Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Mann,  welcher  ihm  zunächst  von  der  verlangten  Errichtung  einer  Kapelle
gesprochen  hat,  nicht  zu  kennen  vorgab  und  nicht  einmal  wissen  wollte,
ob  er  seiner  Pfarrei  angehöre  oder  nicht,  während  er  später  den  Beschuldigten
  Hubertus  als  diesen  Mann  bezeichnete;
daß  es  noch  auffälliger  ist,  wenn  Neureuter  seine  dein  fraglichen
Manne  ertheilte  und  vor  dem  Regierungs-Präsidenten  wiederholle  Antwort:
  „dazu  gehört  viel  Geld"  —  vkr.  Aussage  der  Zeugen  Woytt,
Besser,  Brauneck  —  später  ableugnete  und  nur  gesagt  haben  wollte,  dazu
  gehöre  die  Genehmigung  der  Behörde;
daß  aus  diesem  Ableugnen  seiner  früheren  Angabe  der  Schluß  nahe
liegt,  es  sei  dem  Beschuldigten  die  erstere  Aeußerung  bedenklich  geworden,
weil  sie  als  ersten  Impuls  zu  den  späteren  Geldsammluugen  angesehen
werden  könnte;
daß  zur  Zeit  der  behaupteten  Teufelserscheinungen  und  mit  Rücksicht
auf  dieselben  theils  mündlich,  theils  schriftlich  eine  Reihe  von  Warnungen
an  Neureuter  und  die  übrigen  mit  ihm  in  enger  Berbindung  stehenden
Beschuldigten  ergingen;
daß  der  Geistliche  und  Redakteur  Cramer  dem  Neureuler  auch  das
a<lhib.  II.  fol.  22  befindliche  Protokoll  über  den  Teufel  mit  dem  wurmstichigen
  Apfel  sendete,  und  wenn  dasselbe  auch  nicht  in  die  Hände  des
Neureuler  gelangte,  sondern  auf  der  Post  in  Beschlag  genommen  wurde,
doch  dem  Neureuter  schon  vorher  Kenntniß  von  der  betreffenden  Erscheinung
  gegeben  worden  sein  muß,  weil  der  Begleitbrief  zum  Protokolle
mit  den  Worten:  „Hierbei  erhalten  Sie  die  versprochenen  Auszeichnungen"
  einleitet,  und  auch  Neureuter  (vol.  X.  fol.  662)  anerkannt  hat,
daß  ihm  diese  Angaben  bald  nach  dem  vorgeblichen  Vorkommen  durch
den  jetzt  verstorbenen  Ortsvorsteher  Fuchs  bekannt  geworden  seien;
daß  Neureuler,  u  n  die  aus  solchen  Vorfällen  sich  für  jeden  Umsichtigen
  ergebenden  Bedenken  zu  beseitigen,  völlig  willkürlich  die  Erscheinungen
der  Kinder  in  göttliche  und  dämonische  eintheilt,  wobei  er  freilich  übersieht,
daß  bei  der  fraglichen  Teufelsaffaire  der  Gottesmutter  eine  höchst  unwürdige.
  lächerliche  Rolle  zugeschrieben  wird,  und  wobei  es  ihm  entgeht,
daß,  während  bei  anderen  von  ihm  angestellten  Proben  dem  bloß  geweihten
  Wasser  die  Wirkung,  dämonische  Erscheinungen  wegzubannen,
zugeschrieben  wird,  hier  der  Teufel  die  Anwesenheit  der  Got'esmutter
mit  dem  Sohne  zu  ertragen  in  der  Lage  gewesen  sein  soll;
daß  es  ferner  kaum  begreiflich  ist,  wie  Neureuter  am  '3.  Sept.
1876  (¡idhih.  1!.  fol,  7)  an  Dicke  schreiben  konnte,  daß  der  (anwesende)
Prof.  Dr.  Scheeben  von  der  Sache  vollends  überzeugt  fei,  während  der
Zeuge  Scheeben  eidlich  nur  erklärt,  daß  ihm  von  den  behaupteten  Erscheinungen
  uichls  ohne  Weiteres  so  verdächtig  vorgekommen  sei,  daß
man  sie  nicht  für  glaubhaft  hätte  halten  können,  daß  aber  doch  mancherlei
vorgelegen  habe.  was  erhebliche  Schwierigk.nten  geboten  habe;
daß,  als  im  Herbste  1876  der  Zeuge  Gartzen  dem  Beschuldigten
Neureuter,  welcher  ihn,  Zeugen,  für  einen  gewissenhaften  guten  Katholiken
  hält,  von  der  vor  ihm  bekundeten  Blasphemie  der  Marg.  Kunz
            
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