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Ich sehe nun kein so grobes Interesse daran, dab Alles im Detail behandelt
werde, denn der Zeuge Kleber hat umfassend darüber gesprochen,
und wenn man dessen Zeugniß nicht antasten will — und das scheint
nicht zu geschehen, denn er ist nirgends angegriffen und interpellirt worden,
so kann man auch das Zeugniß des Hru. v. H. nicht angreifen."
Vertheidiger Bachem: „Bezüglich der ganzen Widerrnfsgeschichte
hat die Vertheidigung gar kein Interesse daran, Ausführungen
des Hru. v. H. zu verlangen. Die Auffassung des Hm. Präs, stimmt
durchaus mit der der Vertheidigung überein. Was wir Bezug auf den
Widerruf geschehen und protokollirt worden ist, wird genügend erklärt
durch Hrn. Kleber. Wohl aber hat die Vertheidigung ein großes Interesse
daran, daß die Beurtheilung des Gesammt-Berfahrens des Hm.
v. H. ermöglicht wird. Die Vertheidigung geht bei den wenigen Fragen,
die sie ihrer Auffaffung nach im Interesse der Vertheidigung an den
Zeugen zu richten hat, davon aus, daß das Gericht bei Beurtheilung
der Sache und Findung des U> theils keineswegs ans diejenigen Momente
beschränkt ist, die hier in öffentlicher Verhandlung zu Tage gefördert
werden, das Gericht iu der Lage und berechtigt sei, an der Hand der
Akten und nach Lage der Sache insgesammt sein Urtheil zu fällen. Von
diesem Gesichtspunkt ans, der rechtlich unangreifbar ist, bitte ich, einige
Fragen an den Zeugen zu richten. Insbesondere muß ich das noch
hinzufügen, daß der von Seiten der Beschuldigen in Bezug auf den
Werth der Aussagen desZeugen Hrn. v. M.-H. bestehende
Zweifel, der hier bereits ausgesprochen worden ist, und den die V..-theidigung
durchaus theilt, sehr nachdrücklich wird geltend
gemacht werden müssen. — Der Zeuge ist am 1. Oktober 1876
zum ersten Male nach Marpingen gekommen, darin irre ich doch nicht?"
Zeuge: „Ich glaube am 1. Oktober."
Ober Prokurator: „Am 2. Oktober wurde er mir durch einen
Gensdarmen zugeführt; ich' hatte itoch keine Nachricht von seiner Thätigkeit
erhalten, diese ging erst am 3. Tage Seitens der Regierung
in Trier ein."
Bachem: „Der Kriminial-Kommiffar hat zuerst einen General-Lenmnndsbericht
über Marpingen erstattet; die Vertheidigung hat Interesse
daran, daß dieser Bericht, wenigstens der erste Theil desselben,
verlesen werde."
Präs.: „Ich habe bereits bemerkt, daß die Behörde den Leuten