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nach Schluß des Protokolls von den Widerrufen gesprochen
haben, nämlich beim Weggehen."
Verched. Bachem: „Ich konstalire, daßZeuz' Kleber ausdrücklich
gesagt hat, es sei ihm „wahrscheinlich", daß die Darstellung, welche
Herr Thömes von dem Hergange gibt, richtig sei."
Kleber: „Ich erinnere mich jetzt ganz bestimmt, daß ich
dem Beschuldigten Thömes in der Vernehmung am 13. August 1877
ausdrücklich gesagt habe, daß der Widerruf vor mir erfolgt sei; und
sogar ist es mir wahrscheinlich, daß ich ihm das schon mährend
seiner Konstituirung gesagt habe, also ehe das Protokoll unterschrieben
wurde."
Verth. Bachem: „Ich konstatire folgende auffallende Thatsache.
Der Zeuge Herr Kleber sagt zu Herrn Dr. Thömes: „„Wie
haben einen Widerruf in den Akten;"" darauf entgegnet ihm Herr
Thömes: „„Ich glaube das nicht."" Und darauf unterläßt es
der Herr Untersuchungsrichter, dem Herrn Dr. Thömesdie
Akten, in welchen der Widerruf zu Protokoll genommen sein soll,
vorzulegen; nur zwischen Thür und Angel entgegnet er
ihm, seine Behauptung, das; Widerrufungen in den Akten ständen, sei
doch wahr."
Dr. Thömes: „Ich habe noch einen Punkt zu bemerken. Während
der Abfassung des Protokolles habe ich mehrmals dem Herrn
Untersuchungsrichter gesagt, daß ich dieses und jenes W o r t,
diesen undjenen Gedanken in d a s P r o t o k o l l a u f g e n o mmen
haben wolle, weil ich es ja sei, der das Protokoll zu
unterschreiben habe. Das war dem Herrn Untersuchungsrichter
nicht angenehm, und er ist mehrmals unwirsch geworden; ich
glaube, das kam daher, weil er befürchtet hat, ich werde das Protokoll
überhaupt nicht unterschreiben, wozu ich ja berechtigt
gewesen wäre, weil der Wortlaut desselben nicht in allen Punkten nach
meinem Verlangen abgefaßt worden war. Ich halte dieses Vorkommnis
für überaus wichtig, und ich werde in der Vertheidigung auf diesen
Punkt zurückkommen."