Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Kleber:  „N  ein,  ich  habe  ihm  die  Protokolle  nicht  v  o  r  g  e  l  e  g  t."
Thoemes:  „Ich  habe  während  der  protokollarischen  Vernehmung
zu  dem  Hrn.  Untersuchungsrichter  gesagt:  „„Wenn  das  Gericht  mich
einer  Beihülfe  zu  einem  Betrüge  anklagt,  dann  muß  doch  vorher
bewiesen  worden  sein,  daß  überhaupt  der  Betrug,  zu  welchem  ich
Hülfe  geleistet  haben  soll,  vorgekommen  ist;  wenn  Sie  einen  solchen  Betrug
  erwiesen  haben,daun  b  i  t  t  e  i  ch,  m  i  r  d  e  n  s  e  l  b  e  n  m  i  t  z  u  t  h  e  i  l  e  n.""
Darauf  hat  der  Hr.  Untersuchungsrichter  Kleber  zu  mir  gesagt:  „„Ich
werde  Ihnen  nach  Schluß  Ihrer  protokollarischen  Vernehmung  darüber
Mittheilung  machen.""  Ich  habe  mich  nun  trotzdem  auf  eine  protokollarische
  Vernehmung  eingelassen,  obschon  ich  damals  wie  heute  glaubte,
daß  man  mich  nie  wegen  eines  Betruges  oder  der  Theilnahme  an  einem
Betrüge  vor  Gericht  stellen  könne.  Nachdem  das  Protokoll  unterschrieben
war,  habe  ich  zum  Herrn  Untersuchungsrichter  gesagt:  „„Wie  konnten
Sie  einen  Mann  wie  den  Hrn.  v.  Meerscheidt-HüUessem  nach  Marpingen
schicken?""  Darauf  erwiderte  Herr  Kleber:  „„Auch  außer  dem  vom
Herrn  von  Meerscheidt  behaupteten  Widerrufe  haben  wir  einen  and  ern
Widerruf  in  den  Akten.""  Darauf  habe  ich  ihm  ausdrücklich  gesagt:
„„Das  muß  doch  wohl  anders  sein.""
Präs.  (zu  Kleb.):  „Alis  diese  Aeußerung  des  Herrn  Thoemes
haben  Sie  ihm  also  nicht  die  Protokolle,  in  welcher  die  einzelnen
Widerrufungen  zu  den  Akten  genommen  worden  waren,  vorgelegt?
Sie  haben  ihm  also  nicht  gesagt,  vor  wem  und  was  die  Kinder
widerrufen  hätten?"
Kleber:  „Nein!"
Thöm  es:  „Meine  Erinnerung  an  den  Vorfall  ist  so  klar,  daß  ich
mich  ausdrücklich  daran  erinnere,  daß  mir  schon  ausgestanden
waren  und  schon  an  der  Thüre  standen;  also  kann  nicht  die  geringste
  Rede  davon  sein,  das;  der  Herr  Untersuchungsrichter  mir  die
Protokolle  vorgelegt  habe.  Ich  habe  in  Folge  der  Weise,  in
welcher  der  Herr  Untersuchungsrichter  von  den  Widerrufen  sprach,  nicht
die  Ueberzeugung  gewinnen  können,  außer  dem  Widerrufe,  welcher  vor
dem  Geheimpolizisten  geschehen  sein  soll,  sei  irgend  ein  anderer
Widerruf  g  e  l  e  i  st  e  t  worden.  Ich  habe  immer  nur  vermuthen
können,  es  handle  sich  n  u  r  u  m  d  e  n  v  o  m  G  e  h  e  i  m  p  o  l  i  z  i  st  e  n  b  eh
  a  u  p  t  e  t  e  n  W  i  d  e  r  r  u  f."
Kleber:  „Es  ist  mir  allerdings  wahrscheinlich,  daß  wir  erst
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