Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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nur  irgend  etwas  Weines  gesehen;  aber  sie  waren  jetzt  darauf  zurückgekommen,
  daß  Alles,  was  sie  Anfangs  gesagt  hätten,  auf  Wahrheit  beruhe."
Der  Präsident  läßt  die  Erklärung  verlesen,  welche  die  Wittwe
Magd.  Kunz  über  das  am  27.  Oktober  von  dem  Geheimpolizisten  über
die  Aussagen  ihrer  Tochter  aufgenommene  Protokoll  am  27.  November
1876  veröffentlicht  hat.  Dieselbe  lautet:
Am  27.  Oktober,  als  die  Verhaftung  des  Hrn.  Pastor  Neur.
erfolgte,  wurde  meine  Tochter  Margaretha  von  einem  Gendarmen
abgeholt  und  in  das  Haus  des  Wirthes  Bl.  zu  dem  Hrn.  James
Marlow,  d.  h.  v.  Meerscheidt  Hüllessem,  gebracht.  Ich  begleitete
mein  Kind,  blieb  aber  unten  im  Hause,  während  es  in  den
zweiten  Stock  zu  jenem  Herrn  gefühlt  wurde.  AIs  die  Ankunft
des  Wagens,  ivorin  der  Hr.  Pastor  als  Gefangener  saß,  erwartet
  wurde,  rief  der  Hr.  v.  Meersch.-Hülless.,  wie  nur  berichtet
wurde,  den  unten  flehenden  Gendarmen  zu,  sie  möchten  die  Straße
säubern,  oaß  er  auf  den  Wagen  hinsehen  könne.  Nach  der  Aussage
  meiner  Tochter  stellte  er  diese  bann  auf  einen  Stuhl  und
zeigte  ihr  die  herankommende  Droschke,  worin  der  Hr.  Pastor  saß,
mit  den  Worten:  „Siehst  Du  jetzt?  Ihr  habt  eine  falsche  Mutter
Gottes.  Sie  hat  Euch  gesagt,  wir  könnten  dem  Pastor  Nichts
machen.  Wenn  Tu  jetzt  die  Wahrheit  nicht  sagst,  wird  morgen
auch  Deine  Mutter  genommen."  Das  Kind  antwortete:  „Was
hat  denn  meine  Mutter  verbrochen?"  Darauf  sagte  jener  Herr:
„Das  wirst  Tu  am  besten  wissen."  Dann  mußte  meine  Tochter
wieder,  wie  bei  allen  Verhören,  das  Protokoll  unterschreiben,
wurde  dann  entlassen  und  ging  später  zur  Schule.  —  Um  3  Uhr
wurde  mein  Kind  durch  einen  Gendarmen  aus  der  Schule  abgeholt
  und  wiederum  zu  dem  Hrn.  v.  Mcersch.-Hüll.  gebracht.
Derselbe  sagte  zu  meiner  Tochter,  er  habe  das  früher  aufgenommene
  Protokoll  verklext  („verplatscht"  in,  Ausdruck  der  Mary.
Sprache)  und  könne  es  so  nicht  fortschicken.  Es  brauche  jetzt  nur
wieder  seinen  Namen  zuschreiben.  Das  Kind  unterschrieb
denn  auch  wieder  und  wende  sogleich  wieder  in  die  Schule
von  einem  Gendarmen  geführt,  ohne  irgend  eine  nennenswerthe
Zwischenzeit.
Marpingen,  den  27.  Nov.  1876.  Wittwe  Magd.  Kunz.
Daraus  wird  das  Protokoll  verlesen,  welches  Hr.  v.  Meersch.-Hüll.
            
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