagegen  war  sehr  zurückhaltend.  Zuletzt  sagte  sie,  es  sei
ihnen  verboten,  sich  zu  äußern;  und  auf  die  Frage:  non  mein?
            
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