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Mann, welcher ihm zunächst von der verlangten Errichtung einer Kapelle
gesprochen hat, nicht zu kennen vorgab und nicht einmal wissen wollte,
ob er seiner Pfarrei angehöre oder nicht, während er später den Beschuldigten
Hubertus als diesen Mann bezeichnete;
daß es noch auffälliger ist, wenn Neureuter seine dein fraglichen
Manne ertheilte und vor dem Regierungs-Präsidenten wiederholle Antwort:
„dazu gehört viel Geld" — vkr. Aussage der Zeugen Woytt,
Besser, Brauneck — später ableugnete und nur gesagt haben wollte, dazu
gehöre die Genehmigung der Behörde;
daß aus diesem Ableugnen seiner früheren Angabe der Schluß nahe
liegt, es sei dem Beschuldigten die erstere Aeußerung bedenklich geworden,
weil sie als ersten Impuls zu den späteren Geldsammluugen angesehen
werden könnte;
daß zur Zeit der behaupteten Teufelserscheinungen und mit Rücksicht
auf dieselben theils mündlich, theils schriftlich eine Reihe von Warnungen
an Neureuter und die übrigen mit ihm in enger Berbindung stehenden
Beschuldigten ergingen;
daß der Geistliche und Redakteur Cramer dem Neureuler auch das
a<lhib. II. fol. 22 befindliche Protokoll über den Teufel mit dem wurmstichigen
Apfel sendete, und wenn dasselbe auch nicht in die Hände des
Neureuler gelangte, sondern auf der Post in Beschlag genommen wurde,
doch dem Neureuter schon vorher Kenntniß von der betreffenden Erscheinung
gegeben worden sein muß, weil der Begleitbrief zum Protokolle
mit den Worten: „Hierbei erhalten Sie die versprochenen Auszeichnungen"
einleitet, und auch Neureuter (vol. X. fol. 662) anerkannt hat,
daß ihm diese Angaben bald nach dem vorgeblichen Vorkommen durch
den jetzt verstorbenen Ortsvorsteher Fuchs bekannt geworden seien;
daß Neureuler, u n die aus solchen Vorfällen sich für jeden Umsichtigen
ergebenden Bedenken zu beseitigen, völlig willkürlich die Erscheinungen
der Kinder in göttliche und dämonische eintheilt, wobei er freilich übersieht,
daß bei der fraglichen Teufelsaffaire der Gottesmutter eine höchst unwürdige.
lächerliche Rolle zugeschrieben wird, und wobei es ihm entgeht,
daß, während bei anderen von ihm angestellten Proben dem bloß geweihten
Wasser die Wirkung, dämonische Erscheinungen wegzubannen,
zugeschrieben wird, hier der Teufel die Anwesenheit der Got'esmutter
mit dem Sohne zu ertragen in der Lage gewesen sein soll;
daß es ferner kaum begreiflich ist, wie Neureuter am '3. Sept.
1876 (¡idhih. 1!. fol, 7) an Dicke schreiben konnte, daß der (anwesende)
Prof. Dr. Scheeben von der Sache vollends überzeugt fei, während der
Zeuge Scheeben eidlich nur erklärt, daß ihm von den behaupteten Erscheinungen
uichls ohne Weiteres so verdächtig vorgekommen sei, daß
man sie nicht für glaubhaft hätte halten können, daß aber doch mancherlei
vorgelegen habe. was erhebliche Schwierigk.nten geboten habe;
daß, als im Herbste 1876 der Zeuge Gartzen dem Beschuldigten
Neureuter, welcher ihn, Zeugen, für einen gewissenhaften guten Katholiken
hält, von der vor ihm bekundeten Blasphemie der Marg. Kunz