47
Bachem: „Wie kommt Zeuge dazu, über angesehene Persönlichkeiten,
insbesondere über den Advokat-Anwalt Müller in Koblenz,
welchen er als Heuchler und erbärmlic'* en Menschen b ezeichnet,
. .
Präs.: „Das geht über den Gegenstand des jetzigen Prozesses
hinaus, und kann nicht dazu dienen, irgend Etwas in Bezug auf den
behaupteten Betrug aufzuhellen."
Bachem: „HerrPräs., die Vertheidigung b edarf au ch dieses
Momentes, um dem Gerichte ein Gesammtbild über die Thätigkeit
dieses Mannes gegenüber seiner Eigenschaft als Zeuge vorführen zu
können."
Präs, glaubt, die bezügliche Erörterung sei nicht von Bedeutung;
der Vertheidigung standen die Akten zur Verfügung; er stelle der Vertheidigung
anheim, beim Gericht einen Beschlus; zu beantragen, ob die
Frage gestellt werden solle.
Verth. Bachem stellt diesen Antrag nicht, sondern nimmt Akt
von der Erklärung des Präs., der zufolge es ihm gestattet sei, im weitern
Verlaus der Verhandlung auf die Akten zurückzugreifen, soweit er das
zur Durchführung der Vertheidigung nöthig habe.
Bachem: „Ich frage, wie oft der Zeuge die gerichtliche Einziehung
des Past. N. beantragt hat, ehe dieselbe erfolgt ist?"
Ober-Prokurator: „Ich muß mich gegen die Stellung dieser
Frage erklären; die Verhaftung Neur.'s ist lediglich auf Veranlassung
des Herrn Untersuchungsrichters geschehen. Dieser hat den Antrag auf
Einleitung des Verfahrens liitb Verhaftung gestellt; der Herr Zeuge
hatte kein Recht, einen solchen Antrag zu stellen. Alles ist auf Initiative
des Herrn Untersuchungsrichters erfolgt."
Bachem: „Ans den Akten ergibt sich und es kann nicht bestritten
werden, das; Herr Zeuge dse Verhaftung N.'s 4mal empfohlen hat;
die Vertheidigung hat kein Interesse, zu behaupten, daß die Verhaftung
N.'s auf den Einfluß des Zeugen zurückzuführen sei. Ich möchte bitten,
die Frage zu stellen, ob Herr Zeuge die Unterbringung von zweien der
Kinder, nämlich der Hubertus und Leist, in eine Irrenanstalt empfohlen
hat."
Zeuge erklärt, sich der Sache nicht mehr zu erinnern.
Bachem: „Ich möchte die fernere Frage an den Zeugen gestellt
wissen, ob er zur Zeit seiner Thätigkeit in Marp. auch die Vernehmung
des Zuchthäuslers Brill als Zeuge in der Sache beantragt hat."