Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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unb  klar  aus,  das  britte  bagen  etwas  verschwommen;  sie  erklärten,
am  3.  Juli  im  Härtelwalde  Heidelbeeren  gesucht  zu  haben;  als  sie  nach
Hause  gingen,  hätten  sie  am  Ausgange  des  Waldes  eine  weiße  Frau
mit  einem  Kinde  auf  dem  Arme,  sitzend  oder  stehend,  gesehen;  am  folgenden
  Tage  sei  dasselbe  geschehen;  sie  hatten  gefragt,  wer  sie  sei,  und
sie  habe  erwidert,  „ich  bin  die  unbefleckt  Empfangene";  sie  habe  auch
gesagt,  es  solle  an  der  Stelle  eine  Kapelle  erbaut  werden;  sie  hätten  in
der  Folge  noch  oft  diese  Erscheinung  gehabt.  —  Es  ergab  sich  ein  Widerspruch
  in  ihren  Aussagen;  die  Hubertus  hat  behauptet,  sie  allein  habe
mit  der  Mutter  Gottes  gesprochen,  die  Kunz  und  Leist  aber  nicht:  Kunz
aber  sagte,  sie  und  die  Hubertus  hätten  mit  der  Mutter  Gottes  gesprochen.
  Dieser  Widerspruch  ergab  sich  auf  das  Allerbestimmteste.
Pastor  Schneider  macht  daraus  aufmerksanr,  dieser  angebliche
Widerspruch  könne  sich  vielleicht  dadurch  erklären  lassen,  daß  das  eine
Kind  leise  mit  der  Erscheinung  sprach,  so  daß  das  andere  Kind  das
nicht  gemerkt  hat.
Dr.  Thömes  fragt,  ob  denn  in  dem  Protokolle  ausdrücklich  beide
Kinder  von  demselben  Tage  redeten,  oder  ob  es  nicht  möglich  sei,
anzunehmen,  daß  das  eine  Kind  behaupte,  am  l.  Tage  habe  es  allein
mit  der  Erscheinung  gesprochen,  aber  am  2.  Tage  hätten  beide  mit
ihr  gesprochen.  Damit  dies  klar  gestellt  werden  könne,  und  überhaupt
zur  vollständigen  Aufklärung  der  Sache  verlangt  Dr.  Thömes,  daß  das
ganze  Protokoll,  welches  Remelö  vor  den  Kindern  ausgenommen  hat,
verlesen  werde;  nach  langer  und  erregter  Debatte  ordnet  der  Hr.  Ger.-Präsiduit
  die  Verlesung  an.
Präs,  zum  Zeugen  Remele;  „Sind  Sie  katholisch?"
Zeuge:  „Ja."
Präs.:  „Es  ist  am  Ende  von  Bedeutung,  daß  nicht  bloß  evangelische
  Beamten  in  dieser  Sache  siguriren.  Bei  den  Akten  liegt  ein
Schriftstück  aus  der  Redaktion  der  .Germania',  worin  die  Beamten  ausgeführt
  sind,  die  in  diesem  Prozesse  thätig  waren;  bei  den  Meisten  heißt
es:  „evangelisch";  bei  Ihnen  heißt  es:  „katholisch  getauft".
Vertheidiger  Bachem:  „Die  Vertheidigung  erklärt,  daß  sie  keine
Veranlassung  zu  einer  Erörterung  über  diesen  Gegenstand  habe."
Präs.:  „Es  sei  ja  vielleicht  möglich,  daß  einer  oder  der  andere
der  Beschuldigten  denke,  für  ihn  habe  es  keine  Bedeutung."
Vertheidiger  Simons:  „Es  ist  für  die  Vertheidigung  von  gar
keiner  Bedeutung."
            
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