Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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zielen,  ermangelte,  daß  demnach  die  Freisprechung  der  Beschuldigten
Margaretha  Leist  geboten  erscheint;
ad  X,  in  Erwägung  sodann,  den  Beschuldigten  Schneider,
Psarrer  zu  Alsweiler  betreffend,  daß  derselbe  zunächst  durch  seinen  in  der
.Germania'  unter  seiner  Namensnnterschrift  veröffentlichten  Brief  vom
14. August  1876  (vol.  I.  fol.  169)  thatsächlich  den  fraglichen  Täuschungen
  des  Publikums  in  weiteren  Kreisen  Verbreitung  verschafft  hat,
wie  namentlich  eine  Reihe  von  Korrespondenzen  Anderer  darthut,  in
welchen  als  Grund  dafür,  daß  man  sich  an  ihn  wende,  gerade  sein  erwähntes
  Schreiben  zitirt  wird;
daß  die  Einrede  des  Beschuldigten,  er  müsse  die  Verantwortlichkeit
hierfür  ablehnen  und  dieselbe  ganz  dem  Redakteur  Majunke  überlassen,
weil  sein  Schreiben  als  Privatbrief  nicht  zur  Veröffentlichung  bestimmt
-gewesen  sei,  jeder  Berechtigung  entbehrt,  indem  er  sich  vernünftigerweise
sagen  mußte,  daß  Majunke  als  Redakteur  des  weitverbreitetsten  deutschen
ultramontanen  Blattes  auch  über  d'e  Marpinger  Ereignisse  nicht  wohl
schweige»  würde,  und  sein  Verlangen  um  Mittheilungen  hierüber  nur
auf  seine  publizistische  Thätigkeit  zurückgeführt  werden  konnte,  daß  Schneider,
  von  welchem  Dicke  (*dhib.  11.  fol.  6.)  sagt:  „Daß  er  viele  Briefe
empfangen,  aber  die  Antworten  unter  Verweisung  auf  die  .Germania'
über  drei  Wochen  kurz  machen  könne",  durch  seine  Aeußerung  an  Dicke
(adhib.  11.  fol.  3):  „Wären  Sie  nur  nicht  fortgegangen!  Wie  gut
könnten  wir  Sie  brauchen"  selbst  seine  Thätigkeit  für  die  Marpinger
Ereignisse  einräumt;  daß  auch  eine  Anzahl  an  ihn  gerichteter  Briefe,
Bitten  um  Marpinger  Wasser  u.  s.  w.  enthaltend,  welchen  zum  Theil
auch  Geld  beigefügt  war,  diese  Thätigkeit  darzuthun  geeignet  erscheinen;
daß  der  Beschuldigte  Schneider  bei  der  mündlichen  Verhandlung  der
Sache  auch  eingeräumt  hat,  in  zwei  Fällen  Marpinger  Wasser  versandt
zu  haben,  und  bei  der  am  11.  Oktober  1876  stattgehabten  Haussuchung
auch  ein  Fläschchen  mit  Marpinger  Wasser  nebst  Begleitbrief  an  Pfarrer
Völlig  zu  Mertesdorf  im  Aschenkasten  des  Ofens  gefunden  wurde;
daß  auch  bei  einer  jener  befremdenden  Szenen,  wo  die  Erklärung
einer  Person,  etwas  gesehen  zu  haben  oder  plötzlich  geheilt  worden  zu
sein,  ausreichte,  die  Menge,  kritiklos  und  unfähig  zur  Prüfung  des  Vorgefallenen,
  um  die  Betreffende  zu  schaaren,  derselben  durch  Staunen,
ehrfurchtsvolles  Benehmen,  Küssen  und  selbst  Absingen  von  Kirchenliedern
ihre  Freude  und  Bewunderung  an  den  Tag  zu  legen,  nämlich  bei  der
behaupteten,  aber  unerwiesenen  Heilung  einer  gewissen  Lattemer,  Pastor
Schneider,  der  dies  zwar  leugnet,  nach  der  bestimmten  Aussage  des
Zeugen  Weber  in  der  Nähe  der  qu.  Lattemer  betroffen  wurde  (es.  auch
Aussagen  des  Zeugen  Hentschel);
daß  demnach  an  einer  thatsächlichen  Unterstützung  des  Glaubens
an  die  fraglichen  Erscheinungen  durch  Schneider  nicht  zu  zweifeln  ist;
in  Erwägung,  daß  der  Beschuldigte  Schneider  nach  seinem  ganzen
Verhalten  während  der  Verhandlungen  sich  als  weit  praktischerer  Mann
wie  Neureuter  zeigte,  von  dessen  besonderem  Hange  zu  Schwärmerei
und  Mystizismus  Niemand  etwas  bekundet  hak;
            
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