Full text: Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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z u d e n A k t e n gegeben hat. balirt vim 27. Oktober. In denselben 
erklärt das Kind dem Hrn. von Meersch.-H. ungefähr Folgendes: „Die 
„Worte: „„Ihr sollt beten!"" habe ich mir ausgedacht; ich habe nie eine 
„Frau gesehen, wenn Kranke da waren. Ich habe überhaupt nur am 
„l. Tage eine Frau gesehen; wenn ich behauptet habe, sie öfters gesehen 
„zu haben, so habe ich gelogen. Es ist uns von anderen Leuten 
„eingeredet worden, wir sollten den Leuten sagen, die Mutter Gottes 
„habe ve> langt, daß eine Kapelle gebaut, und daß die Kranken zur 
.Gnadenstelle geführt werden sollten." 
Dieses Protokoll, welches in den Akten sich vorfindet, trägt die 
Unterschrift des Kindes Marg. Kunz. Nach dieser Unterschrift hat Hr. 
Meersch -H. noch beigefügt: „selbstverständlich ist dies nicht die gan;e 
„Wahrheit; aber das Kind will die Schuldigen nicht neunen. Offen- 
„bar ist seine Mutter Schuld au dem ganzen Treiben. Als der 
„Pastor in's Gefängniß gefahren wurde, zeigte ich ihm den Wagen, in 
„welchem er laß, und sagte ihm, auch seiner Mutter werde e? so gehen; 
„es hat mir darauf nicht entgegnet, seine Mutter habe nichts 
„Bö>es gethan, sondern es hat mich gebeten, seiner Mutter nichts 
„Schlimmes zuzufügen. Daraus schließe ich, daß es glaubt, 
„leine Mutter habe etwas Schlimmes gethan. Ich habe 
„es dann nob im Beisein vieler Gendarmen gefragt, ob das Alles 
„auch richtig sei. was im Protokolle stehe, und es hat dies zugestanden, 
„sowie auch, daß es weder aus Furcht noch aus Zuneigung zu mir seine 
„Aussagen gemacht habe." 
Nach der Verlesung dieses Protokolles erklärt der Zeuge Kleber, 
daß er diesesProtokoll der Marg. Kunz am 2. Novbr. vorgehalten, 
und daß das Kind ihm bestätigt habe, dieses Protokoll sei der 
Wahrheit gemäß. 
Es war sehr oft dem Hrn. Pastor Neureuter vorgeworfen worden, 
daß er die Behauptung, die Kinder hätten nicht widerrufen, in den 
Zeitungen ausgestellt habe, obgleich ihm doch der Untersuchungsrichter selber 
gesagt habe, daß die Kinder vor ihm widerrufen hätten; der Hr. Präs, 
hat dem Angeklagten Neureutcr bei seiner Vernehmung in der 2. Sitzung 
am 3. März mehrmals vorgehalten, daß er doch unbedingt der Ver¬ 
sicherung des Untersuchungsrichters, daß die Kinder vor 
ihm (dem Untersuchungsrichterl widerrufen hätten, hätte Glauben 
schenken müssen. Durch eine sehr lange Verhandlung, an welcher 
sich auch der Angekl. Neureuter und die beiden Hrn. Vertheidiger bethei-
	        
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