Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Zeuge  erinnert  sich  nicht.  Auf  die  weitere  Frage  erklärt  er,  er
habe  erst  später  erfahren,  daß  Brill  ein  Zuchthäusler  gewesen.
In  einer  formellen  Auseinandersetzung  zwischen  dem  Herrn  Präs.
und  dem  Verth.  Bachem  wird  konstatirt,  daß  die  Vertheidigung  bei  den
Plaidoyer's  so  weit  als  nöth'g,  aus  den  Wortlaut  der  bezüglichen  Akten,
in  der  Ausdehnung,  welche  nöthig  erscheinen  werde,  rekurriren  könne.
Ober-Prok.:  „Von  einer  Unterbringung  der  Kinder  in  eine  Irren-Anstalt
  ist  niemals  die  Nede  gewesen."
Verth.  Simons:  „Doch,  es  findet  sich  dies  in  den  Akten."  sHr.
Bachem  sucht  und  findet  es  wörtlich  in  den  Akten.s
Verth.  Simons:  „Ich  frage,  ob  Herr  Zeuge  seiner  Zeit  dem
Mädchen  Kunz  5  JL  angeboten  oder  gegeben  hat,  und  zu  welchem  Zwecke?"
Zeuge  erinnert  sich  nicht  mehr.
Verth.  Simons:  „Es  steht  in  den  Akten."
o  enge.  „Dann  ist  es  auch  so."
Präs.  verliest  den  bete.  Passus  aus  den  Akten,  der  dahin  lautet:
„Zeuge  habe  sich  im  Hanse  der  Kunz  befunden,  und  der  kleinen  Kunz
in  Gegenwart  der  Mutter  5  J(<.  hingereicht;  das  Kind  habe  die  Mutter
fragend  angesehen  und  die  Mutter  habe  genickt."
Zeuge:  „Aus  diesem  Passus  ergebe  sich  nicht,  daß  er  die  5  Jt
wirklich  gegeben."
Präs.:  „Die  Fassung  des  Passus  ist  so,  daß  man  doch  zu  dieser
Annahme  kommen  muß,  auch  wenn  Sie  die  -'>  JL  nicht  gegeben
haben."
Hüllessem  behaupt.t,  er  habe  dem  Kinde  das  Geld  angeboten,
um  ihm  Vertrauen  einzuflößen;  es  habe  überhaupt  ein  freundschaftliches
Verhältniß  zwischen  ihm  und  dem  Kinde  bestanden.
Präs.:  „Nun  ja,  wir  werden  Briefe  verlesen,  woraus  hervorgeht,
daß  ein  gewisses  vertrauliches  Verhältniß  bestaub  zwischen  dem  Herrn
Zeugen  rind  der  kleinen  Kunz."
Oberprok.  stellt  die  Frage,  warum  Zeuge  dem  Kinde  die  5
angeboten  habe.
Zeuge:  „Ich  glaube,  es  sollte  ein  Bindemittel  zum  Vertrauen  sein."
Oberprok.:  „Also  nicht  um  die  Wahrheitsliebe  des  Kindes  zu
bestechen?"
Zeuge:  „Gott  bewahre."
Präs.:  „Es  ist  der  Wunsch  der  rorgesetzten  Behörde  des  Herrn
            
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