Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Vierte  Sitzu«g.
Dienstag  den  4.  März,  von  halb  5  bi-  7  Uhr  Abends.
Vernehmung  der  Belastungszeugen.
Es  wird  vernommen  der  Geheime  Sanitätsrath  Dr.  Br  au  neck,
vorgeladen  als  Zeuge  und  als  Sachverständiger,  zunächst  in  seiner  Eigenfchaft
  als  Zeuge.  Er  deponirt:  „Ich  war  am  14.  Juli  1876  bei  der
Vernehmung  des  Pastors  Neureuter  durch  den  Regierungs-Präsidenten
v.  Wolfs  zugegen-  Pastor  N.  hat  uns  erklärt,  auf  die  durch  einen  Mann
ihm  mitgetheilte  Aeußerung  der  Kinder,  es  solle  an  der  bewußten  Stelle
im  Walde  eine  Kapelle  erbaut  werden,  sei  von  ihm  dem  Manne  erwidert
worden,  dazu  gehöre  viel  Geld.  Der  gleichfalls  anwesende  Bürgermeister
Woytt  setzte  dann  hinzu:  „„und  auch  die  Erlaubniß  der  Behörde.""
Ncureuter  hat  ferner  erklärt,  nicht  zu  wissen,  wer  das  bezüglich  der
Kapelle  ihnl  zuerst  gesagt  habe."
Präs.:  „Pastor  N.,  Sie  haben  die  Erklärung  gehört!  Man  wird
vielleicht  gegen  Sie  behaupten,  daß  in  Ihrer  Antwort  („es  gehöre  viel
Geld  zum  Bau  einer  Kapelle")  eine  Aufforderung  zur  Kollekte  gelegen
habe.  —  Erst  später  nannten  Sie  bezüglich  des  Ursprunges  des  Geredes
über  den  Kapellenbau  den  Namen  des  Hubertus;  woher  koinmt  dieser
Widerspruch?"
Neu  r.  :  „Als  Herr  von  Wolff  mich  vernahm,  war  ganz  Marp.
in  großer  Aufregung:  wahrscheinlich  hielt  ich  mich  nicht  für  verpflichtet,
dem  Reg.-Präsid.  auf  seine  Fragen  eme  Antwort  zu  geben."
Ober-Prokurator  koustalirt,  daß  der  Präfekt  nach  geltendem
Recht,  Code  Napoléon,  zu  solcher  Vernehmung  befugt  gewesen  fei,  nämlich
  als  Präfekt.
Vertheid.  Bachem  bestreitet,  daß  von  Wolff  sich  als  „Präfekt  des
Bezirkes"  dem  Pastor  Neur.  vorgestellt  habe;  er  schließt  daraus,  daß
Neur.  berechtigt  gewesen  sei,  die  Antwort  zu  verweigern.
Präs.:  „Die  Sache  ist  aufgeklärt."
Bachem:  „Gewiß,  doch  bemerke  ich,  daß  der  Jncidenz-Punkt  nicht
von  mir,  sondern  vom  öffentlichen  Ministerium  angeregt  worden  ist:  das
ist  meine  Legitimation  zur  Entgegnung."
Ernst  Remels,  Landgerichts-Affeffor  in  Koblenz,  früher  Unterfuchungsrichter
  in  Saarbrücken.  Zeuge  hat  am  1.  Oktober  1876  die  sogenannten
  Wunderkinder  vernommen;  zwei  derselben  sprachen  sich  bestimmt
            
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