23
ad XV. In Erwägung, den Beschuldigten Pfarrer Schwaab aus
Urexweiler betreffend:
daß derselbe auch thatsächlich durch seinen in der .Germania' vom
26. Jnli 1876 mitgetheilten Artitel (Vol. J. Fol. 63), in welchem er
unter Andern: erklärt: „Es haben wirklich Heilungen Statt gefunden,
und zwar sehr auffällige", zur Täuschung des Publikums beigetragen hat;
daß Schwaab, zur Erklärung aufgefordert, wie er obige Mittheilung
rechtfertigen könne, sich auch auf die angebliche wunderbare Heilung
einer gewissen Denzer und ferner eines ihm von Neureuter vorgezeigten
Kindes berief;
daß die rc. Denzer, so oft auch der Untersuchungsrichter den Versuch
machte, dieselbe als Zeugin zu vernehmen, stets bettlägerig krank war
und nicht vernommen werden konnte;
daß aus gleichem Grunde, nach der Bescheinigung der Ortsbehörde,
auch deren Vernehmung bei der mündlichen Verhandlung unterbleiben
mußte;
daß diese Thatsache allein jedoch nicht ausreicht, den bösen Glauben
des rc. Schwaab darzuthnn, indem die Denzer sich nach dem Besuche von
Marpingen vorübergehend weniger krank fühlen mochte und Schwaab trotz
der ihm bekannten Wundersncht seiner Pfarrkinder allerdings leichtfertig
den Angaben der sich selbst täuschenden Denzer getraut haben mag;
daß die vom Zeugen Dr. Frank als Aeußerun, des Schwaab bekundeten
Worte: „Die Regierung hat uns so viel angethan, jetzt wollen
wir ihr auch einmal ein Schnippchen schlagen", nicht als erwiesen erachtet
werden können, indem Dr. Frank einräumt, bei der fraglichen Gelegenheit
in später Nachtstunde mehr oder minder angetrunken gewesen zu
sein und daher für die unbedingte Richtigkeit seiner Erklärung nicht einstehen
will;
daß mithin beim Mangel anderweitiger Beweise gegen Schwaab
dessen strafrechtlicher Dolus nicht nachgewiesen ist und eine Verurteilung
nicht eintreten kann;
ad XVI. In Erwägung, den Beschuldigten Bergmann Rektenwald
betreffend, daß derselbe durch seine Behauptung, „am 5. Juli 1876 im
Härtelwalde plötzlich wunderbar von einer schweren Krankheit geheilt
worden zu sein", wesentlich zur Ausbreitung der Täuschung beigetragen hat;
daß Rektenwald nach Angabe des ihn behandelnden -ünappjchaftsarztes
Dr. Cornelius lange Zeit an heftiger, überaus schmerzlicher Ischias
rheumatica gelitten hat; '
„ daß aber dieser Zustand im Frühjahre 1876 sich so bedeutend gebessert
hatte, daß der Arzt dem Kranken kleinere Spaziergänge anempfahl;
daß seit dieser Zeit dem Arzte, welcher den Kranken als Knappschaftsarzt
unentgeltlich behandeln mußte, niemals wieder Mütheilung über
die Verschlimmerung des Zustandes des Kranken geworden ist;
daß die in den Broschüren zum Ausdruck gelangte Erklärung des
Rektenwald, er habe sich vor der wunderbaren Heilung so krank gefühlt,
daß er geglaubt, ins Gras beißen (sterben) zu müssen, um so verdächtiger