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zielen, ermangelte, daß demnach die Freisprechung der Beschuldigten
Margaretha Leist geboten erscheint;
ad X, in Erwägung sodann, den Beschuldigten Schneider,
Psarrer zu Alsweiler betreffend, daß derselbe zunächst durch seinen in der
.Germania' unter seiner Namensnnterschrift veröffentlichten Brief vom
14. August 1876 (vol. I. fol. 169) thatsächlich den fraglichen Täuschungen
des Publikums in weiteren Kreisen Verbreitung verschafft hat,
wie namentlich eine Reihe von Korrespondenzen Anderer darthut, in
welchen als Grund dafür, daß man sich an ihn wende, gerade sein erwähntes
Schreiben zitirt wird;
daß die Einrede des Beschuldigten, er müsse die Verantwortlichkeit
hierfür ablehnen und dieselbe ganz dem Redakteur Majunke überlassen,
weil sein Schreiben als Privatbrief nicht zur Veröffentlichung bestimmt
-gewesen sei, jeder Berechtigung entbehrt, indem er sich vernünftigerweise
sagen mußte, daß Majunke als Redakteur des weitverbreitetsten deutschen
ultramontanen Blattes auch über d'e Marpinger Ereignisse nicht wohl
schweige» würde, und sein Verlangen um Mittheilungen hierüber nur
auf seine publizistische Thätigkeit zurückgeführt werden konnte, daß Schneider,
von welchem Dicke (*dhib. 11. fol. 6.) sagt: „Daß er viele Briefe
empfangen, aber die Antworten unter Verweisung auf die .Germania'
über drei Wochen kurz machen könne", durch seine Aeußerung an Dicke
(adhib. 11. fol. 3): „Wären Sie nur nicht fortgegangen! Wie gut
könnten wir Sie brauchen" selbst seine Thätigkeit für die Marpinger
Ereignisse einräumt; daß auch eine Anzahl an ihn gerichteter Briefe,
Bitten um Marpinger Wasser u. s. w. enthaltend, welchen zum Theil
auch Geld beigefügt war, diese Thätigkeit darzuthun geeignet erscheinen;
daß der Beschuldigte Schneider bei der mündlichen Verhandlung der
Sache auch eingeräumt hat, in zwei Fällen Marpinger Wasser versandt
zu haben, und bei der am 11. Oktober 1876 stattgehabten Haussuchung
auch ein Fläschchen mit Marpinger Wasser nebst Begleitbrief an Pfarrer
Völlig zu Mertesdorf im Aschenkasten des Ofens gefunden wurde;
daß auch bei einer jener befremdenden Szenen, wo die Erklärung
einer Person, etwas gesehen zu haben oder plötzlich geheilt worden zu
sein, ausreichte, die Menge, kritiklos und unfähig zur Prüfung des Vorgefallenen,
um die Betreffende zu schaaren, derselben durch Staunen,
ehrfurchtsvolles Benehmen, Küssen und selbst Absingen von Kirchenliedern
ihre Freude und Bewunderung an den Tag zu legen, nämlich bei der
behaupteten, aber unerwiesenen Heilung einer gewissen Lattemer, Pastor
Schneider, der dies zwar leugnet, nach der bestimmten Aussage des
Zeugen Weber in der Nähe der qu. Lattemer betroffen wurde (es. auch
Aussagen des Zeugen Hentschel);
daß demnach an einer thatsächlichen Unterstützung des Glaubens
an die fraglichen Erscheinungen durch Schneider nicht zu zweifeln ist;
in Erwägung, daß der Beschuldigte Schneider nach seinem ganzen
Verhalten während der Verhandlungen sich als weit praktischerer Mann
wie Neureuter zeigte, von dessen besonderem Hange zu Schwärmerei
und Mystizismus Niemand etwas bekundet hak;