Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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bitten  Dicke  an  die  Redaktion  der  Herz-Märia-Blüten  (adh.  U.  fol.  15)
vom  14.  September  1876  gewahrt,  in  welchem  Dicke  die  Redaktion  auffordert,
  vor  der  V  röffentlichnng  der  von  ihm  verfaßten  Briefe  sich  um
die  Erlaubniß  des  Pfarrers  Renrenter,  dessen  Wünsche  ihm  Befehl  seien
zu  bemühen;
daß  sich  bei  einer  im  Redaktionslokale  der  .Germanin'  zu  Berlin
abgehaltenen  Haussuchung  Abschriften  einer  Reihe  von  Eingaben  an
Behörden  zc.  fanden,  welche  theils  von  der  Hand  des  Neureuter  geschrieben,
  theils  mit  Notizen  von  dessen  Hand  versehen  waren;
daß  im  Pfarrhause  des  Neureuter  sowohl  von  Dicke  wie  von  Dr.
Thümes  schriftliche  Erklärungen  von  Zeugen  über  die  marpinger  Ereignisse,
  und  zwar  zum  Theil  in  Anwesenheit  des  Neureuter,  aufgenommen
wurden)
daß  solche  Aufzeichnungen,  welche  nach  den  in  Beschlag  g'nommenen
Briefen  theils  zum  Zwecke  von  beabsichtigten  Civilprozessen,  theils  zu
Informationen  für  den  Abgeordneten  Windthorst  (Meppen)  und  so  weiter
dienen  sollten,  dem  Beschuldigten  Neureclter  nicht  fremd  waren,  da  einzelne
  Zeugen  bekundeten,  daß  sie  die  zu  Protokoll  genommenen  Erklärungen
  schon  vorher  mündlich  dem  Neureuter  mitgetheilt  hätten;
daß  Neureuter  den  Vikar  Dicke  veranlaßte,  die  Gräsin  Spee  zu
Speldorf,  welcher  er  Mittheilungen  über  die  marpinger  Ereignisse  machte
und  marpinger  Wasser  übermittelte,  zn  besuchen;  daß  der  Beschuldigte
ferner  dem  Pfarrer  Wolf  zn  Neuforweiler,  wenn  auch  nicht  persönlich,
doch  durch  einen  von  ihm  besorgten  Mann  marpinger  Wasser  verschaffte;
daß  endlich  Neureuler  auch  durch  Artikel  in  der  Presse  unter  seiner
Namensunterschrift,  wie  zum  Beispiel  durch  Brief  vom  21.  Juli  1876
in  der  .Saarzeitung',  vom  18  Dezember  1876  in  der  .Germania'  und
vom  11.  September  1877  in  der  ,L-aarzeitung'  (I  128,  VIII  441a,  VII
318b)  seinen  Glauben  an  die  Wunder  aussprach  und  einen  Widerruf
Seitens  der  Kinder  ableugnete;
daß  namentlich  der  letztere  Brief  so  recht  klar  die  große  Bedeutung
der  Thätigkeit  des  zc.  Neureuier  für  die  thatsächliche  Verbreitung  des
Glaubens  an  die  behaupteten  Erscheinungen  und  der  damit  verbundenen
Täuschung  erweist,  indem  dessen  Erklärung:  „Von  der  Realität  und
dem  göttlichen  Ursprünge  der  Erscheinungen  der  drei  ersten  Rinder  bin
ich  vollständig  überzeugt;  für  die  Erscheinungen  anderer  Kinder,  sei  es
in  Marpingen  oder  Berschweiler  oder  anderswo  Hube  ich  noch  keine
Bürgschaft,  sondern  Mißtrauen"  —  ausreichte,  den  Glauben  an  die  Erscheinungen
  der  letzteren  Rinder  im  Publikum  völlig  zu  zerstören,  während
der  Glaube  an  die  Erscheinungen  der  drei  ersten  Kinder  bestehen  blieb;
in  Erwägung,  daß  nun  weiter  zu  prüfen  ist,  ob  der  Pastor  Neureuter
  diese  thatsächliche  Unterstützung  des  Wunderschwindels  wider
besseres  Wissen  oder  bona  fide,  das  heißt,  als  selbst  Getäuschter,  unternahm
  ;
daß  es  zunächst  auffällig  erscheint,  daß  der  Beschuldigte  Neureuter
am  14.  Juli  1876  dem  Regierungspräsidenten  v.  Wolfs  gegenüber  den
            
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