Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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z  u  d  e  n  A  k  t  e  n  gegeben  hat.  balirt  vim  27.  Oktober.  In  denselben
erklärt  das  Kind  dem  Hrn.  von  Meersch.-H.  ungefähr  Folgendes:  „Die
„Worte:  „„Ihr  sollt  beten!""  habe  ich  mir  ausgedacht;  ich  habe  nie  eine
„Frau  gesehen,  wenn  Kranke  da  waren.  Ich  habe  überhaupt  nur  am
„l.  Tage  eine  Frau  gesehen;  wenn  ich  behauptet  habe,  sie  öfters  gesehen
„zu  haben,  so  habe  ich  gelogen.  Es  ist  uns  von  anderen  Leuten
„eingeredet  worden,  wir  sollten  den  Leuten  sagen,  die  Mutter  Gottes
„habe  ve>  langt,  daß  eine  Kapelle  gebaut,  und  daß  die  Kranken  zur
.Gnadenstelle  geführt  werden  sollten."
Dieses  Protokoll,  welches  in  den  Akten  sich  vorfindet,  trägt  die
Unterschrift  des  Kindes  Marg.  Kunz.  Nach  dieser  Unterschrift  hat  Hr.
Meersch  -H.  noch  beigefügt:  „selbstverständlich  ist  dies  nicht  die  gan;e
„Wahrheit;  aber  das  Kind  will  die  Schuldigen  nicht  neunen.  Offen-„bar
  ist  seine  Mutter  Schuld  au  dem  ganzen  Treiben.  Als  der
„Pastor  in's  Gefängniß  gefahren  wurde,  zeigte  ich  ihm  den  Wagen,  in
„welchem  er  laß,  und  sagte  ihm,  auch  seiner  Mutter  werde  e?  so  gehen;
„es  hat  mir  darauf  nicht  entgegnet,  seine  Mutter  habe  nichts
„Bö>es  gethan,  sondern  es  hat  mich  gebeten,  seiner  Mutter  nichts
„Schlimmes  zuzufügen.  Daraus  schließe  ich,  daß  es  glaubt,
„leine  Mutter  habe  etwas  Schlimmes  gethan.  Ich  habe
„es  dann  nob  im  Beisein  vieler  Gendarmen  gefragt,  ob  das  Alles
„auch  richtig  sei.  was  im  Protokolle  stehe,  und  es  hat  dies  zugestanden,
„sowie  auch,  daß  es  weder  aus  Furcht  noch  aus  Zuneigung  zu  mir  seine
„Aussagen  gemacht  habe."
Nach  der  Verlesung  dieses  Protokolles  erklärt  der  Zeuge  Kleber,
daß  er  diesesProtokoll  der  Marg.  Kunz  am  2.  Novbr.  vorgehalten,
und  daß  das  Kind  ihm  bestätigt  habe,  dieses  Protokoll  sei  der
Wahrheit  gemäß.
Es  war  sehr  oft  dem  Hrn.  Pastor  Neureuter  vorgeworfen  worden,
daß  er  die  Behauptung,  die  Kinder  hätten  nicht  widerrufen,  in  den
Zeitungen  ausgestellt  habe,  obgleich  ihm  doch  der  Untersuchungsrichter  selber
gesagt  habe,  daß  die  Kinder  vor  ihm  widerrufen  hätten;  der  Hr.  Präs,
hat  dem  Angeklagten  Neureutcr  bei  seiner  Vernehmung  in  der  2.  Sitzung
am  3.  März  mehrmals  vorgehalten,  daß  er  doch  unbedingt  der  Versicherung
  des  Untersuchungsrichters,  daß  die  Kinder  vor
ihm  (dem  Untersuchungsrichterl  widerrufen  hätten,  hätte  Glauben
schenken  müssen.  Durch  eine  sehr  lange  Verhandlung,  an  welcher
sich  auch  der  Angekl.  Neureuter  und  die  beiden  Hrn.  Vertheidiger  bethei-
            
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