Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Gor  n.:  „Ich  weiß  das  nicht  mehr.  Im  Mai  1876  habe  ich  ihn
als  aus  Besserung  begriffen  erklärt."
Thoemes  wünscht,  daß  in's  Protokoll  aufgenommen  werde,  daß
der  Arzt  seit  dem  Mai  1876,  in  welchem  er  den  Kranken  für  gebessert
oder  geheilt  hielt,  denselben  nicht  mehr  bis  zum  Juli  besucht  hat.
Präs,  zu  Recktenw.:  „Deßhalb  haben  Sie,  wenn  Sie  sich  im  Mai
und  Juli  für  so  gefährlich  krank  hielten,  nicht  immer  den  Doktor  gerufen?
Warum  haben  Sie  sich  nicht  darüber,  daß  er  Sie  nicht  besucht  hat,  beschwert  ?"
Reckt.:  „Ich  weiß  es  nicht."
Bachem  wünscht  folgende  Aufklärung:  „Wenn  eine  solche  Krankheit
sich  gebessert  hat,  kann  dann  nicht  in  Folge  der  durch  lauge  Krankheit  eingetretenen
  Körperschwäche  eine  Aengstlichkeit  des  Gemüthes  eingetreten  sein:?"
Thoemes  wünscht,  daß  Dr.  Cornelius  befragt  werde,  ob  er  in
seinem  Tagebuche  nicht  Notizen  über  diesen  Kranken  geführt  habe.
Cornel.:  „Kein  Knappschaftsarzt  führt  Buch  über  die  Besuche  bei
kranken  Bergleuten,  weil  wir  kein  Interesse  daran  haben,  indem  wir  ein
festes  Gehalt  von  der  Kuappschastskasse  beziehen."
Thoein.  wünscht,  daß  dies  konstatirt  werde,  daß  der  Arzt  nicht
Buch  über  den  Recktenw.  geführt  hat.
Nikolaus  Leist  ist  beschuldigt,  den  Eltern  oder  doch  den  Kindern
zu  einem  Betrüge  durch  die  That  wissentlich  Hülfe  geleistet  zu  haben.
Er  erklärt,  am  6.  Juli  1876  eine  Erscheinung  gesehen  zu  haben:  dieselbe
habe  ein  schönes  faltenreiches  Kleid  getragen,  ihr  Antlitz  sei  weiß  gewesen:
  er  habe  sie  etwa  ein  „Vaterunser"  lang  gesehen:  sie  habe  eine
goldene  Krone  getragen.
Jakob  Leist  erklärt  in  der  Hauptsache  dasselbe;  ebenso  Nikolaus
Ames,  Johann  Klotz  und  Anton  Hahn.  Letzterer  erklärt,  er  habe
anfangs  von  der  Sache  nichts  erzählt,  später  jedoch  sich  im  Gewissen  verpflichtet
  gefühlt,  Mittheilung  davon  zu  machen.  Er  bestreitet,  daß  er  den
Draht  zur  Einfriedigung  der  Gnadenstelle  habe  holen  lassen.
Hierauf  ist  die  Vernehmung  der  Beschuldigten  beendet,  und  es  folgt
die  Verhandlung  über  den  Antrag  der  Vertheidigung,  die  3  Kinder,
welche  die  Erscheinung  gesehen  zu  haben  behaupten,  zu  vernehmen.
Präsident:  „Ich  ersehe  aus  der  Zeugenliste,  daß  auch  die  drei
Kinder  als  Schutzzeugcn  bezeichnet  sind.  Mau  bringe  sie  herein.  (Dies
geschieht).  In  den  Anklagen  ist  behauptet,  von  Seiten  der  Kinder  sei
ein  Betrug  gespielt  worden.  Wegen  „„Strafunmündigkeit""  konnten  sie
            
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