Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Fünfte  Sitzung.
Mittwoch  den  5.  März,  von  i)  bis  halb  1  Uhr.
Präs.:  „Es  sind  wohl  Vertreter  verschiedener  Zeitungen  hier,  z.  B.
der  ,Köln.  Ztg/,  des.Paulinusbl/  u.  s.  w.  Ich  muß  mir  nun  die
Bemerkung  erlauben,  daß  es  mir  ganz  recht  ist,  wenn  die  Verhandlungen
ganz  veröffentlicht  werden,  und  d  a  r  u  m  habe  ich  den  Vertretern  der
Presse  bereitwilligst  einen  Platz  gewährt,  und  habe  ich  damit  ermöglichen
wollen,  das;  wahrheitsgetreu  berichtet  werden  könnte,  was  hier  verhandelt
  wird.  Ich  kann  aber  der  Oesfentlichkeit  gegenüber  natürlich  nicht
verantwortlich  sein  für  das,  was  die  Presse  damit  macht,  wenn  sie  z.  B.
eine  unrichtige  Darstellung  der  Verhandlungen  gibt.  Ich  finde  nun  in
der  .Saarbrücker  Z  e  i  t  u  n  g'  mehrere  ganz  große  Ungenauigkeiten,
z.  B.  betreffs  des  Namens  „„Wunderkinder"",  dann  auch  betreffs  eines
Vorwurfes,  welchen  ich  einem  Beschuldigten  „„in's  Gesicht""  gemacht
haben  soll.  Es  sind  auch  noch  andere  Punkte,  welche  ich  hier  nicht  erwähnen
  will;  namentlich  noch  ein  Punkt  in  der  Vernehmung  des  Beschuldigten
  Schwaab,  welchen  ich  durchaus  nicht  weiter  allsgesponnen
habe,  ist  v  o  l  l  st  ä  n  d  i  g  unrichtig  dargestellt.  Ich  bin  für  solche
Unrichtigkeiten  nicht  verantwortlich."
Es  tritt  nunmehr  vor  der  Zeuge  Leop.  Friedr.  Wilh.  Freiherr
v.  Meerscheidt-Hülleffem,  Kriminalkommissar  in  Berlin.
Präs.:  „Sie  haben  den  Auftrag  erhalten,  in  Ihrer  Eigenschaft  als
Kriminalkommissar  und  zwar  zunächst  als  Detektivbeamter  sich  nach
Marpingen  zu  begeben?"
Zeuge:  „Ja."
Präs.:  „Der  Auftrag  ging  nicht  von  der  juristischen  Behörde  aus?"
Zeuge:  „Nein."
Präs.:  „Sie  sind  anfaligs  mit  der  Justizbehörde  ilicht  in  Verbindung
  getreten?"
Zeuge:  „Nein."
Präs.:  „Als  Ihre  1.  Bekanntschaft  mit  der  Justizbehörde  erfolgte
uild  Sie  sich  auswiesen,  da  Sie  verhaftet  waren,  ist  Ihnen  sofort  bemerkt
  worden,  daß  nur  der  Untersuchungsrichter  und  die  Staatsanwaltschaft
  bei  eingeleitetem  Verfahren  zu  handeln  berechtigt  sei,  und  die
Staatsanwaltschaft  sich  dann  an  den  Untersilchungsrichter  zu  weilden
habe?  Ist  Ihnen  dann  nicht  ausgegeben  worden,  sich  nun  nicht  mehr  zu
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