Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Bachem:  „Wie  kommt  Zeuge  dazu,  über  angesehene  Persönlichkeiten,
  insbesondere  über  den  Advokat-Anwalt  Müller  in  Koblenz,
welchen  er  als  Heuchler  und  erbärmlic'*  en  Menschen  b  ezeichnet,
  .  .
Präs.:  „Das  geht  über  den  Gegenstand  des  jetzigen  Prozesses
hinaus,  und  kann  nicht  dazu  dienen,  irgend  Etwas  in  Bezug  auf  den
behaupteten  Betrug  aufzuhellen."
Bachem:  „HerrPräs.,  die  Vertheidigung  b  edarf  au  ch  dieses
Momentes,  um  dem  Gerichte  ein  Gesammtbild  über  die  Thätigkeit
dieses  Mannes  gegenüber  seiner  Eigenschaft  als  Zeuge  vorführen  zu
können."
Präs,  glaubt,  die  bezügliche  Erörterung  sei  nicht  von  Bedeutung;
der  Vertheidigung  standen  die  Akten  zur  Verfügung;  er  stelle  der  Vertheidigung
  anheim,  beim  Gericht  einen  Beschlus;  zu  beantragen,  ob  die
Frage  gestellt  werden  solle.
Verth.  Bachem  stellt  diesen  Antrag  nicht,  sondern  nimmt  Akt
von  der  Erklärung  des  Präs.,  der  zufolge  es  ihm  gestattet  sei,  im  weitern
Verlaus  der  Verhandlung  auf  die  Akten  zurückzugreifen,  soweit  er  das
zur  Durchführung  der  Vertheidigung  nöthig  habe.
Bachem:  „Ich  frage,  wie  oft  der  Zeuge  die  gerichtliche  Einziehung
des  Past.  N.  beantragt  hat,  ehe  dieselbe  erfolgt  ist?"
Ober-Prokurator:  „Ich  muß  mich  gegen  die  Stellung  dieser
Frage  erklären;  die  Verhaftung  Neur.'s  ist  lediglich  auf  Veranlassung
des  Herrn  Untersuchungsrichters  geschehen.  Dieser  hat  den  Antrag  auf
Einleitung  des  Verfahrens  liitb  Verhaftung  gestellt;  der  Herr  Zeuge
hatte  kein  Recht,  einen  solchen  Antrag  zu  stellen.  Alles  ist  auf  Initiative
  des  Herrn  Untersuchungsrichters  erfolgt."
Bachem:  „Ans  den  Akten  ergibt  sich  und  es  kann  nicht  bestritten
werden,  das;  Herr  Zeuge  dse  Verhaftung  N.'s  4mal  empfohlen  hat;
die  Vertheidigung  hat  kein  Interesse,  zu  behaupten,  daß  die  Verhaftung
N.'s  auf  den  Einfluß  des  Zeugen  zurückzuführen  sei.  Ich  möchte  bitten,
die  Frage  zu  stellen,  ob  Herr  Zeuge  die  Unterbringung  von  zweien  der
Kinder,  nämlich  der  Hubertus  und  Leist,  in  eine  Irrenanstalt  empfohlen
  hat."
Zeuge  erklärt,  sich  der  Sache  nicht  mehr  zu  erinnern.
Bachem:  „Ich  möchte  die  fernere  Frage  an  den  Zeugen  gestellt
wissen,  ob  er  zur  Zeit  seiner  Thätigkeit  in  Marp.  auch  die  Vernehmung
des  Zuchthäuslers  Brill  als  Zeuge  in  der  Sache  beantragt  hat."
            
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