Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Ich  sehe  nun  kein  so  grobes  Interesse  daran,  dab  Alles  im  Detail  behandelt
  werde,  denn  der  Zeuge  Kleber  hat  umfassend  darüber  gesprochen,
und  wenn  man  dessen  Zeugniß  nicht  antasten  will  —  und  das  scheint
nicht  zu  geschehen,  denn  er  ist  nirgends  angegriffen  und  interpellirt  worden,
so  kann  man  auch  das  Zeugniß  des  Hru.  v.  H.  nicht  angreifen."
Vertheidiger  Bachem:  „Bezüglich  der  ganzen  Widerrnfsgeschichte
hat  die  Vertheidigung  gar  kein  Interesse  daran,  Ausführungen
des  Hru.  v.  H.  zu  verlangen.  Die  Auffassung  des  Hm.  Präs,  stimmt
durchaus  mit  der  der  Vertheidigung  überein.  Was  wir  Bezug  auf  den
Widerruf  geschehen  und  protokollirt  worden  ist,  wird  genügend  erklärt
durch  Hrn.  Kleber.  Wohl  aber  hat  die  Vertheidigung  ein  großes  Interesse
  daran,  daß  die  Beurtheilung  des  Gesammt-Berfahrens  des  Hm.
v.  H.  ermöglicht  wird.  Die  Vertheidigung  geht  bei  den  wenigen  Fragen,
die  sie  ihrer  Auffaffung  nach  im  Interesse  der  Vertheidigung  an  den
Zeugen  zu  richten  hat,  davon  aus,  daß  das  Gericht  bei  Beurtheilung
der  Sache  und  Findung  des  U>  theils  keineswegs  ans  diejenigen  Momente
beschränkt  ist,  die  hier  in  öffentlicher  Verhandlung  zu  Tage  gefördert
werden,  das  Gericht  iu  der  Lage  und  berechtigt  sei,  an  der  Hand  der
Akten  und  nach  Lage  der  Sache  insgesammt  sein  Urtheil  zu  fällen.  Von
diesem  Gesichtspunkt  ans,  der  rechtlich  unangreifbar  ist,  bitte  ich,  einige
Fragen  an  den  Zeugen  zu  richten.  Insbesondere  muß  ich  das  noch
hinzufügen,  daß  der  von  Seiten  der  Beschuldigen  in  Bezug  auf  den
Werth  der  Aussagen  desZeugen  Hrn.  v.  M.-H.  bestehende
Zweifel,  der  hier  bereits  ausgesprochen  worden  ist,  und  den  die  V..-theidigung
  durchaus  theilt,  sehr  nachdrücklich  wird  geltend
gemacht  werden  müssen.  —  Der  Zeuge  ist  am  1.  Oktober  1876
zum  ersten  Male  nach  Marpingen  gekommen,  darin  irre  ich  doch  nicht?"
Zeuge:  „Ich  glaube  am  1.  Oktober."
Ober  Prokurator:  „Am  2.  Oktober  wurde  er  mir  durch  einen
Gensdarmen  zugeführt;  ich'  hatte  itoch  keine  Nachricht  von  seiner  Thätigkeit
  erhalten,  diese  ging  erst  am  3.  Tage  Seitens  der  Regierung
in  Trier  ein."
Bachem:  „Der  Kriminial-Kommiffar  hat  zuerst  einen  General-Lenmnndsbericht
  über  Marpingen  erstattet;  die  Vertheidigung  hat  Interesse
  daran,  daß  dieser  Bericht,  wenigstens  der  erste  Theil  desselben,
verlesen  werde."
Präs.:  „Ich  habe  bereits  bemerkt,  daß  die  Behörde  den  Leuten
            
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